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1528.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
belaufen sich somit auf Fr. 209'000.-, die bei der Berechnung der gemäss Zuger Finanz- und Aufgabenreform, 2. Paket (Vorlage Nr. 1483.1 - 12214) beantragten Normpauschale pro Schüler zu berück- sichtigen sind erhalten. Der Erziehungsrat fühlt sich in dieser Meinung bestärkt durch die klaren Äusserungen der Einwohnergemein- den im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, die sich im Bewusstsein, dass sie 50 % der besoldet. Die Organisation der Schulleitung an sich ist Sache der betreffenden Gemeindebehörden. Für die Gehalts- einreihung ist lediglich massgebend, ob es sich um Rektoren (d.h. Schulleitungsmit- glieder
3225.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
von 3,4 Millionen Franken zu rechnen. Es handelt sich dabei um statische Schätzungen. Nicht zuverlässig bezif- fern lassen sich dynamische Effekte, die sich allenfalls ergeben können, wenn Eltern infolge ein uneinheitliches Bild. Die meisten Teilnehmen- den sprachen sich für eine Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs aus, wogegen andere Voten sich gegen eine Ungleichbehandlung von Dritt- und Eigenbetreuung äusserten zur Kenntnis, dass sich das Bedürfnis nach einer stärkeren steuerlichen Berücksichtigung der Drittbetreuungskosten in den letzten Jahren ver- mehrt akzentuiert hat. Zudem befindet sich der Zuger Drittbe
3011.2b - Beilage Aktionärbindungsvertrag
Davon ausgenommen sind Änderungen gemäss Ziffer 7.3 letzter Absatz dieses Vertrages. Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, in zukünftigen Generalversammlungen der Gesellschaft ihr Stimmrecht so auszuüben Können sie sich über den Kaufpreis ei- nigen, wird das Geschäft für die betreffenden Parteien unter Vorbehalt von Ziffer 8.5, 2. und gegebenenfalls 3. Absatz dieses Vertrages bindend. Können sich die betreffenden Loyalität und Fairness zu regeln. Ergeben sich in Zukunft nicht vorhergesehene Umstände, die einer anderen oder zusätzlichen Regelung bedürfen, so verpflichten sich die Parteien, einer dem Sinn und Zweck
3048.2 - Antwort des Regierungsrats
anderen Kantonen übliche Definition von Wirtschaftsdelikten: Im Grundsatz handelt es sich dabei um strafbare Handlungen, die sich auf dem Gebiet des kaufmännischen und wirtschaftlichen Verkehrs ereig- nen, die fahren richteten sich gegen insgesamt 126 Beschuldigte. Die Frage, zu wie vielen Verurteilun- gen es in den Verfahren vor der Strafabteilung des Obergerichts gekommen ist, lässt sich auf- grund der Angaben Welche Wirtschaftszweige sind involviert? Bei Wirtschaftsdelikten stellt sich nicht die Frage des Wirtschaftszweigs, sondern wo sich die Täterschaft (unrechtmässig) bereichern kann. Das heisst überall dort
3299.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Gebäudeversicherung Zug, da es sich um einen hoheitlichen und politisch sehr bedeutsamen Eingriff handelt. Die Kommission stellte sich weiter die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass eine Ge- meinde ausgegangen werden, dass beide Seiten sich über die Angemessenheit der finanziellen Abgeltung einigen können. Kommt keine Einigung zustande, muss hingegen sichergestellt werden, dass die vom Regierungsrat Aus der Beratung und Diskussion mit den Fachpersonen ergaben sich verschiedene Abklä- rungsaufträge. Die Antworten der Sicherheitsdirektion wurden von der Kommission an den Sit- zungen vom 1. Dezember
3254.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
von 3,4 Millionen Franken zu rechnen. Es handelt sich dabei um statische Schätzungen. Nicht zuverlässig bezif- fern lassen sich dynamische Effekte, die sich allenfalls ergeben können, wenn Eltern infolge ein uneinheitliches Bild. Die meisten Teilnehmen- den sprachen sich für eine Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs aus, wogegen andere Voten sich gegen eine Ungleichbehandlung von Dritt- und Eigenbetreuung äusserten zur Kenntnis, dass sich das Bedürfnis nach einer stärkeren steuerlichen Berücksichtigung der Drittbetreuungskosten in den letzten Jahren ver- mehrt akzentuiert hat. Zudem befindet sich der Zuger Drittbe
3285.1b - Beilage 2: Abschlussbericht Vorarbeiten
ruppe der Aktivitäten des Vereins und an welchen sich die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Vereins orientieren.  Service- und Sicherheitsdienstleister sind wichtige Partner für KMU. In der komplexen Welt Umgebung sie sich für einen Notfallsupport wenden können («Cybersicherheits-Rega für KMU»).  Fachliches Quiz: Den KMU auf spielerische Art und Weise einen Zugang zum Thema Cyber- sicherheit ermöglichen als auch Sicherheits- dienstleister können das Netzwerk nutzen, um sich über aktuelle Cybersicherheits-Gefahren auszutauschen und sich im Sinne einer Frühwarnung gegenseitig zu informieren.  Verbände und
414.22 - Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen
tiefen. 3 414.22 Art. 7 Lehrpläne 1 Die Ausbildung richtet sich nach einem vom Kanton erlassenen oder ge- nehmigten Lehrplan. 2 Der Lehrplan stützt sich auf den Rahmenlehrplan der EDK für Fachmittel- schulen c) in der mündlichen Ausdrucksfähigkeit sich in der Standardsprache flüssig, korrekt und differenziert ausdrücken. 3 Bezüglich ihrer Einstellungen a) versetzen sich die Schülerinnen und Schüler in die psychische Problemen; und c) setzen sie sich kritisch mit mathematischen Ergebnissen auseinander. Art. A1-2.6 Naturwissenschaften Art. A1-2.6.1 Biologie 1 Die jeweiligen Inhalte sollten sich an die Gegebenheiten der
1652.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
N LÖSUNGEN a. Anforderungen und Bedürfnisse der Interessengruppen Die Busbenützenden wünschen sich sichere und kurze Haltestellenzugänge und Fahrbahn- übergänge sowie bequeme Ein- und Ausstiegsverhältnisse Empfohlene Anwendung aus verkehrstechnischer Sicht Die verkehrstechnischen Rahmenbedingungen für die Anwendung der verschiedenen Haltestel- lentypen ergeben sich aus der Norm SN 640 880 der Vereinigung S Generell ist der Tenor der Rückmeldungen, dass sich die bisherige Regelung zur Erstellung von Haltestellen bewährt hat. Nur eine Minderheit der Gemeinden spricht sich für eine Neure- gelung aus. Bisher wurde
1046.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n befasst sich mit den für den Kanton Zug wesentlichen Entsorgungsfragen. Aus dem Karteninhalt sind die Standorte von Abfallanlagen ersichtlich, für welche der entsprechende Raum zu sichern ist. Die R überprüft und nötigenfalls überarbeitet (Art. 9 Abs. 3 RPG). Dies gilt auch, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben ergeben oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist (Art. 9 Abs Abfallanlagen beschriebene allgemeine Aus- gangslage hat sich bis heute nicht verändert. Sie bleibt weiterhin gültig. Aufgrund der Mitwirkung ergab sich ein geringfügiger Anpassungsbedarf für den fol- genden

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