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2969.1 - Bericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
sondern es wirkte sich auch aus, dass es seinen Personalbestand zu Beginn der Berichtsperiode in Berücksichtigung der sich verringernden Ge- schäftslast umgehend reduzierte, wobei sich gleichzeitig zudem Berichtsjahren erklärt sich einerseits durch den starken Rückgang der jeweils innert 96 Stunden zu erledigenden Fälle aus dem Bereich der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Anderseits hatte sich das Gericht nicht 174 Beschwerden lag. Der auffällige Rückgang vor allem im Berichtsjahr 2018 erklärt sich insbesondere dadurch, dass sich die Zahl der in Einzelrichterkompetenz durch Haftrichterinnen bzw. Haftrichter zu
3083.1a - Beilage Geschäftsbericht Gebäudeversicherung 2019
nungs- und Realisationszeiten. Dieser Herausforderung stellt sich die kantonale Brandschutzbehörde täglich neu. Im Spannungsfeld von sicheren und den Bedürfnissen der Nutzer entsprechenden Bauten ist sie gkeit war jederzeit si- chergestellt. Inzwischen kann festgestellt werden, dass sich der neue Standort bewährt und sich die Abläufe gut eingespielt haben. Immobilien-Projekte Durch den Umzug an die Gr zu erwartenden etappierten Realisierungs- zeitpunkte auf den Landwert wertberichtigt. Hieraus ergab sich für das Geschäftsjahr ein zusätzlicher Abschreibungs- bedarf von knapp 3.4 Mio. Franken. Gutes Börsenjahr
3185.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
gewährleistet, dass sich die Bauherrschaft beim Heizungsersatz die nötigen Überlegungen mache. Die überwiegende Mehrheit der Kantone habe diese Lösung gewählt, so dass diese sicherlich mehrheitsfähig sei zung mit Ausnahme von § 4c dieses Gesetzes;» Damit sollte sichergestellt werden, dass § 4c vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit in sich Bestand habe und nicht entschärft werde. Das Anliegen stand diesem Zusammenhang gab die Baudirek- tion an: «Das PBG eignet sich besser, wenn man den Bau von Ladestationen regeln möchte. Man muss sich dann auch die Frage stellen, wo man dieses Anliegen ansiedeln
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
Einsicht zu nehmen und an Augenscheinen teilzunehmen. Sie können sich anwaltschaftlich vertreten lassen. Diese Rechte können Perso- nen, gegen die sich die Untersuchung nicht ausdrücklich richtet, verweigert werden Die Entbindung richtet sich nach dem entsprechenden Gesetz. Im Streitfall entscheidet die engere Justizprüfungskommission endgültig. Sofern die Jus- tizprüfungskommission für sich selbst die Entbindung Ombudsstelle und die Rechtsprechung des Regierungsrats beschränken sich auf den äusseren Geschäftsgang. Auf Oberaufsichtsbeschwerden, die sich auf hängige oder rechtskräftig erledigte Verfahren (Rechtsprechung)
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
Einsicht zu nehmen und an Augenscheinen teilzunehmen. Sie können sich anwaltschaftlich vertreten lassen. Diese Rechte können Perso- nen, gegen die sich die Untersuchung nicht ausdrücklich richtet, verweigert werden Die Entbindung richtet sich nach dem entsprechenden Gesetz. Im Streitfall entscheidet die engere Justizprüfungskommission endgültig. Sofern die Jus- tizprüfungskommission für sich selbst die Entbindung Ombudsstelle und die Rechtsprechung des Regierungsrats beschränken sich auf den äusseren Geschäftsgang. Auf Oberaufsichtsbeschwerden, die sich auf hängige oder rechtskräftig erledigte Verfahren (Rechtsprechung)
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
Einsicht zu nehmen und an Augenscheinen teilzunehmen. Sie können sich anwaltschaftlich vertreten lassen. Diese Rechte können Perso- nen, gegen die sich die Untersuchung nicht ausdrücklich richtet, verweigert werden Die Entbindung richtet sich nach dem entsprechenden Gesetz. Im Streitfall entscheidet die engere Justizprüfungskommission endgültig. Sofern die Jus- tizprüfungskommission für sich selbst die Entbindung Ombudsstelle und die Rechtsprechung des Regierungsrats beschränken sich auf den äusseren Geschäftsgang. Auf Oberaufsichtsbeschwerden, die sich auf hängige oder rechtskräftig erledigte Verfahren (Rechtsprechung)
512.1 - Polizeigesetz (PolG)
ender Urteilsunfähig- keit die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sich selbst ernsthaft und unmittelbar gefährdet oder selbst gefährdet ist; c) die sich dem Vollzug einer angeordneten Wegweisung oder Polizei nachforschen darf; c) begründeter Verdacht besteht, dass sich darin ein Gegenstand befin- det, der sichergestellt werden darf. 2 Die Durchsuchung wird in Anwesenheit der Person durchgeführt, welche öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Beseitigung eingetretener erheblicher Störungen notwendig sind. 2 512.1 § 6 Adressaten des polizeilichen Handelns 1 Polizeiliches Handeln richtet sich gegen Personen
1173.2a - Beilage
polizei- liche Generalklausel ist fraglich. Frage 4 Es handelt sich um eine äusserst komplexe Rechtsmaterie. Eine Arbeitsgruppe der Sicherheitsdirektion bearbeitete diesen Erlass - mit Unterbrechungen und nebst mehr als drei Jahre pendent liegen, ist der Grund der Nichterledigung anzugeben. Frage 3: Hat sich aus Ihrer Sicht die Sach- und Rechtslage seit der Erheblicherklärung stark verändert, so dass auf die Umsetzung miteinbezieht, so ergeben sich Mehrkosten für den Kanton unter gleichzei- tiger Entlastung der Gemeinden. Frage 6 Nein. Die bisherigen Abklärungen haben ergeben, dass es sich inskünftig vermehrt darum
1725.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
der Sicherheitsdirektion als der politisch vorgesetzten Behörde der Zuger Polizei. Umgekehrt soll die Sicherheitsdirektion nur dann eine Polizeidienststelle eröffnen oder aufheben können, wenn sich der grosse Sicherheit in der Bossard-Arena zu gewährleisten, sahen sich die Verantwortlichen nach Rücksprache mit der Gebäudeversicherung und der Zuger Polizei veranlasst, das Projekt im Bereich Sicherheit nach der aktuellen Gefährdungslage sei die Sicherheit innerhalb der Bossard-Arena ge- genwärtig anforderungsgerecht gewährleistet. Allerdings lasse sich nicht sagen, ob sich dies- bezüglich in den nächsten Jahren
1859.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
der Sicherheitsdirektion als der politisch vorgesetzten Behörde der Zuger Polizei. Umgekehrt soll die Sicherheitsdirektion nur dann eine Polizeidienststelle eröffnen oder aufheben können, wenn sich der grosse Sicherheit in der Bossard-Arena zu gewährleisten, sahen sich die Verantwortlichen nach Rücksprache mit der Gebäudeversicherung und der Zuger Polizei veranlasst, das Projekt im Bereich Sicherheit nach der aktuellen Gefährdungslage sei die Sicherheit innerhalb der Bossard-Arena ge- genwärtig anforderungsgerecht gewährleistet. Allerdings lasse sich nicht sagen, ob sich dies- bezüglich in den nächsten Jahren

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