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2860.1 - Bericht der Ombudsstelle
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Finanzierung / Person fühle sich durch Auflagen des Sozialdienstes schikaniert und in ihren Arbeits- bemühungen behindert Gefühl, vom Sozialdienst genötigt zu werden, da zur Sicherung der Rücker- stattungsv its- bereich der Volkswirtschaftsdirektion, der Direktion des Innern und der Sicherheitsdirektion fallen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass bei diesen Direktionen die Arbeitslosenkasse, die AHV- betrie- ben. Er habe sich telefonisch erkundigt, weshalb sie so vorgehen würden. Die Antwort sei gewesen, es würden nie Rechnungen ein zweites Mal ver- sandt. Herr Brugger ärgert sich zum einen darüber,
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1250.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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finanziellen Auswirkungen müssen aber auch die seit 1998 1 In den nachfolgenden Ausführungen bezieht sich der Begriff "Gemeinden" auf die Einwohnergemeinden, sofern nichts anderes erwähnt ist. Die Bürgergemeinden lichkeiten aufgezeigt. Er hat aber auch auf Zielkonflikte hingewiesen. Der Regierungsrat erklärte sich bereit, die arbeitsintensive Aufgabe an die Hand zu nehmen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass NFA wird nach dem heutigen Stand eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für den Kanton Zug mit sich bringen. Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2001 das weitere Vorgehen bezüglich der Aufgabenteilung
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1503.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unserer Kantonsverwaltung trifft dies bei der Mehrheit der Funktionen zu. Weil man sich sodann nicht mehr im Sichtfeld von Vorgesetzten bewegt, sind Amts- leiterinnen oder Amsleiter nicht genau über den schriebenen Sicherheitsstandards realistischerweise auch nicht kontrolliert werden. Erfahren unberechtigte Personen aufgrund des Arbeitsplatzes zu Hause von Daten aus der Verwaltung, so kann sich die Frage schäftigung reduziert sich die tägliche Normalarbeitszeit entsprechend dem Beschäftigungsgrad. Die meisten Mitarbeitenden, die der gleitenden Arbeitszeit unterstehen, haben sich für die 43-Stunden-Woche
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1172.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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aus haftungsrechtlichen Gründen. Es drängt sich auf, eine neue Rechtsform zu wählen, um in-LUFT in Zukunft weiterhin professionell, aber auf ge- sichertem rechtlichem Boden zu betreiben. 1172.1 - 11288 teiligten Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet. Der Kanton Zug hat sich zum gewählten Vorgehen positiv geäussert, wobei aus Sicht des Kantons Zug die effi- ziente und qualitativ hochwertige Erfüllung (ZRK) verschiedene Varianten geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Lösung mit einer Aktiengesellschaft am meisten Vorteile brächte. Die ZUDK hat sich entschieden, das Ziel mit einer Interkantonalen
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2050.1a - Beilage
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Welt, die Platz für sich beansprucht und Emissionen verursacht. Sie bildet zusammen mit dem Bahndamm den Rücken des Are- als, bleibt aber genügend niedrig, um die Sichtverbindung des restlichen Areals Dadurch lassen sich die Werk- hallen im mittleren Teil zenital belichten. Es werden vier quer verlaufende Riegel ausgebildet, welche die Büronutzungen aufnehmen. Dazwischen spannen sich die Sozial- und FaciliQes Etappierungskosten Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund CHF 455 Millionen. Die einzelnen Positionen beziffern sich folgen- dermassen. Zugerland Verkehrsbetriebe 172 Mio. Kantonale
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2050.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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steht, der Haupt- teil gruppiert sich an der Aabachstrasse und General-Guisan-Strasse. Dort lassen sich die bis- herigen Verwaltungsgebäude 1 und 2 ergänzen. Das sichert die für den Kanton vorteilhaften hohe Baudichte und multiple Abhän- gigkeiten. Auch wenn sich bei der Beantwortung der Fragen und in der Diskussion zeigte, dass das Konzept in sich gut durchdacht ist, erachtete es die Kommission als richtig werden und lässt sich das Personal mit rund 150 Ablösungen/Tag am besten einsetzen. Ein Hauptstützpunkt auf grüner Wiese hätte letztlich höhere Betriebskosten zur Folge, allein schon weil sich die Kosten für
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2628.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 35 auf 38. Gleichzeitig stiegen die Erledigungen von 41 auf 43 an. Die Pendenzen verminderten sich von 25 auf 20 Fälle. Erfreulicherweise verringerte sich auch die sind nicht erkennbar. Es lässt sich daher auch nicht beurteilen, ob eine Trendumkehr eingetreten ist und in den kommenden Jahren mit einer Mehrbelastung zu rechnen ist. Da sich die Erledigungen fast im gleichen rund 4 % von 298 auf 310. Die Erwartung der beiden Schlichter, dass sich die Neueingänge in diesem Bereich einpen- deln werden, hat sich damit bewahrheitet. Die Zahl der Erledigungen überstieg die Zahl der
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2629.1 - Bericht der Datenschutzstelle
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15 Inhaltsverzeichnis 4 Wer vorausschaut, spart sich viel Ärger und kommt besser ans Ziel – das würde wohl jeder un- terschreiben. Gleich verhält es sich beim Datenschutz: Wird das Thema frühzeitig angegangen Amt für Raumplanung wandte sich an uns mit der Bitte, den Entwurf der aufgesetzten Datenschutz- vereinbarung kritisch durch zusehen. Die Datenschutzvereinbarung stützte sich zu weiten Teilen auf eine Ausland einholen zu dürfen. Auf diese Vollmacht bezog sich denn auch die Versi- cherung in ihrem Auskunftsgesuch. Das Stra- ssenverkehrsamt wandte sich mit der Frage an uns, ob und wenn ja in welchem Umfang
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1277.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bei der vorgesetzten Amtsstelle nur dann vermitteln oder mit einer Auf- sichtsbeschwerde intervenieren, wenn die Vergabebehörde sich offensichtlich wei- gert, die internationalen Verpflichtungen einzuhalten h die Einsetzung einer unab- hängigen Behörde vor, deren Ziel die Sicherstellung der Einhaltung des Abkommens ist. Die KBBK wird sich um die Überwachung der Umsetzung des bilateralen Ab- kommens kümmern Die IVöB 2001 beschränkt sich in recht weitem Masse auf Grundsätze. Für die Durchführung von Beschaffungen ist eine Konkretisierung namentlich in verfahrensrechtlicher Hin- sicht unabdingbar. Die IVöB 2001
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1493.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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zuzustellen ist. 4.6 Sicherheitsdirektion (Seiten 129 - 150) Der Aufwandüberschuss der Sicherheitsdirektion erhöht sich um 1.3% oder 625'000 Franken gegenüber dem Vorjahresbudget und beläuft sich neu auf 47.4 mehr in der Finanzbuchhaltung ausgewiesen sind, was beim Vorjahresvergleich zu berück- sichtigen ist. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Konten: - Nr. 39008 Verrechnete Miet- und Nebenkosten erungsgrad beläuft sich auf 113.9% und sagt aus, dass sämtliche Investitionen ohne Aufnahme von Fremdmitteln finanziert werden können. Anhang (Seiten 15 - 54) Im Anhang finden sich neben Informationen