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2827.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Regel nicht reduziert werden. Unter Einbezug der aus heutiger Sicht notwendigen wertvermehrenden und wertneutralen Kos- ten belaufen sich die jährlichen Ausgaben für den Gebäudepark des Kantons für die Erheblicherklä- rung und folglich auf einen zweiten Schritt bezüglich Erledigung. Dieses Vorgehen drängt sich vorliegend nicht zuletzt deshalb auf, weil der Kanton bereits über eine en t- sprechende Strategie einen Überblick und eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte der Immobilienstrategie bieten und sich dabei auf bestehende und teilweise bereits bekannte Dokumente stützen. Die CVP-Fraktion bezeichnet
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2129.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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prüfenswerter Ansatz. Die SP Kanton Zug äusserte sich enttäuscht über den Bericht des Regierungsrats. Sie habe den Eindruck, dass der Regierungsrat sich einer ernsthaften Behandlung der Anliegen des Kantonsrats chs (ZFA) und die Beteiligung der Einwohnerg e- meinden am nationalen Finanzausgleich (NFA) haben sich bewährt und sollen beibehalten werden. Die Teilrevision des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich am ZFA vorzunehmen. Vielmehr ist abzuwarten, welche Änderungen das Projekt «ZFA Reform 2018» mit sich bringen wird. Der Kanton leistet zudem in den Jahren 2015 bis 2019, resp. bis zum Inkrafttreten der
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2104.1a - Beilage
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Gesamt- anlage gliedert sich in verschiedene Bauten und Aussenanlagen. Schwergewicht und Mittelpunkt der Anlage bildet der fünfstöckige Klassenturm des Obergymnasiums. Er erhebt sich über dem zweigeschossigen und damit bewusst zurückhaltend in Erscheinung. Es integriert sich so in das bestehende Aussenraumkonzept. Auf dem Gesamtareal befinden sich heute 112 Parkplätze, aufgeteilt in den Bereich Nord mit 82 P Areals situiert und fügt sich so – trotz seiner Erweiterungskonzept Eigenständigkeit – in die bestehende Anlage ein. Das Volumen mit seiner Höhenentwicklung rela- tiviert sich durch die Situierung gegen
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2195.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Veräusserung ihres Versuchsbetriebes Chamau beschaf- fen. Die ETH hat sich entschlossen, die Chamau als Ganzes zu veräussern und ist sich mit dem Regierungsrat handelseinig. Der Erwerb der Chamau ist vertraglich modernster Technik rationell bewirtschaftet werden, sich nach der Agrarpolitik 2014-2017 ausrichten, für die Öffent- lichkeit zugänglich sein und sich so als Pionier- und Vorzeigebetrieb positionieren. Bodenrecht (BGBB) Das BGBB bezieht sich auf landwirtschaftliche Grundstücke. Ein landwirtschaftliches Grund- stück ist gemäss Zivilgesetzbuch (ZGB) ein Grundstück, welches sich natürlicherweise für die Land
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1344.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Dieser Sachverhalt hätte kommuniziert und erklärt werden müssen. Da es sich jedoch um rund 1500 Buchungen handelt, welche sich gegenseitig auf der Aufwand- und Ertragsseite ausgleichen, kann der Entscheid Resultat zeigt auch, wie schwierig solche Prognosen sind. Diese Problematik wird sich in Zukunft nicht vermindern und sich voraussichtlich im Rahmen der immer rascheren weltweiten Abläufe und der grösseren zu lassen. Bei der «pauschalen Steueranrechnung» handelt es sich im Wesentlichen um einen Sonderfall von Steuerausscheidungen, bei welchem sich das Aufwand- und die beiden Ertragskonten teilweise kompensieren
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2331.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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prüfenswerter Ansatz. Die SP Kanton Zug äusserte sich enttäuscht über den Bericht des Regierungsrats. Sie habe den Eindruck, dass der Regierungsrat sich einer ernsthaften Behandlung der Anliegen des Kantonsrats chs (ZFA) und die Beteiligung der Einwohnerg e- meinden am nationalen Finanzausgleich (NFA) haben sich bewährt und sollen beibehalten werden. Die Teilrevision des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich am ZFA vorzunehmen. Vielmehr ist abzuwarten, welche Änderungen das Projekt «ZFA Reform 2018» mit sich bringen wird. Der Kanton leistet zudem in den Jahren 2015 bis 2019, resp. bis zum Inkrafttreten der
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2355.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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prüfenswerter Ansatz. Die SP Kanton Zug äusserte sich enttäuscht über den Bericht des Regierungsrats. Sie habe den Eindruck, dass der Regierungsrat sich einer ernsthaften Behandlung der Anliegen des Kantonsrats chs (ZFA) und die Beteiligung der Einwohnerg e- meinden am nationalen Finanzausgleich (NFA) haben sich bewährt und sollen beibehalten werden. Die Teilrevision des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich am ZFA vorzunehmen. Vielmehr ist abzuwarten, welche Änderungen das Projekt «ZFA Reform 2018» mit sich bringen wird. Der Kanton leistet zudem in den Jahren 2015 bis 2019, resp. bis zum Inkrafttreten der
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2329.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Alle Ein- wohnergemeinden haben sich zur Vorlage geäussert, von den politischen Parteien liess en sich die CVP, SVP und SP vernehmen. Von den Leistungserbringern äusserten sich das Zuger Kan- tonsspital, die Entzug dieser Bewilligung der Heilmittelkontrolle übertragen wird. Es handelt sich dabei um ei- ne Nebenbewilligung, so dass sich die Delegation an das zuständige Fachorgan rechtfertigt. Bst. k wird ersatzlos Drogenkonzept des Kantons Zug, welches mit der letzten Revision des EG BetmG 1995 in Kraft trat, hat sich bewährt und bedarf keiner Änderung. Wie bereits erwähnt, liegt dem Zuger Drogenkonzept der inzwischen
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3185.7 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
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Bezug auf die Variantenwahl ergibt sich folgendes Bild6: Es meldeten sich insgesamt 37 Organisationen und Gemeinden zu Wort. Die Mehrzahl der Ge- meinden sprach sich für Variante 2 aus. Die Stadt Zug sowie könne sich – bezogen auf § 4c – eine Erhöhung des Mindestanteils er- neuerbarer Energien von 10 auf 20 Prozent vorstellen. Dies beantragen auch die Gemeinden 6 Von den insgesamt 37 Eingaben haben sich 33 die Abrechnungspflicht neu im Gesetz geregelt und nicht mehr in der Verordnung. Die Regelung erweist sich damit als stufengerecht. d) § 4a, Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen Die vorberatende Kommission
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2852.2 - Antwort des Regierungsrats
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behalten. Aktuell befassen sich die eidgenössischen Räte mit zwei Vorstössen zum Thema LSP. Dabei handelt es sich zum einen um die Motion 18.3708 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Na Rahmen der Sozialhilfe sicher auch künftig anfallen. Im Sinne einer Annahme sei hier mit 50 Prozent gerechnet. Bezüglich der verbleibenden Forderungen ist davon auszugehen, dass sich diese zu Schuldscheinen dass man sich der Beitrags- pflicht nicht folgenlos entziehen kann. Dies ist auch ein wichtiges Zeichen an alle, die ihre Prämien pünktlich bezahlen. 2. Frage: Wie viele Personen befinden sich auf der Liste