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2981.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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r Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist kein temporäres Phänomen. Es handelt sich vielmehr um einen Strukturwandel, der sich nicht auf be- stimmte Regionen beschränkt – der internationale Wettkampf um die sehr ausgeprägt. Die Zustimmungswerte bewegen sich von 74 % bei den Berufsleuten bis zu 93 % bei Be- trieben und Politik. Mit dem neuen Angebot richtet sich das GIBZ vor allem an Absolvierende der EFZ Tertiärstufe B wendet sich das GIBZ an Berufsleute, die eine Grundbildung mit einem Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis abgeschlossen h a- ben. Die Grösse dieser Gruppe lässt sich auch quantifizieren (Potential
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3095.2 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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der Gerichte, der Ombuds- und der Datenschutzstelle übt sie die Oberauf- sicht in den finanziellen Belangen aus. Die Stawiko hat sich einen vertieften Einblick bezüglich Ge- setzmässigkeit, Sparsamkeit, Fiskalertrag setzt sich aus den Kantonssteuern und den Verkehrsabgaben zusammen. Er lag um 104,8 Millionen Franken über dem im Budget erwarteten Wert. Der Kantonssteuerertrag hat sich in den letzten fünf lenübersicht, die der Stawiko bei der Beratung jeweils vorliegt, findet sich in der Beilage 1 zu diesem Bericht. Es handelt sich bei dieser Aufstellung um eine Momentaufnahme, d. h. es können sowohl Ü
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Mitarbeiter können sich ab dem Beginn des auf die Vollendung des 58. Altersjahrs folgenden Monats vorzeitig altershalber pensionieren lassen. * 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich vorzeitig pensionieren andere Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, für sich oder andere zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. 15 154.21 2 Von diesem Verbot ausgenommen ist die Annahme spezialgesetzliche Bestimmungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Be- werberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter während
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Mitarbeiter können sich ab dem Beginn des auf die Vollendung des 58. Altersjahrs folgenden Monats vorzeitig altershalber pensionieren lassen. * 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich vorzeitig pensionieren andere Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, für sich oder andere zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. 15 154.21 2 Von diesem Verbot ausgenommen ist die Annahme spezialgesetzliche Bestimmungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Be- werberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter während
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2964.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Regierungsrat hat sich am 27. Juni und 7. November 2017 unter dem Titel «Hochbau, Mittelschulplanung» mit dem Standort Hofstrasse befasst. Er hält Folgen- des fest: «Im Juni 2016 hat sich der Regierungsrat Aufträge und Rahmenbedingungen haben, sich die Sammlungstätigkeiten gut ergänzen und kein A rchiv- und Fundgut doppelt gesammelt wird. Ein dringlicher Handlungsbedarf zeigt sich bei der De- potraumsituation für Kultur befindet sich heute an der Baarerstrasse 19 in Zug. Es soll an die Hofstrasse 15 umziehen, was zu kürzeren Wegen führt. Die Kunstsammlung sowie das Museum für Urgeschichte(n) befinden sich bereits an
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Mitarbeiter können sich ab dem Beginn des auf die Vollendung des 58. Altersjahrs folgenden Monats vorzeitig altershalber pensionieren lassen. * 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich vorzeitig pensionieren andere Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, für sich oder andere zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. 15 154.21 2 Von diesem Verbot ausgenommen ist die Annahme spezialgesetzliche Bestimmungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Be- werberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter während
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3255.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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politischen Parteien wurden eingeladen, sich im Rahmen der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu äussern. Die Vernehmlassungsantworten lassen sich wie folgt zusammenfassen: 3.1.1. CVP Zeit anhält und sich erheblich nachteilig auf die Bevölkerung auswirkt. Er kann nur m it Mass- nahmen behoben werden, die vom ordentlichen Recht abweichen.» - Demgegenüber handelt es sich bei § 29 FHG um Deshalb musste sich diese Bestimmung in der Praxis noch nie bewähren. Erst nachdem gestützt auf Abs. 1 im Jahr 2020 im Zusammenhang mit COVID-19 Ausgaben beschlossen wurden, stellten sich fol- gende Fragen:
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Mitarbeiter können sich ab dem Beginn des auf die Vollendung des 58. Altersjahrs folgenden Monats vorzeitig altershalber pensionieren lassen. * 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich vorzeitig pensionieren andere Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, für sich oder andere zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. 15 154.21 2 Von diesem Verbot ausgenommen ist die Annahme spezialgesetzliche Bestimmungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Be- werberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter während
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Mitarbeiter können sich ab dem Beginn des auf die Vollendung des 58. Altersjahrs folgenden Monats vorzeitig altershalber pensionieren lassen. * 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich vorzeitig pensionieren andere Vorteile, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, für sich oder andere zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. 15 154.21 2 Von diesem Verbot ausgenommen ist die Annahme spezialgesetzliche Bestimmungen. 2 Auf Verlangen der für die Anstellung zuständigen Stelle haben sich Be- werberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl vor bzw. Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter während
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414.22 - Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen
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tiefen. 3 414.22 Art. 7 Lehrpläne 1 Die Ausbildung richtet sich nach einem vom Kanton erlassenen oder ge- nehmigten Lehrplan. 2 Der Lehrplan stützt sich auf den Rahmenlehrplan der EDK für Fachmittel- schulen c) in der mündlichen Ausdrucksfähigkeit sich in der Standardsprache flüssig, korrekt und differenziert ausdrücken. 3 Bezüglich ihrer Einstellungen a) versetzen sich die Schülerinnen und Schüler in die psychische Problemen; und c) setzen sie sich kritisch mit mathematischen Ergebnissen auseinander. Art. A1-2.6 Naturwissenschaften Art. A1-2.6.1 Biologie 1 Die jeweiligen Inhalte sollten sich an die Gegebenheiten der