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1886.21 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
Abschluss des Verfahrens richten sich die Auskunftserteilung und die Einsicht in die Akten nach der Datenschutzgesetzgebung. Die Einsicht in archivierte Akten richtet sich nach demArchivgesetz vom 29. Januar § 4 Verbot des Berichtens 1 Den Mitgliedern und dem Personal von Justizbehörden ist es verboten, sich ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens von der Sache unterrichten oder in anderer Weise diesen Fällen als Ersatzmitglieder wählbar. B. Obergericht § 17 Organisation 1 Das Obergericht gliedert sich in folgende Abteilungen: a) Zivilabteilung; b) Strafabteilung; c) Beschwerdeabteilung; d) Justizv
1787.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wünschen sich eine einheitliche gesetzliche Grundlage mit einheitli- cher Zuständigkeit, einheitlichem Verfahren und einheitlicher Finanzierung für alle Heimaufent- halte. Dieser Wunsch ist aus Sicht eines ausrichten, sofern sich die Möglichkeit der Beitragsleistung an die Aufent- haltskosten nicht schon aus anderen Erlassen ergibt. Dieser bloss subsidiäre Anwendungsbe- reich von § 35 SHG ergibt sich auch aus dem in sozialen Heimen (vgl. § 35 SHG) in Übereinstimmung mit der Praxis gebracht. Die Praxis passte sich bereits bisher der stetigen Weiterentwicklung von Betreuungsformen und der mitt- lerweile grossen
1871.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bringen, und dies in einer Zeit, in der sich das Spital ganz auf die gesundheitspolitischen Herausforde- rungen der nächsten Jahre konzentrieren muss. Deshalb spricht sich der Regierungsrat gegen die Initiative 2008 liess sich eine Delegation des Regierungsrates zusammen mit einem Vertreter der Minderheitsaktio- närin vom Verwaltungsrat über die Hintergründe informieren. Am 25. November 2008 befasste sich der Re Aktiengesellschaft hat sich also für das Personal keineswegs nachteilig ausgewirkt. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Dafür sorgt alleine schon der Konkurrenzdruck. Denn ein Spital kann sich nur mit moti- vierten
1886.07b - Beilage 2
organisieren und verwalten sich im Rahmen von Verfassung und Gesetz selbst. Das Nähere regeln die Geschäftsordnungen. § 53 Leitung der Gerichte Die Gerichte organisieren und verwalten sich im Rahmen von Verfassung Abschluss des Verfahrens richten sich die Auskunftserteilung und die Einsicht in die Akten nach der Datenschutzgesetzgebung. Die Einsicht in archi- vierte Akten richtet sich nach dem Archivgesetz vom 29. § 4 Verbot des Berichtens 1 Den Mitgliedern und dem Personal von Justizbehörden ist es verboten, sich ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens von der Sache unter- richten oder in anderer
2037.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
be- ordern zu können, um so ihre Sicht der sie betreffenden Dinge darlegen zu können. In der dar- 2037.3 - 13784 Seite 3/10 auffolgenden Grundsatzdiskussion war man sich einig, dass die Zusage eine generelle vor, dass der Kantonsrat Beiträge ab 5 Mio. Franken beschliessen soll. Einig war man sich schliesslich, dass es sich bei der bisherigen Regelung mit 5 Mio. Franken um à fonds perdu Beiträge handle, wogegen …" 4.9 § 8 Abs. 3 In der Diskussion war sich die Kommission einig, dass der Kanton mit einem Globalbudget ei- nen gewissen Handlungsspielraum erhält und man sich diese Möglichkeit für spätere Zeiten of-
1975.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Amtes für Umweltschutz einzusetzen. Die Polizei wird sich bei einem solchen gemeinsamen Vorgehen auf die Ermitt- lungsarbeiten konzentrieren können und sich nicht über Gebühr mit aufwändigen und fach- fremden grossen Holzfeuerungsanlagen über 70 kW von zehn auf fünf Jahre zu verkürzen (ZU1). Man mag sich fragen, weshalb sich das EG USG nicht auch zu Gross- und Kleinfeuerwerken äussert. Es ist unbestritten, dass insgesamt 24 Stellungnahmen ein. Die Vernehmlassenden äus- serten sich im Grundsatz positiv zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Sie liessen sich schwergewichtig zu den Massnahmen bei der Luftreinhaltung
1904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zu vereinbaren, sich neu zu orientieren oder wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer, die zur Unterstützung eine Fachperson benötigen, sich eine kostspielige hin. zu d) Frauen und Männer wenden sich mit unterschiedlichen Anliegen zu Geschlechter- und Chancengleichheitsfragen an die Kommission. Die Kommission konzentriert sich dabei auf die Triage, d.h. sie zeigt hin zur tatsächlichen Gleichstellung zu machen. Nach wie vor Handlungsbedarf Die Gleichstellung hat sich in den letzten Jahren in manchen Bereichen verbessert. Im Be- reich Vereinbarkeit von Familie und
1578.2 - Antwort des Regierungsrates
Schwerpunkte 2005 bis 2015 aufgenommen. Vielmehr beschränkte sich der Regierungsrat in dieser Schwerpunktpolitik auf Bereiche, in denen aus damaliger Sicht Handlungsbedarf angezeigt war. Die heutige Analyse der nachlassen wird. Diese Knappheit an Wohnraum ergibt sich wegen der überdurchschnittlichen Nachfrage von Personen aus der ganzen Schweiz, welche sich im Kanton Zug niederlassen wollen. Dieser liegt zentral ver- ringerte sich im gleichen Zeitraum von 50% auf 33% (vgl. Haushaltstruktur, Anzahl Haushalte nach Kantonen und Städten 1970-2000, Bundesamt für Statistik). Diesel- be Entwicklung zeigt sich auch in unserem
2689.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Fenster AG gezogen werden. So kann sichergestellt werden, dass eine Erweiterung in nordwestlicher Richtung auch in Zukunft nicht stattfinden wird. Mit diesem Kompromiss kann sich die Fensterfabrik Baumgartner 2016 ein Gutachten, in dem sie sich positiv zum Vorhaben äussert. Der Eintrag zu Höherschüttung verbleibt im Kapitel E 11. Auf Stufe Richtplananpassung reicht aus Sicht des Regierungsrats der heutige Stand unterbreiten Ihnen Bericht und Antrag für eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Vorlage gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 1 2. Siedlungsbegrenzung: Siedlungsbegrenzungslinie Hagendorn (S 2) 2 3. Kantonale
2397.2 - Antwort des Regierungsrats
tatsächlich einmal ein Gesetzgebungsprojekt werden wird, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht zuverlässig abschätzen. Der Regierungsrat würde sich zu gegebener Zeit mit einer allfälligen Vorlage befassen Fusion trotz widerrufenem Vorbescheid durchzuführen und sich dabei auf die Steuerfolgen gemäss kantonalem Vorbescheid zu verlassen. Allerdings müssen sich die Unte r- nehmen bewusst sein, dass die ESTV gegen ausgebauter Infrastruktur und hoher Rechtssicherheit zu gehören, ohne sich gleichzeitig zur Zielscheibe von Staaten zu machen, die sich wegen ihrer eigenen deutlich höheren Steuerbelastung Sorgen um die

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