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1653.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zuständig seien. Bei Weisungen und Richtlinien handelt es sich um sogenannte Verwaltungsverordnungen, also generelle Dienstanweisungen, die sich an die der erlassenden Behörde untergeordneten Be- hörden willigungspflichtig. Hier stellt sich gemäss der Projektgruppe die Frage, ob eine Bewilligungs- pflicht für eine Feuerungsanlage zwingend notwendig sei, wenn sie sich in einem Heizungs- raum befinde. In 12461. Seite 4/18 1653.1 - 12667 III. VERNEHMLASSUNGSVERFAHREN Das Vernehmlassungsverfahren gliederte sich in zwei Bereiche. Zuerst wurde lediglich das BSK 068 bis 31. Januar 2006 in die Vernehmlassung gegeben
2379.1b - Beilage 2
wie ein Stern. Man richtet sich nach ihm, obwohl man ihn wohl nie erreichen kann.» Mit dem Teilnetz Zug schliesst sich die letzte Lücke in unserem nati­ onalen Sicherheitsfunknetz POLYCOM. Es war eine lange «Black Out» schilderte er, was es alles nach sich ziehen würde, wenn plötzlich der Strom ausfällt. Keine zwei Wochen später war es bereits soweit! Sicher werden sich viele Teilnehmer am 25. November wieder erfolgreicher. Diese Erkenntnis, die im Kon­ sumgütergeschäft schon lange bekannt ist, setzt sich langsam aber sicher auch in unserem Bereich durch – dem Geschäft mit Investitionsgütern. Der Produktmanager
2795.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Anstellungsbedingungen, wie zum Beispiel das flexible Arbeitszeitmodell, modern. Der Kanton Zug kann sich im Gehaltsvergleich behaupten, was ihm erlaubt, qualifizierte Mitarbe i- tende zu halten, respektive Bisherige Anpassungen der Anstellungsbedingungen Die Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen befindet sich im Spannungsfeld zwischen zeit- gemässen Anstellungsbedingungen, Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt Verwaltungen. Optimal ist der Vergleich mit den öffentlichen Verwaltungen der Nachbarkantone, weil es sich um die gleiche Branche in derselben Region bzw. im gleichen Wirtschaftsraum handelt. Aufgrund der
1191.3a - Beilage
polizei- liche Generalklausel ist fraglich. Frage 4 Es handelt sich um eine äusserst komplexe Rechtsmaterie. Eine Arbeitsgruppe der Sicherheitsdirektion bearbeitete diesen Erlass - mit Unterbrechungen und nebst mehr als drei Jahre pendent liegen, ist der Grund der Nichterledigung anzugeben. Frage 3: Hat sich aus Ihrer Sicht die Sach- und Rechtslage seit der Erheblicherklärung stark verändert, so dass auf die Umsetzung miteinbezieht, so ergeben sich Mehrkosten für den Kanton unter gleichzei- tiger Entlastung der Gemeinden. Frage 6 Nein. Die bisherigen Abklärungen haben ergeben, dass es sich inskünftig vermehrt darum
2117.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kantonen, dass sie mit einem Richtplan bestimmen, wie sich ihr Gebiet räumlich entwickeln soll. Der Richtplan des Kantons Zug vom 28. Ja- nuar 2004 hat sich in den Grundzügen bewährt, muss jedoch immer wieder zeichnet sich durch aussergewöhnliche Naturwerte und eine grosse landschaftliche Vielfalt aus und ist ganzjährig ein beliebtes Ausflugsziel der Zuger Bevölkerung. Nirgendwo sonst im Kanton findet sich eine Fussball sollen keinen Fremdkörper darstellen und sich möglichst un- aufdringlich in die Natur eingliedern. Gegenüber der heutigen Situation lässt sich mit einer gu- ten Gestaltung des Garderobengebäudes
1478.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
damalige Siegerprojekt Vitale um rund 30 Mio. Franken reduziert wurde, wobei sich aus heutiger Sicht zeigt, dass offen- sichtlich auch essenzielle Bestandteile (wie etwa die Bettenzentrale) gestrichen 1478 wurde. Diese Steuerungen kosten allein rund Fr. 800'000.--. Alle Schleusen müssen so ge- sichert sein, dass sich niemand unberechtigt darin aufhalten und Infektionen verbreiten kann. b) Honorare Schnittstellen . Da in letzter Zeit diverse Ar- beitsgattungen vergeben wurden, für die sich im Kanton Zug keine Anbieter finden, liessen sich die anvisierten 66 Prozent per September 2006 nicht ganz einhalten. Al- lerdings
1412.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
vorübergehender Urteilsunfähigkeit die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sich selbst ernsthaft und un- mittelbar gefährdet oder selbst gefährdet ist; c) die sich dem Vollzug einer angeordneten Wegweisung Polizei nachforschen darf; c) begründeter Verdacht besteht, dass sich darin ein Gegenstand befindet, der sichergestellt werden darf. 2 Die Durchsuchung wird in Anwesenheit der Person durchgeführt, wel- che die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Beseitigung eingetretener erheblicher Störungen notwendig sind. § 6 Adressaten des polizeilichen Handelns 1 Polizeiliches Handeln richtet sich gegen Personen
3085.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
abgenommen hatten. Damit bewegen sich die Eingänge auf dem Vorjah- resniveau. Die Verfahren wurden mit wenigen Ausnahmen zeitgerecht erledigt und der Pen- denzenstand erhöhte sich von 42 im Vorjahr auf 54. Mit Pendenzenzahl von 54 auf 78 auf Ende des Berichtsjahres ist an sich nicht dramatisch. Die Mitglieder des Strafgerichts halten je- doch fest, dass es sich bei einem grossen Teil der nicht beurteilten Anklagen um 2019 praktisch unverändert. Bei den summa- rischen Verfahren erhöhte sich die Anzahl der Neueingänge hingegen um 181, nachdem sich diese im Vorjahr noch um 130 Fälle reduziert hatten. Zu dieser Zunahme
2251.07 - Ergebnis der 1. Lesung
Einsicht zu nehmen und an Augenscheinen teilzunehmen. Sie können sich anwaltschaftlich vertreten lassen. Diese Rechte können Perso- nen, gegen die sich die Untersuchung nicht ausdrücklich richtet, verweigert werden Ombudsstelle und die Rechtsprechung des Regierungsrats beschränken sich auf den äusseren Geschäftsgang. Auf Oberaufsichtsbeschwerden, die sich auf hängige oder rechtskräftig erledigte Verfahren (Rechtsprechung) die am Tag der Konstituierung hängig sind. 3 Der abtretende Kantonsrat bleibt in seinem Amt, bis sich der neue konsti- tuiert hat. 1) BGS 111.1 1 [Geschäftsnummer] § 2 Provisorisches Büro 1 Der neu gewählte
2309.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Total 2021-2031 Während sich die Finanzierungsprognose bis ins Jahr 2020 auf Planrechnungen stützt, müssen für den Zeitraum 2021–2031 Annahmen getroffen werden, die aus heutiger Sicht realistisch er- scheinen der Jahre 2013 und 2014 sind demnach praktisch gleich hoch. Die Stawiko ist besorgt darüber, dass sich die Aufwandüberschüsse auch in den Planjahren 2015–2017 im hohen zweistelligen Millionenbereich bewegen ist keine abnehmende Tendenz mehr feststellbar. Vergleicht man die drei letzten Finanzpläne, zeigen sich folgende Ergebnisse (in Mio. Franken): Ergebnis 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzplan 2012-2015 -24

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