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2335.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Baudirektion und möglichen Landeigentümern ergaben sich im März 2012 neue Verhältnisse. Der Eigentümer des Allmendhofs/Röhrliberg in Cham erklärte sich bereit, dem Kanton sein Land im Umfang von rund 36'000m2 al. In der Gesamtkostenbetrachtung handelt es sich im Vergleich zu den anderen um eine tendenziell günstige Variante mit 619 Mio. Franken Kosten, die sich wie folgt zusammensetzen: Betrieb s- kosten inkl Wirtschaftsmit- telschule am Lüssiweg reduziert sich die aktuell sehr hohe Klassenzahl an der KSZ voraussicht- lich nicht wesentlich (siehe Abb. 3). Phase 2 bezieht sich auf einen langfristigen Zeithorizont und
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2131.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gibt es differenzierte Brückenangebote mit einer hohen Erfolgsquote. Besonders erfreu- lich haben sich die Berufsmaturität und die ergänzende Bildung für Erwachsene ent- wickelt, hier insbesondere im e hoher Mietkosten ist das Kos- ten/Nutzen-Verhältnis schlecht. Als idealer neuer Standort bietet sich die Anlage der Ende 2011 stillgelegten Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege (GKP) an der ermöglicht auch entsprechend viele und vielfältige Ausbildungsplätze für Lernende. Der Kanton Zug hat sich immer wieder für ein breites Angebot an Bildungsmöglichkeiten im dualen Berufsbildungssystem stark
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3136.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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t sind. Die Stawiko ist sich bewusst, dass dies schwierig ist. Jedoch ist ein vollumfänglicher «Blindflug» nicht angebracht, auch wenn sich die Schätzun- gen aufgrund der sich rasch ändernden Lage unter 2 0 2 2 P 2 0 2 3 P 2 0 2 4 Seite 2/24 3136.2 - 16412 Die Stawiko hat sich erkundigt, ob das vorliegende Budget aufgrund der sich per Ende O kto- ber 2020 geänderten Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der dass im Planjahr 2022 ein kleines Defizit erwartet wird. Die Ergeb- nisse der Erfolgsrechnung sollen sich jedoch in den Planjahren 2023 und 2024 wieder erholen. -9 2 .1 -4 5 .4 1 4 9 .2 1 7 5 .4 1 4 8 .0
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2314.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Sportclubs gegenüber Verei- nen bevorzugen, die sich in anderen Bereichen in der Förderung von Kindern und Jugendlichen engagieren. Der beantragte Steuerrabatt lässt sich deshalb nur schwer mit dem Gleichbehand- bewältigt werden kann. Wie viele zusätzliche Personaleinheiten notwendig sind, lässt sich nicht berechnen, da sich nicht abschätzen lässt, wie viele Organisationen berechtigt wären, einen Steuerrabatt Anspruch auch tatsächlich geltend machen würden. Entsprechend lässt sich auch die Höhe des Steuerausfalls nicht beziffern. 3.2.4 Fazit Da sich die vom Motionär beantragte Steuererleichterung für vereinseigene
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1074.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Stadt Zug und befindet sich nicht mehr in den Räumlichkeiten einer psychiatrischen Klinik. Letzteres ist deshalb wichtig, weil damit klargestellt werden kann, dass es sich um ein eigen- ständiges ambulantes dert. Hingegen verändern sich die Rahmenbedingungen. 6.2 Betriebskosten für den Ambulanten Psychiatrischen Dienst für Kinder und Jugendliche (APD-KJ) Beim APD-KJ handelt es sich um einen neuen Dienst im Kapazitäten in Luzern nicht für die Versorgung der Zuger Kinder und Jugendlichen dimensioniert sind, wirkt sich auch die räumliche Distanz für die Inanspruchnahme hinderlich aus. Ambulante Dienste, die oft auch
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1757.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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greift man eher zu privatrechtlichen Organisationsformen. Damit er sich besondere Informations- und Einfluss- rechte organisatorisch sichern kann, hat der Bund daher entschieden, für verselbständigte Ein- Aktienkapital befindet sich im Besitz von 3'600 privaten Aktionären. 29 % des Aktienkapitals werden durch die öffentliche Hand gehal- ten. Im neunköpfigen Verwaltungsrat der WWZ befinden sich zwei Mitglieder richtet sich nach dem betreffenden Spezialgesetz des jeweiligen Gemeinwesens, hier des Kantons Zug, nach den Statuten und ergänzend nach den Vorschriften des Obligationenrechts. Diese Form eignet sich besonders
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1762.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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greift man eher zu privatrechtlichen Organisationsformen. Damit er sich besondere Informations- und Einfluss- rechte organisatorisch sichern kann, hat der Bund daher entschieden, für verselbständigte Ein- Aktienkapital befindet sich im Besitz von 3'600 privaten Aktionären. 29 % des Aktienkapitals werden durch die öffentliche Hand gehal- ten. Im neunköpfigen Verwaltungsrat der WWZ befinden sich zwei Mitglieder richtet sich nach dem betreffenden Spezialgesetz des jeweiligen Gemeinwesens, hier des Kantons Zug, nach den Statuten und ergänzend nach den Vorschriften des Obligationenrechts. Diese Form eignet sich besonders
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1764.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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greift man eher zu privatrechtlichen Organisationsformen. Damit er sich besondere Informations- und Einfluss- rechte organisatorisch sichern kann, hat der Bund daher entschieden, für verselbständigte Ein- Aktienkapital befindet sich im Besitz von 3'600 privaten Aktionären. 29 % des Aktienkapitals werden durch die öffentliche Hand gehal- ten. Im neunköpfigen Verwaltungsrat der WWZ befinden sich zwei Mitglieder richtet sich nach dem betreffenden Spezialgesetz des jeweiligen Gemeinwesens, hier des Kantons Zug, nach den Statuten und ergänzend nach den Vorschriften des Obligationenrechts. Diese Form eignet sich besonders
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1976.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Härteausgleich des Kantons (siehe Aufwandposition 34) entwickeln sich gemäss dem Kantonssteuerertrag des je- weils vorletzten Jahres. Sie bewegen sich zwischen 32.7 und 36.1 Mio. Franken pro Jahr. Position 45 Regionalverkehr stark ansteigen, erhöht sich der Anteil der Einwohnergemein- den von 6.7 auf 8.2 Mio. Franken pro Jahr. Position 47 Durchlaufende Beiträge: Es handelt sich im Wesentlichen um Bundesbeiträge, HRM2-Standards2 dem Eigen- kapital zugerechnet werden, beläuft sich das Eigenkapital effektiv auf 528.6 Mio. Franken. Die Bilanzstruktur entwickelt sich wie folgt: in Mio. Franken Rechnung 2008 Rechnung 2009 Schätzung
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2635.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Richtungen genutzt werden könn- te, würde sich die Gesamtbreite des Strassenraums bis auf rund 11,00 m erhöhen (2 x 3,75 m Fahrstreifen + 0,50 m Sicherheitsabstand + 3,00 m Radweg) und die Kosten erheblich Schmittlibrücke kann beibehalten werden, da sich die Knotenform und -lage der Strasse nicht wesentlich verändern. Durchlässe Die drei bestehenden Bachdurchlässe befinden sich im Bereich eines vorhandenen Wildtierkor- den Leitschranken. Querungsmöglichkeiten dienen Amphibien und Grosswild. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 40,0 Millionen Franken, welche vollumfänglich der Kan- ton trägt. Projektbeschrieb Die Kantonsstrasse