Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12833 Inhalte gefunden
1662.2a - Beilage
werden können, dürften sich keine Sicherheitsdefizite ergeben und der Sicherheitsstandard gehalten wer- den können. 5.4 Optionen Sollten entgegen der Intention der Sicherheitsdirektion die 10 Personalstellen Vermeidung von Sicherheitsdefiziten und Seite 31/31 1144 /Bericht Sicherheitsdirektion definitiv (30. Juli 2008) zur Gewährleistung einer verbesserten Polizeipräsenz folgende Massnahmen geprüft und sich daraus rund 250 Stunden "eingespart" bzw. für sicherheitspolizeiliche Aufgaben umgelagert werden. − Durch die ELZ wird bei Ruhestörungen darauf hingewirkt, dass sich die Mel- deerstatterinnen und -erstatter
822.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
der Petition Folge zu leisten. Der Rat war aufgrund der Ausführungen des Sicherheitsdirektors damit einverstanden, dass es sich dabei nicht um eine Nachführung handeln könne, wie sie auf Bundesebene vor erübrigt sich eine separate Erfüllung der Motion betreffend Durchleuchten der kantonalen Gesetzgebung. Denn die Regelungsdichte ist sehr eng mit dem Inhalt einer Norm verknüpft. Ändert sich diese, weil "möchte geklärt wissen, welche Rolle dem Staat eigentlich zukomme; ob er sich wirklich um alles und jedes kümmern müsse, oder ob er sich nicht vielmehr nach dem Subsidiaritätsprinzip zu beschränken habe auf
857.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
der Petition Folge zu leisten. Der Rat war aufgrund der Ausführungen des Sicherheitsdirektors damit einverstanden, dass es sich dabei nicht um eine Nachführung handeln könne, wie sie auf Bundesebene vor erübrigt sich eine separate Erfüllung der Motion betreffend Durchleuchten der kantonalen Gesetzgebung. Denn die Regelungsdichte ist sehr eng mit dem Inhalt einer Norm verknüpft. Ändert sich diese, weil "möchte geklärt wissen, welche Rolle dem Staat eigentlich zukomme; ob er sich wirklich um alles und jedes kümmern müsse, oder ob er sich nicht vielmehr nach dem Subsidiaritätsprinzip zu beschränken habe auf
1317.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
der Petition Folge zu leisten. Der Rat war aufgrund der Ausführungen des Sicherheitsdirektors damit einverstanden, dass es sich dabei nicht um eine Nachführung handeln könne, wie sie auf Bundesebene vor erübrigt sich eine separate Erfüllung der Motion betreffend Durchleuchten der kantonalen Gesetzgebung. Denn die Regelungsdichte ist sehr eng mit dem Inhalt einer Norm verknüpft. Ändert sich diese, weil "möchte geklärt wissen, welche Rolle dem Staat eigentlich zukomme; ob er sich wirklich um alles und jedes kümmern müsse, oder ob er sich nicht vielmehr nach dem Subsidiaritätsprinzip zu beschränken habe auf
1367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Verpflichtungskrediten geregelt. Die Kommission konnte sich mit dem Vorschlag des Regierungsrates nicht einverstanden erklären, weil sie ausdrücklich sicherstellen will, dass die Teuerung lediglich dann aufgerechnet Kommission hat sich darüber informieren lassen, dass der Kanton Zug keine unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten kennt, sondern ausschliesslich selbständige. Dabei handelt es sich um juristische § 28 Abs. 4: Der Verpflichtungskredit erhöht sich von der Preisbasis um die indexierte Teuerung bis zum Beginn der Leistungserbringung. Danach erhöht er sich um die Teuerung ab Beginn bis Abschluss der
1171.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
von rund 11 Millionen Franken. Dieser Betrag erhöht sich jährlich um die so genannten strukturellen und kapazitätsmässigen Kosten, ohne dass sich das Angebot deshalb verändern würde. Diese Kosten würden fallen diese Kosten in jedem Fall an. Die Gemeinden beteiligen sich daran zu einem Viertel. - Weitere etwa 0,7 Millionen Franken ergeben sich für bekannte strukturelle Mehrkosten, die auch anfallen würden Gleichstellung der Behinderten. Die Ge- meinden beteiligen sich auch hier im Umfang von einem Viertel. Der anbegehrte vorgezogene Budgetkredit bezieht sich - wie erwähnt - neben den strukturellen und den kap
1892.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n resp. des Amtsleiters. Diese ergibt sich aus § 1 Abs. 4 des Personalgesetzes (BGS 154.21). § 8 Zuständigkeiten der Sicherheitsdirektion Die Sicherheitsdirektion ist die für die Belange des Zivilschutzes Schutzräumen beeinflussen zu können. Der Neubau von Schutzräumen soll sich entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung nach einer sicheren Unterkunft in besondern oder ausserordentlichen Lagen richten. Neue sollen. Bei solchen Anlagen handelt es sich meist um Projekte, deren Grösse und Bedeutung eine politi- sche Dimension erfahren. Deshalb soll die Sicherheitsdirektion den Bedarf an Kommandopos- ten und B
1938.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Telefonie, Sicherheit und Funkkommunikation auf. Durch die Zusammenlegung von Polizeidienst- stellen liessen sich solche Aufwendungen einsparen. Die effektiven Kosteneinsparungen lassen sich aber nur aufgrund dieser Motion werde sich zeigen, mit welchen Begleitmassnahmen eine optimale Präsenz der Zuger Polizei in den Gemeinden si- chergestellt werden könne. Ergebe sich dabei, dass sich das Ziel einer bürgernahen Dienststellen ergeben sich zwei sich in ihrer Wirkung kompensierende Kon- sequenzen: Grössere Dienststellen erlauben eine konzentriertere Nutzung der Dienst- fahrzeuge. Daraus ergibt sich ein Einsparpotenzial
1725.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Telefonie, Sicherheit und Funkkommunikation auf. Durch die Zusammenlegung von Polizeidienst- stellen liessen sich solche Aufwendungen einsparen. Die effektiven Kosteneinsparungen lassen sich aber nur aufgrund dieser Motion werde sich zeigen, mit welchen Begleitmassnahmen eine optimale Präsenz der Zuger Polizei in den Gemeinden si- chergestellt werden könne. Ergebe sich dabei, dass sich das Ziel einer bürgernahen Dienststellen ergeben sich zwei sich in ihrer Wirkung kompensierende Kon- sequenzen: Grössere Dienststellen erlauben eine konzentriertere Nutzung der Dienst- fahrzeuge. Daraus ergibt sich ein Einsparpotenzial
2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Punkte, bei denen ein Handlungsbedarf aus finanz- oder gesellschaftspolitischer Sicht besteht, angegangen werden. Falls sich die Gesetzgebungsarbei- ten wider Erwarten verzögern, sollen die Änderungen auf allerdings aus steuerrechtlicher Sicht der Auffassung, dass für die eigene Betreuung der Kinder kein Abzug gewährt werden sollte, da diese keine weiteren Kosten nach sich ziehe. Politisch sähe die Sache Die meisten Gemeinden sprechen sich für die vorgeschlagene Erhöhung des Fremdbetreu- ungsabzugs auf Fr. 10'000.– aus, ebenso die Kirchgemeinden. Einige Gemeinden sprechen sich jedoch gegen eine Ungleichbehandlung

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch