Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12833 Inhalte gefunden
2603.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gleichheit in der so- zialen Wirklichkeit. Der Gleichstellungsauftrag bezieht sich auf alle Lebensbereiche und richtet sich an alle Stufen des Bundesstaats, d.h. an den Bund, die Kantone und die Gemeinden - eingesetzt. Es handelte sich um eine Fachkommission mit Vertretungen der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner, der politischen Parteien sowie von Organisationen, welche sich mit der Gleichstellung von gross wie im Kanton Zug. Die geschlechtsspezifisch geprägte Wahl der Berufe und Studienfächer halte sich hartnäckig. Beim Anteil der Führungspositionen von Frauen in Unternehmensleitungen liege der Kanton
666.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
machen. Bei der gleitenden Pensionierung handelt es sich nicht um ein zeitpunktbezogenes, abruptes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, sondern um einen sich über einen längeren Zeitraum vollziehenden Übergang tung hat sich gezeigt, dass ein Handlungsbedarf besteht. Mit der neuen Lehrerinnen- und Lehrerbildung rücken die einzelnen Lehrer- kategorien ausbildungsmässig näher zusammen. Dies wirkt sich - obwohl t, das Projekt «Strukturelle Besoldungsrevision» in der Hauptsache einem Ende zuzuführen, weil er sich ausserstande sieht, die aus dem parlamentarischen Gebot zur Wahrung der Kostenneutralität entstandenen
2900.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
der Bund beteiligt sich mit einer Anschubfinanzie- rung von 135 000 Franken. Als erster Präsident wurde Finanzdirektor Heinz Tännler gewählt. 30 Baudirektion Die Delegation hat sich insbesondere über die dieser und der weiteren ausserordentlichen Buchungen in den Planjahren 2020 und 2021 präsentieren sich die operativen Ergebnisse wie folgt: Übersicht Erfolgsrechnung In Mio. Franken Rechnung 2017 Budget von der Summe der einzelnen Werte abweichen. 2900.2 - 15899 Seite 2/18 Diese Übersicht zeigt, dass sich die finanzielle Lage des Kantons Zug ab dem Planjahr 2020 wieder verbessert und positive Ergebnisse
2108.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Eingang finden sollen. Voten, die sich gegen ein Eintreten auf die Revisionsvorlage aussprachen, bezweifelten en t- weder die Notwendigkeit einer Teilrevision oder sprachen sich für eine Totalrevision des Ge- besteht aus mindestens drei Mitgli e- dern. Sie setzt sich nach dem Parteienproporz der letzten Wahlen des Wahlorgans zusammen. Handelt es sich um eine Fachkommission, werden die Parteien aufgefordert feststellt, dass sich diese nicht bewähren. Vor- gebracht wird in der Diskussion auch die Möglichkeit einer Regelung, wonach das delegierende Organ ein delegiertes Geschäft jederzeit an sich ziehen kann, wie
1271.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kirch- gemeinde. Das Bundesgericht habe sich mehrfach mit dieser Materie befasst, sich aber nie dazu bewegen lassen, den juristischen Personen das Recht zu geben, sich auf Arti- kel 49 Absatz 6 der alten ssung zu berufen1). Letztmals habe sich das Bundesgericht im Juni 2000 mit der Kirchensteuerpflicht der juristischen Personen befasst. Es habe entschieden, dass sich juristische Personen nicht auf die Die Zahl der Beschäftigten der katholischen Kirchgemeinden beläuft sich auf umgerech- net 200 Vollzeitstellen. Dabei handelt es sich in zahlreichen Fällen um Teilzeit- beschäftigte mit Kleinpensen, von
1288.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kirch- gemeinde. Das Bundesgericht habe sich mehrfach mit dieser Materie befasst, sich aber nie dazu bewegen lassen, den juristischen Personen das Recht zu geben, sich auf Arti- kel 49 Absatz 6 der alten ssung zu berufen1). Letztmals habe sich das Bundesgericht im Juni 2000 mit der Kirchensteuerpflicht der juristischen Personen befasst. Es habe entschieden, dass sich juristische Personen nicht auf die Die Zahl der Beschäftigten der katholischen Kirchgemeinden beläuft sich auf umgerech- net 200 Vollzeitstellen. Dabei handelt es sich in zahlreichen Fällen um Teilzeit- beschäftigte mit Kleinpensen, von
1192.2 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
Nachteilen auch für den Kanton Zug einige Vorteile mit sich bringen kann. Insoweit geht es mit der Motionärin einig. Uneinigkeit bestand lediglich hin- sichtlich des Zeitpunkts der Einführung. Das Obergericht Zeitpunkt abgelehnt. Zu den Vernehmlas- sungen im Einzelnen: Die Sicherheitsdirektion lud die Zuger Polizei zum Mitbericht ein und schloss sich deren Stellungnahme an. Die Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells ten und bei der Verwirklichung des Wahrheitsgebots mit sich bringe. Aufgegeben werde beim Modellwechsel ja nur das Vier-Augen-Prinzip. Aus Sicht des Obergerichts werden zwar durch die Einführung des S
1275.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ert (nach 1.6% zwischen 2000 – 2005). Vorausgesetzt, dass sich keine Überhitzung der Wirtschaft einstellt und dass die erwähnten Gefahren sich nicht verschärfen, werden die prognostizierten durch- sch Finanzdepartement mitge- teilt wird und sich in der Grössenordnung von 17 Mio. Franken pro Jahr bewegt. Position 42: Vermögenserträge Die Höhe dieser Position verändert sich über den Planungszeitraum nur geringfügig Strassenunterhalt. Gesamthaft verändert sich dieser Ertrag im Planungszeitraum nur geringfügig. Position 44: Beiträge ohne Zweckbindung Bei dieser Position handelt es sich um Anteile des Kantons an Bundeseinnahmen
2336.1c - Beilage 3
Grundeigentümers, dem Kanton den Allmendhof im Chamer Gebiet Röhrliberg zu verkaufen. Damit ergab sich nach Jahren vergeblicher Standortsuche plötzlich die Möglichkeit, im wachstumsstarken Ennetsee doch nochmals von Grund auf neu evaluiert wurden. Ausgehend von den Empfehlungen der Arbeitsgruppe entschied sich der Regierungsrat schliesslich für die Lösung, die Schul- typen an ihren bisherigen Standorten zu asiums werden ein markantes Wachstum des kgm zur Folge haben. Die Prognosen gehen davon aus, dass sich der Schüler/innen-Be- stand von heute 185 (11 Klassen) bis zum Schuljahr 2020/21 auf 450 (24 Klassen)
1421.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Rahmen der Leistungserbringung weitgehende Mitspracherechte, nähert sich die Abgeltung den durchschnittli- chen Vollkosten an. Beschränkt sich die Mitwirkung auf der anderen Seite ausschliesslich auf die A barung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) entworfen. Die IRV richtet sich nach den im Rahmen der NFA definierten Vorgaben des Bundes über die interkantonale Zusammenarbeit bedingt den tatsäch- lichen Lebensräumen. Die politisch-administrativen Entscheidstrukturen decken sich nicht mehr mit den Wirtschafts- und Lebensräumen. Damit wird einerseits gegen das fiskalische Äqu

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch