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§§ 9 und 10 ÖffG
indem sie sich gegenüber der Presse, ihrer Wählerschaft, ihren Parteifreuden und allfälligen Gesuchstellern verpflichtet sehen könnten, in jedem Fall eine Abstimmung zu verlangen, auch wenn sich bereits llen verlangt. 5. Zusammenfassend ergibt sich Folgendes: Aus den Materialien zum Öffentlichkeitsgesetz ist klar zu entnehmen, dass der Kantonsrat sich dafür entschieden hat, dass die Beschlüsse des (Erw. 3c). Ein überwiegendes Interesse liegt jedoch vor, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass sich der Regierungsrat als Kollegium  präsentiert und als solches wahrgenommen wird. Daraus ergibt sich
Öffentlichkeitsprinzip
indem sie sich gegenüber der Presse, ihrer Wählerschaft, ihren Parteifreuden und allfälligen Gesuchstellern verpflichtet sehen könnten, in jedem Fall eine Abstimmung zu verlangen, auch wenn sich bereits llen verlangt. 5. Zusammenfassend ergibt sich Folgendes: Aus den Materialien zum Öffentlichkeitsgesetz ist klar zu entnehmen, dass der Kantonsrat sich dafür entschieden hat, dass die Beschlüsse des (Erw. 3c). Ein überwiegendes Interesse liegt jedoch vor, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass sich der Regierungsrat als Kollegium  präsentiert und als solches wahrgenommen wird. Daraus ergibt sich
§ 24 Abs. 1 PG
Dabei ergibt sich ein Bild, wonach sich sein Verhalten nach einer Ermahnung und Weisung häufig besserte, doch waren diese Besserungen meist nur von kurzer Dauer, wovon die aktenkundigen sich wiederholenden drei Mal in einer Verfügung vorgehalten. Gegen diesen Vorwurf hat sich der Beschwerdeführer nicht auf dem Rechtsweg gewehrt, womit er an sich bereits rechtskräftig feststeht. Der Beschwerdeführer ist nach ügung vom 11. Dezember 2008 vorgeworfen wurde. Da er sich dagegen nicht mit einem Rechtsmittel gewehrt hat, steht dieser Sachverhaltspunkt an sich schon seit 2009 rechtskräftig fest. e/aa) Der Besch
Sachenrecht
nach aussen sichtbar in Erscheinung tritt. Der Erwerber muss ein Rechtsverhältnis, das ihm auf dem Grundstück selber durch seine eindeutige äussere Erscheinung entgegentritt, gegen sich gelten lassen folglich der Inhalt und Umfang des Wegrechts durch die örtlichen Gegebenheiten für jedermann sichtbar beschränkt, hat sich der Erwerber dies grundsätzlich entgegenhalten zu lassen (BGE 137 III 145 E. 3.3.3; 137 die Beschränkung der Ausübung der Dienstbarkeit auf dem Gelände deutlich sichtbar gewesen sei, so das Bundesgericht, hätten sich die Käufer, die das berichtigte Grundstück im Jahr 1998 erwarben, nicht auf
Art. 738 ZGB, Art. 973 Abs. 1 ZGB
nach aussen sichtbar in Erscheinung tritt. Der Erwerber muss ein Rechtsverhältnis, das ihm auf dem Grundstück selber durch seine eindeutige äussere Erscheinung entgegentritt, gegen sich gelten lassen folglich der Inhalt und Umfang des Wegrechts durch die örtlichen Gegebenheiten für jedermann sichtbar beschränkt, hat sich der Erwerber dies grundsätzlich entgegenhalten zu lassen (BGE 137 III 145 E. 3.3.3; 137 die Beschränkung der Ausübung der Dienstbarkeit auf dem Gelände deutlich sichtbar gewesen sei, so das Bundesgericht, hätten sich die Käufer, die das berichtigte Grundstück im Jahr 1998 erwarben, nicht auf
2569.1b - Beilage Auswertung Vernehmlassung
Ge- fahr schneller reagieren und sich in Sicherheit begeben können. Sowohl Sturmwarn- als auch Seerettungs- dienst richten sich in erster Linie an Seebenutzende, welche sich nicht mehr in unmittelbarer Ufernähe rung: Dadurch werden falsche Anreize geschaffen und die Landwirte ver- sichern sich nur ungenügend. Dies auch im Hinblick darauf, dass sich aufgrund der Erderwärmung Naturereignisse häufen dürften. Dies stellt muss, entlarvt aus Sicht des LVZ die Prioritäten der Regierung, welche sich zur Wahrung tiefer Steuern nicht zu schade ist, bei den Ärmsten zu sparen. Es ist diese Hal- tung, die sich auch auf die Bildung
Art. 20a Abs. 5 VRV, Art. 8 Abs. 1 BV
weit über die Notwendigkeit der Begleitung im Gehen hinaus. 5. a) Zu prüfen bleibt, ob sich die Praxis und die sich darauf beziehenden Merkblätter aller kantonalen Strassenverkehrsämter zu Recht auf diese Verhältnissen zu behandeln: Personen, die sich in unterschiedlichen tatsächlichen Verhältnissen befinden, sind unterschiedlich zu behandeln, während zwischen Personen, die sich in der gleichen Lage befinden, auf Alter damit zu rechnen sei, dass sich die Unterschiede zwischen dem Verhalten der Kinder des Beschwerdeführers und jenem gesunder Gleichaltriger vergrössern (und sich die Behinderung insofern noch akz
§ 25 DMSG
mehr erkennen, dass sich früher an diesem Ort noch weitere Häuser befanden oder wo die damalige Uferlinie verlief. Es lässt sich nicht ablesen, ob die Frontseiten der Vorstadtzeile sich nur gegen die Strasse Regierungsrat begnügt sich denn auch mit allgemein gehaltenen Begründungen, die in dieser Art für jedes zu schützende Denkmal gelten. Er unterlässt es konkret darzutun, welche Erkenntnisse sich im Besonderen aus heimatkundlichen Werts des  Denkmals sind nicht erfüllt, wenn nur ein kleiner Teil eines Gebäudes an sich schutzwürdig ist. Die Unterschutzstellung wäre unter diesen Umständen unverhältnismässig .Aus dem
Art. 4 und 5 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
öffentliche Sicherheit führen, handelt es sich doch sowohl beim Bahnhof G. als auch beim Bahnhof C. um bekannte Treffpunkte der Risikofangruppierungen. Die in Ziff. 4 getroffene Regelung erweist sich somit als Januar 2014). Die Beschwerdegegnerin hat sich somit an diese Empfehlung gehalten und sich im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens bewegt. Das Rayonverbot erweist sich dementsprechend auch bezogen auf die Dauer der polizeiliche Zweck erfordert. aa) Da sich das Rayonverbot direkt gegen den Beschwerdeführer richtet, der durch sein Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört und gefährdet hat, reicht
2004: Regierungsrat
Regierungsrat zuständig ist. Auf den Energieordner, der veraltet sei, kann sich die Bauherrschaft nicht berufen, da es sich bloss um eine  Vollzugshilfe handelt. Paragraph 15 Abs. 1 der Vollziehung UMTS-Technologie zu versorgen. Dabei handelt es sich um einen Mindeststandard. Darüber hinaus ist die Konzessionärin frei, weitere Dienste anzubieten. Sie muss sich nur an das geltende Umweltrecht, namentlich ist. Im Gebiet, auf dem sich die Brauerei befindet, sind Wohn- und Gewerbebauten vorhanden; es besteht kein einheitliches Quartierbild. Zumindest in unbeleuchtetem Zustand fügt sich die geplante Reklameanlage

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