-
512.1 - Polizeigesetz (PolG)
-
ender Urteilsunfähig- keit die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sich selbst ernsthaft und unmittelbar gefährdet oder selbst gefährdet ist; c) die sich dem Vollzug einer angeordneten Wegweisung oder Polizei nachforschen darf; c) begründeter Verdacht besteht, dass sich darin ein Gegenstand befin- det, der sichergestellt werden darf. 2 Die Durchsuchung wird in Anwesenheit der Person durchgeführt, welche öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Beseitigung eingetretener erheblicher Störungen notwendig sind. 2 512.1 § 6 Adressaten des polizeilichen Handelns 1 Polizeiliches Handeln richtet sich gegen Personen
-
2014.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
kantonale Richtplan äussert sich in einem speziellen Kapitel zum Wald. Für Schutzwälder, die Naturgefahren vorbeugen, hat der Bund neue Kriterien erarbeitet. Aus alle- dem ergeben sich Anpassungen für den kantonalen Waldfunktionen erfolgt nach festgelegten Grundsätzen. Da- bei können sich Überlagerungen ergeben. Gewisse Überlagerungen können sich ergänzen. Zum Beispiel kann der in der Natur seltene Eiben-Buchenwald n), wird der sich dazwischen befindende Wald zu Schutzwald im Sinne der Bundesvorgaben. Gegenüber der Schutzwaldfläche gemäss Zwischenergebnis der Richtplananpassung 2008 vergrössert sich der vom Bund
-
2505.2a - Beilage (Vorlage 2223.2 - 14561)
-
Verhalten, verfügt über genügend wohnortsnahe Sonderschulplätze. Mittels Leistungsvereinba- rungen sichert er sich den prognostischen Bedarf. Auf der gemeindlichen Ebene ist im Kanton Zug, wie die Abbildungen Beteiligten. Gemäss Mänziger Zytig (mz 76) sprachen sich von 26 befragten Lehrpersonen 23 für die feste Einrichtung der Schulinsel aus, drei ent- hielten sich der Stimme. Die Gemeinde Cham führt eine Time- anstieg. Gleichzeitig hat sich der Schlüssel für das Lehrerpensum pro Schü- ler, Schülerin nicht wirklich verändert (siehe auch Antwort auf Frage 4). Die Gesamtschülerza h- len wirken sich immer auf die Klas
-
1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
werden und acht Grundeigentümer sind während der Bauphase vorübergehend tangiert. Aus heutiger Sicht zeichnen sich für alle betroffenen Parzellen gütliche Lösungen ab. Bauherrschaft ist die SBB. Sie projektiert Einfallsachsen nach Zug hat sich die Zahl der Reisenden im öffentlichen Ver- kehr in den letzten 20 Jahren verdoppelt bis verdreifacht. Gemäss kantonaler Richtplanung wird sich die Verkehrsnachfrage im bestehen- den Hausperron, das unverändert bleibt. Da sich die Hauptseite der Haltestelle auf der dichter besiedelten Seite der Gleise befindet und es sich um eine bestehende SBB-Station handelt, wird darauf
-
2739.1 - Bericht des Obergerichts
-
Gründe für diese ungleiche Entwicklung sind nicht ersichtlich. Ebenso wenig lässt sich sagen, in welche Richtung sich die Fallzahlen in der Zukunft bewegen werden. Da die Erle- digungen in etwas grösserem Strafgericht Beim Strafgericht als Kollegialgericht redu- zierte sich die Anzahl der neu eingegangenen Anklageverfahren von 22 auf 18, worunter sich auch mehrere umfangreiche Fälle befin- den. Die Zahl der im ten sich die Erledigungszahlen weitgehend parallel, sodass die Anzahl der pendenten Verfahren in allen drei Bereichen praktisch 9 unverändert blieb. Insgesamt kann festge- halten werden, dass sich die
-
2602.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
die die Parteien frei vereinbaren und aus Sicht der Konzessionärin oder des Konzessionärs einen wesentlichen Bestandteil der Konzession darstellen, weil sich diese, ohne Klarheit beispielsweise über die rechtlicher Natur sein. Eine räumliche Abgrenzung der Nutzungsbefugnisse ergibt sich aus Art. 667 Abs. 1 ZGB, wonach sich das Eigentum an Grund und Boden nur soweit in den Luf t- raum und in das Erdinnere Monopole zu begründen, sofern sie sich durch ein öffentliches Interesse rechtfertigen lassen und verhältnismässig sind. Bei den anderen Nutzungsformen handelt es sich um Ausprägungen des faktischen Mon
-
2223.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Verhalten, verfügt über genügend wohnortsnahe Sonderschulplätze. Mittels Leistungsvereinba- rungen sichert er sich den prognostischen Bedarf. Auf der gemeindlichen Ebene ist im Kanton Zug, wie die Abbildungen Beteiligten. Gemäss Mänziger Zytig (mz 76) sprachen sich von 26 befragten Lehrpersonen 23 für die feste Einrichtung der Schulinsel aus, drei ent- hielten sich der Stimme. Die Gemeinde Cham führt eine Time- anstieg. Gleichzeitig hat sich der Schlüssel für das Lehrerpensum pro Schü- ler, Schülerin nicht wirklich verändert (siehe auch Antwort auf Frage 4). Die Gesamtschülerza h- len wirken sich immer auf die Klas
-
2194.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
wichtige Begünstigungsverbot auf allen Hierarchiestufen völlig unb e- kannt ist. Aus unserer Sicht lässt sich deshalb eine ausnahmsweise Abweichung vom vorer- wähnten Gebot rechtfertigen, zumal die per rteilung erfolgen. Das Personalgesetz des Kantons Zug befindet sich insgesamt auf einem modernen Stand. E i- ne Totalrevision drängt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht auf. 2.2. Legislaturziele 2010–2014 wenden sie sich an die Öffentlichkeit. Der Gang an die Öffentlichkeit wird als letzter Ausweg benutzt. S o- fern also Unternehmen bzw. der Staat ein internes Meldesystem einrichten, ersparen sie sich das Aufsehen
-
1508.2 - Antwort des Regierungsrates
-
mittleren Lagen im Kanton Zug bewegen sich bei 380.- Franken pro m2. Für Gewerbeland, auf welchem Dienstleistungen (80 %) und Verkaufsnutzung (20 %) zugelassen sind, bewegen sich die Preise in mittlerer Lage bei wirtschaftlich attraktiv ist. Dies äussert sich auch in den hohen Mietpreisen. Auch wenn zukünftig weniger Firmen ihren Sitz nach Zug verlegen würden, dürfte sich die angespannte Lage auf dem Wohnungs- markt mit Kindern wiederspiegelt sich auch in der tiefen Attraktivität für Hauseigentum. 10 1508.2 - 12344 - Vergleicht man diese Erkenntnisse mit unseren Nachbarkantonen, so lässt sich feststellen, dass Zuwanderinnen
-
3188.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
der katholischen Kirchgemeinden beläuft sich auf 700 Angestellte bzw. um- gerechnet 180 Vollzeitstellen. Bei der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde beläuft sich die Zahl der Beschäftigten auf 118 Personen Motion wurde unter anderem damit begründet, dass sich die Landeskirc hen in neuerer Zeit vermehrt in politische Angelegenheiten einmischten, wobei sich die Aktivitäten nicht selten ge- gen die Wirtschaft Hierzu ist anzuführen, dass sich keine Zuger Kirchgemeinde öffentlich zur Konzernverantwortungsinitiative geäussert hat. Die gewählten Kirchenrätinnen und -räte sind sich bewusst, woher das Geld kommt