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2098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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e, die EFV befasst sich z.B. mit den Aus- wirkungen des demografischen Wandels auf die öffentlichen Finanzen, das BSV setzt sich et- wa für die AHV ein und das BWO beschäftigt sich mit dem Wohnungsbau Herausforderung für die Alterspolitik dar. Bisher hat er sich in der Alterspolitik erfolgreich auf die Versor- gung in der Langzeitpflege konzentriert und sich auch in der Prävention engagiert. Das reicht für 60+) interne Gruppierungen, die sich dieser Thematik annehmen. Einer Medienmitteilung der FDP des Kantons Zug vom 13. Juli 2010 kann entnom- men werden: "Top60 Zug setzt sich zum Ziel, im Kanton einer Al
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2109.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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, ein kleiner Pausenraum und das Büro des Malermeisters unterge- bracht. Neben der Sicherheitsschleuse befindet sich zudem ein Recyclingraum für die gesamte Anstalt. Die Mitarbeiter sind nicht mehr auf zusammen mit der im inneren Sicherheitsbereich gelegenen Ma- lerei eine funktionale Einheit. Sie erbringt Arbeitsleistungen in hoher Qualität. Die Ablaugerei befindet sich heute in einer nahe der Anstalt beaufsichtigen und sich gegenseitig unterstützen. Die Gefangenen können für sämtliche anfallenden Arbeiten eingesetzt werden, eine Differenzierung aufgrund von Sicherheitsvorschriften ist nicht mehr notwendig
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1543.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Vorausschauend hat sich die Stawiko-Delegation wieder über die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen der EURO 08 informieren lassen. Im Budget 2008 werden für den Sicherheitsaufwand 800'000 Franken e Kantonsrat wurde nicht als notwendig erachtet, da es sich bei diesen Kosten um gebundene Ausgaben handle, die im Budget 2008 einzustellen sind. Sicherheitsdirektor Beat Villiger wird noch vor den Sommerferien Finanzausgleich bewegte sich insgesamt genau im budgetierten Rahmen. 1.15 Richterliche Behörden (Seiten 176 - 185) Die Stawiko-Delegation besteht – wie bei der Sicherheitsdirektion – aus Kantonsrätin Vreni
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3233.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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wirken sich teilweise erschwerend auf die Aufgabenerfüllung der Staatsanwaltschaft aus. Die Staatsanwalt- schaft steht auch diesbezüglich in einem guten Dialog mit der Zuger Polizei, weshalb sich die Situation verteilten sich auf diverse weitere Rechtsgebiete. Die erledigten Beschwerden wurden in 26 Fällen ganz oder teilweise gutgeheissen. Die übri- gen 68 wurden abgewiesen, zurückgezogen, erwiesen sich als geg Inspektionen durch. Das Plenum befasste sich schliesslich mit der Rechnung, dem Rechenschaftsbericht und dem Budget. Die übrigen Verwaltungsgeschäfte bewegten sich im üblichen Rahmen. VIII. Schlussbemerkungen
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2251.14 - Ablauf der Referendumsfrist 4. November 2014
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Einsicht zu nehmen und an Augenscheinen teilzunehmen. Sie können sich anwaltschaftlich vertreten lassen. Diese Rechte können Perso- nen, gegen die sich die Untersuchung nicht ausdrücklich richtet, verweigert werden Die Entbindung richtet sich nach dem entsprechenden Gesetz. Im Streitfall entscheidet die engere Justizprüfungskommission endgültig. Sofern die Jus- tizprüfungskommission für sich selbst die Entbindung Ombudsstelle und die Rechtsprechung des Regierungsrats beschränken sich auf den äusseren Geschäftsgang. Auf Oberaufsichtsbeschwerden, die sich auf hängige oder rechtskräftig erledigte Verfahren (Rechtsprechung)
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1162.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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tember 1990 Erfolg hatte, die sogenannte Ausstiegsinitiative jedoch nicht, und ange- sichts des Energieartikels einigten sich die Bundesratsparteien auf ein „Aktionspro- gramm Energiepolitik 1990 - 2000“, später der Luftbelastung mit Kohlendioxid (CO2) und die Klimaänderung im Vordergrund stehen. Diese Sicht spiegelt sich auch im geltenden Bundesrecht. Das 4 1162.1 - 11269 eidgenössische Energiegesetz vom 26. Juni insbesondere bundesrechtlichen Vor- gaben folgen. Eine Revision des kantonalen Energierechts drängt sich nun auf, um einerseits Bundesrecht im Kanton Zug auf gesetzlicher Ebene einzuführen und andererseits
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Einsicht zu nehmen und an Augenscheinen teilzunehmen. Sie können sich anwaltschaftlich vertreten lassen. Diese Rechte können Perso nen, gegen die sich die Untersuchung nicht ausdrücklich richtet, verweigert werden Die Entbindung richtet sich nach dem entsprechenden Gesetz. Im Streitfall entscheidet die engere Justizprüfungskommission endgültig. Sofern die Jus tizprüfungskommission für sich selbst die Entbindung Ombudsstelle und die Rechtsprechung des Regierungsrats beschränken sich auf den äusseren Geschäftsgang. Auf Oberaufsichtsbeschwerden, die sich auf hängige oder rechtskräftig erledigte Verfahren (Rechtsprechung)
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512.1 - Polizeigesetz
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ender Urteilsunfähig keit die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sich selbst ernsthaft und unmittelbar gefährdet oder selbst gefährdet ist; c) die sich dem Vollzug einer angeordneten Wegweisung oder Polizei nachforschen darf; c) begründeter Verdacht besteht, dass sich darin ein Gegenstand befin det, der sichergestellt werden darf. 2 Die Durchsuchung wird in Anwesenheit der Person durchgeführt, welche öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Beseitigung eingetretener erheblicher Störungen notwendig sind. 2 512.1 § 6 Adressaten des polizeilichen Handelns 1 Polizeiliches Handeln richtet sich gegen Personen
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512.1 - Polizeigesetz
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ender Urteilsunfähig- keit die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sich selbst ernsthaft und unmittelbar gefährdet oder selbst gefährdet ist; c) die sich dem Vollzug einer angeordneten Wegweisung oder Polizei nachforschen darf; c) begründeter Verdacht besteht, dass sich darin ein Gegenstand befindet, der sichergestellt werden darf. 2 Die Durchsuchung wird in Anwesenheit der Person durchgeführt, welche öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Beseitigung eingetretener erheblicher Störungen notwendig sind. 2 512.1 § 6 Adressaten des polizeilichen Handelns 1 Polizeiliches Handeln richtet sich gegen Personen
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Einsicht zu nehmen und an Augenscheinen teilzunehmen. Sie können sich anwaltschaftlich vertreten lassen. Diese Rechte können Perso- nen, gegen die sich die Untersuchung nicht ausdrücklich richtet, verweigert werden Die Entbindung richtet sich nach dem entsprechenden Gesetz. Im Streitfall entscheidet die engere Justizprüfungskommission endgültig. Sofern die Jus- tizprüfungskommission für sich selbst die Entbindung Ombudsstelle und die Rechtsprechung des Regierungsrats beschränken sich auf den äusseren Geschäftsgang. Auf Oberaufsichtsbeschwerden, die sich auf hängige oder rechtskräftig erledigte Verfahren (Rechtsprechung)