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1716.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ist. Das Restaurant Rötelberg befindet sich im kantona- len Inventar der schützenswerten Denkmäler. Im Weiteren befindet sich der Rötelberg im Aus- sichtsbereich zwischen St. Verena und dem Zugersee. Alle beim nördlichen Aus- sichtspunkt angemessen kompensiert. Auch die öffentliche Mitwirkung zeigte, dass der Erhalt des Rötelbergs für die Öffentlichkeit wichtig ist: Eine Mehrheit hat sich mit der vorgeschlagenen Rötelberg 2.1. Ausgangslage Im Rahmen der Revision der Ortsplanung Zug hat sich gezeigt, dass der kantonale Richtplan aus Sicht der Stadt Zug im Gebiet Rötelberg anzupassen ist. Die Erweiterung der Zone
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1536.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sein sollen. Angestellte von privaten Sicherheitseinrichtungen oder Gemeinden sollen auch in Zukunft keine Bussen ausstellen dürfen. Hingegen ist es belanglos, ob es sich bei den hoheit- Seite 3/15 1536.2/1734 oder beeinträchtigte Sicherheit im öffentlichen Raum15. Lit- tering gilt auch nicht als Reaktion auf die Einführung von verursacherorientierten Kehrichtge- bühren. Dies zeigt sich auch daran, dass das aufweisen. Dies müsste in der Bussenhöhe ihren Niederschlag finden. Der Bussenrahmen dürfte sich aus heutiger Sicht in Anlehnung an das Bundesrecht zwischen Fr. 50.00 und Fr. 300.00 bewegen. Des Weitern wird
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1555.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Dienstleistungsplatz und einem High-Tech-Werkplatz bietet sich die Zu- sammenarbeit mit dem Kanton Zürich verstärkt an. Gleichzeitig kann der Kanton Zug sich als Zusammenarbeitspartner ebenfalls aktiv einbringen wünschbar. Der Rat trifft sich in unregelmässigen Abständen mit der Zürcher Kan- tonsregierung, wie er das mit allen anderen Kantonsregierungen ebenfalls handhabt. Zudem treffen sich einzelne Regierungsmitglieder sogenannten "Koordinationsgesprächen Zug- Zürich" zu. Es handelt sich hier um eine Arbeitsgruppe, die seit vier Jahren besteht und die sich jährlich mindestens ein- bis zweimal trifft. Sie behandelt raumplaneri-
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1734.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sein sollen. Angestellte von privaten Sicherheitseinrichtungen oder Gemeinden sollen auch in Zukunft keine Bussen ausstellen dürfen. Hingegen ist es belanglos, ob es sich bei den hoheit- Seite 3/15 1536.2/1734 oder beeinträchtigte Sicherheit im öffentlichen Raum15. Lit- tering gilt auch nicht als Reaktion auf die Einführung von verursacherorientierten Kehrichtge- bühren. Dies zeigt sich auch daran, dass das aufweisen. Dies müsste in der Bussenhöhe ihren Niederschlag finden. Der Bussenrahmen dürfte sich aus heutiger Sicht in Anlehnung an das Bundesrecht zwischen Fr. 50.00 und Fr. 300.00 bewegen. Des Weitern wird
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1565.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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en frei, sich an Interreg zu beteiligen. Meh- rere Kantone der Schweiz nutzten diese Möglichkeit und wirkten bereits bei Interreg I (1990-1993) mit. An Interreg II (1994-1999) beteiligte sich dann neben erreicht werden. Nachträglich ergaben sich noch kleinere Beteiligungen an zwei weiteren Projekten. Die Zentralschweiz wird heute als Interreg-Region wahrgenommen und hat sich durch die aktive Unterstützung und Mrd. Euro). Allerdings verteilen sich die zusätzlichen Milliarden mit den neuen Mitgliedstaaten auf ein deutlich grösseres Fördergebiet. Auf Einladung der EU wird sich die Schweiz wiederum am Programm
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1694.2 - Zusatzbericht bzw. Bericht und Antrag des Regierungsrates
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massgebend entlastet, welche belastet? Die Entlastungswirkung der Tangente Zug/Baar wirkt sich grossräumig aus. Sie bezieht sich insbesondere auf die Siedlungsgebiete von Baar, den nördlichen Teil von Zug, sowie Belastungen ergeben sich im Einzugsbereich der Tangente auf der Industriestrasse und ihrer Verlängerung. Durch die Unterbrechung der Industriestrasse zwischen Göblistrasse und Lüssiweg ergeben sich Verkehrsver werden. Daraus ergibt sich eine Entlastung der beiden bestehenden Routen (Ägeristrasse in Baar und Ägeristrasse in Zug) um je 4'000 bis 5'000 Fahrten pro Tag. Wie verändern sich die Verkehrsbeziehungen
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1697.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Differenzen sind nicht so gross, dass sich nicht Seite 5/17 1697.1 - 12785 punktuelle bewusste Besserstellungen von Familien rechtfertigen lassen würden. Ein Hinweis ergibt sich auch aus der Volksabstimmung zum Familien- ausgleichskassen und alle politischen Parteien (mit Ausnahme der SP) haben sich vernehmen lassen. Dabei ergab sich eine klare Zweiteilung der Vernehmlassungseingaben. Die Vernehm- lassungteilnehmenden aber tätigen, Familienausgleichskassen sprachen sich ausnahmslos gegen diesen Grundsatz aus. Sie lehnen auch einen Lastenausgleich ab und sprechen sich gegen flan- kierende Regelungen im Gesetz (Kasse
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1728.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Spitalliste figurieren. Dafür beteiligen sich die Krankenversicherungen neu auch an den Investitionen der öffentlich subventionier- ten Kliniken. Zudem erhöht sich der kantonale Anteil am Kostenteiler zwischen 1728.1 - 12872 - Ab dem Jahr 2012 wirkt sich noch der zweite Schritt bei der Gewinnsteuersenkung für die juristischen Personen aus und der Minderertrag beläuft sich auf insgesamt rund 30.3 Mio. Franken pro 4.3. Verwaltungsvermögen und Eigenkapital Im Planungszeitraum verändert sich das Verwaltungsvermögen praktisch nicht, weil sich die Aktivierung der Investitionen und die geplanten Abschreibungen die Waage
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999.02 - Antrag des Obergerichtes
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pflegen. 2 Die Sicherheitsleistung bemisst sich nach der Schwere der dem Be- schuldigten vorgeworfenen Tat und seinen persönlichen Verhältnissen. Eine in bar erbrachte Sicherheitsleistung ist entsprechend Kantonalbank zu verzinsen. Die Sicherheitsleistung verfällt dem Kanton, wenn der Beschuldigte den Aufforderungen der Strafverfolgungsbe- hörden nicht Folge leistet oder sich nicht an die Auflagen hält. 3 gs- oder Sicherheitshaft können mildere Mass- nahmen angeordnet werden. Ersatzmassnahmen sind namentlich: 1. die Sicherheitsleistung; 2. die Ausweis- und Schriftensperre; 3. die Auflage, sich nur an einem
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2844.24 - Bericht und Antrag Kommission
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gebracht werden kann. Hauptsächlich handelt es sich um eine «Finanzen 2019»-fremde Thematik. Im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschut- zes handelt es sich oft um komplizierte Sachverhalte und Rechtsfragen anlässlich der Eintretensdebatte stellt sich heraus, dass für e i- nige Kommissionsmitglieder die Begründung für die Befristung unzureichend ist, während sich andere grundsätzlich gegen Steuererhöhungen Finanzdirektor Heinz Tännler vertreten. Wir unterbreiten Ihnen den wie folgt gegliederten Bericht, wobei sich die Reihenfolge der Ma s- snahmen (= Einzelvorlagen) im vierten Kapitel («Die einzelnen Gesetzesä