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1451.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
Identität preisgegeben werden dürfte oder nicht. Weiter knüpfte sich insbesondere die Überlegung an, ob es den Richtern und Richterinnen, die sich in der Minderheit oder sogar in unterschiedlich positionierten Mitglieder ... halten sich solidarisch an die Kollegiumsentscheidungen.“ (Eichenberger, N. 19 zu Art. 103 aBV). Ob für eine bestimmte Behörde das Sitzungsgeheimnis gilt, ergibt sich aus dem Organisationsrecht er beispielsweise dazu publiziert oder sich in unerlaubter Weise geäussert hat. 3. ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG Kollegialitätsprinzip und Sitzungsgeheimnis beziehen sich ausschliesslich auf die Beratung der Gerichte
1562.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
im Jahre 2011 hätte erreicht werden sollen, kann doch aus heutiger Sicht gesagt werden, dass diese Entwicklung - wenn überhaupt - sich erst Jahre später eventuell einstellen wird. Gemäss Plan gäbe es im Gesundheit am Standort Zug verzichtet werden. Vor diesem Hintergrund gibt es aus heutiger Sicht keinen Grund, sich an einer Trägerschaft einer Höheren Fachschule Zentralschweiz zu beteiligen bzw. als Ver- Fachschule in Zug zu führen. Im Vorkurs befanden sich keine Studierenden, die den ACB-Schwerpunkt belegen wollten (was erwartet wurde). 2006 meldeten sich neun Interessierte für eine dreijährige Ausbildung
3075.01 - Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2022
im Zug der weiteren Planung zu berück sichtigen sein. Sete 9 4.4 Verschiedene weitere von der Beschwerdeführerin vorgetragene Kritikpunkte schliessen, für sich betrachtet, die Festsetzung des Standorts g vom Bundesgericht nicht auf der Stufe der Richtplanung zu prüfen. Gleich verhält es sich mit dem aus ihrer Sicht zu wenig stark gewich teten Interesse am Schutz des Gebiets zur Erholung für die Bevöl möglichen Alternativstandorten (E. 4.5 hiervor). Diese Punkte sind aus raumpla nerischer Sicht zentral, weshalb sich die Festsetzung des Standorts Hatwil/Hubletzen im Richtplan trotz der zurückhaltenden bundesge
3096.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
jekte setzt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger voraus. Dieses wird sich nur mit einer daten- schutzkonformen und sicheren Datenbearbei- tung gewinnen lassen. Wer Digitalisierung gross schreibt, muss setzen das Ver- trauen der Bürgerinnen und Bürger voraus. Die- ses wird sich nur mit einer datenschutzkonfor- men und sicheren Datenbearbeitung gewinnen und erhalten lassen. Sind Daten das Öl, muss D Leiterin der Arbeitsgruppe Sicherheit von Privatim. Die Datenschutzstelle ist aber nach wie vor Mitglied in dieser Arbeitsgruppe. Für die Datenschutzbeauftragte ist es wichtig, sich weiterhin mit anderen
2291.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
normgemäss Leitschranken erstellt. Daraus ergeben sich zwei Leitschranken im Abschnitt Ziegelhütte mit total rund 400 m Länge. Gestaltung Das Strassenprojekt wird sich gut in die Landschaft der Baarburg eingliedern In Kürze Die Neuheimerstrasse zwischen dem Kreisel Lättich und dem Baarburgrank in Baar be- findet sich in einem Rutschgebiet und bedarf deshalb einer Gesamtsanierung. Gleichzei- tig sollen die Rutschungen zu sanierende Kantonsstrassenabschnitt ist zirka 2.5 km lang. Die Gesamtsanierungs- kosten belaufen sich auf 20.5 Mio. Franken. Die Kantonsstrasse N im Abschnitt Kreisel Lättich bis Baarburgrank ist eine
1117.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
unerwünschten Personen trotz des Sicherheitsdispositivs nie ganz ausgeschlossen werden kann. Es lassen sich lediglich die Gefahren minimieren. 4 1117.3 - 11235 Die Kommission liess sich im Weiteren auch über die selbst für den Fall, dass es sich hier um eine gebundene Ausgabe handeln sollte. 4.2. Gebundene Ausgabe oder nicht Es stellt sich die weitere staatsrechtliche Frage, ob es sich bei einem derart redu- zierten der Regierung beantragte Raum- und Sicherheitskonzept im Obergeschoss, welches die kostenaufwändigsten baulichen Veränderungen der Vorlage zur Folge hat, erwies sich in der Kommission als nicht mehrheitsfähig
1773.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Ausgleich der Interessen. Wenn sich der Kanton Zug weiterhin an Preise für Landwirtschaftsland binden wollte, die im bäuerlichen Umfeld unter Privaten gelten, würde er sich der Vorteile bedienen, die ve Einzelfall zu bestimmen. Die kantonale Schätzungskommission hat sich jedoch nach diesem Kantonsratsbeschluss zu rich- ten. Allerdings könnte man sich fragen, ob die vorgesehene Preisgestaltung nicht zu einer er und Verzögerungen liessen sich vermeiden, hiess es von dieser Gemeindeseite. Die kritischen Stel- lungnahmen machten auf die massive Preiserhöhung aufmerksam, die sich auch auf die Ge- meinde auswirke
1905.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
befriedigen? Drängt sich aufgrund des Urteils des Bundesgerichts eine Anpassung kantonaler Gesetzesbestim- mungen auf? Lässt sich eine Verstärkung des Schutzes vor Sichtbehinderungen bzw. Schat- tenwurf Erweiterung des Schutzes vor Sichtbehinderungen bzw. Schattenwurf durch Pflanzungen, sei es aufgrund des Bundesgerichtsurteils, sei es aus ande- ren Gründen angezeigt ist, muss man sich vor Augen führen, dass dem Nachbarrecht nicht vertraut sei, die Eigentumsverhältnisse sich heutzutage rasch wandelten und besonders gross werden- de Bäume sich erst nach einigen Jahren richtig entwickelten, sei eine Verlängerung
2054.2 - Bericht und Antrag des Verwaltunsgerichts
Bausachen aus? Unter welchen Vo- raussetzungen lässt sich die Motion umsetzen, ohne allfällige Vorgaben höherrangigen Rechts zu verletzen? Drängt sich aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit eine Anpassung sind. Demgegenüber bezieht sich Abs. 2 der Bestim- 2054.2 - 14470 Seite 7/9 mung auf das durch den angefochtenen Entscheid geregelte Rechtsverhältnis als solches, was sich am Gegenstand der dispositivmässigen neue Beweismittel vorbringen zu können, zu einer Verlängerung der Beschwerdever- fahren. Es dränge sich auf, im Sinne der Verfahrensbeschleunigung und –konzentration auch im kantonalen VRG eine Regelung
2065.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kleiner Kanton in einer zentralen Lage der Schweiz kann es sich der Kanton Zug politisch nicht leisten, von einer Bundeslösung im Sicherheitsbereich abzusehen. Es ist eine Frage der Zeit, wann auch für die 15. Finanzielle Auswirkungen 16. Antrag A. In Kürze Der Kanton Zug schliesst sich dem Schweizerischen Sicherheitsfunknetz POLYCOM an. Dieses Funknetz ersetzt das bisher im Kanton Zug für die Zuger Polizei Beschluss stellt die finanziellen Mittel bereit, die es dem Kanton Zug erlauben, sich dem nationalen Sicherheitsfunknetz anzuschliessen. Unter dem Namen POLYCOM (Poly- valente Kommunikation) beschloss der

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