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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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Qualität, Sicherheit und Abmessungen oder Produktionsverfahren fest und regeln die Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackung. 2 Bei der Festlegung der technischen Spezifikationen stützt sich der Auf- unbestimmter Laufzeit errechnet sich der Auftragswert anhand des monatlichen Entgelts multipliziert mit 48. 6 Bei Verträgen über wiederkehrend benötigte Leistungen errechnet sich der Auftragswert aufgrund des erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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Qualität, Sicherheit und Abmessungen oder Produktionsverfahren fest und regeln die Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackung. 2 Bei der Festlegung der technischen Spezifikationen stützt sich der Auf- unbestimmter Laufzeit errechnet sich der Auftragswert anhand des monatlichen Entgelts multipliziert mit 48. 6 Bei Verträgen über wiederkehrend benötigte Leistungen errechnet sich der Auftragswert aufgrund des erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung
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2985.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Sperrungen nach § 9 Abs. 3 Bst. b verweigert/aufgehoben werden. Die Abklärungen der Sicherheitsdirektion zeigten, dass sich die Bekanntgaben von Führer- und Fahrzeugdaten aus den Registern bzw. dem Inform die DSV lediglich Bestimmungen im Zusammenhang mit der Gewährleis-tung der Sicherheit von Personendaten beinhalte. Es handle sich bei der DSV mithin nicht um eine eigentliche Ausführungsgesetzgebung zum Diese Pflicht ergebe sich bereits aus dem geltenden DSG (vgl. § 19a). Bisher war es aber als Aufgabe der Datenschutzstelle aufgeführt, was jedoch nicht rich-tig ist, weil es sich um eine Pflicht der Organe
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3378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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lässt sich nicht klar bestimmen. Er umfasst wohltätige Zwecke und gemäss der Praxis der Kantone auch Bereiche wie Heimatschutz, Naturschutz, Umweltschutz und Gesundheitswesen. Der Begriff kann sich im Lauf zusammen und schafft eine kohärente Regelung des Geldspiels in der Schweiz. Geldspiele charakterisieren sich im Wesentlichen durch zwei Elemente ; erstens durch die Leis- tung eines Einsatzes und zweitens durch und Ver- anstalter dürfen den Reingewinn der Spiele aber für ihre eigenen Zwecke verwenden, wenn sie sich keiner wirtschaftlichen Aufgabe widmen (Art. 129 Abs. 1 BGS). So können lokale Veran- stalterinnen
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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Qualität, Sicherheit und Abmessungen oder Produktionsverfahren fest und regeln die Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackung. 2 Bei der Festlegung der technischen Spezifikationen stützt sich der Auf- unbestimmter Laufzeit errechnet sich der Auftragswert anhand des monatlichen Entgelts multipliziert mit 48. 6 Bei Verträgen über wiederkehrend benötigte Leistungen errechnet sich der Auftragswert aufgrund des erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung
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Art. 9 StPO, Art. 319 Abs. 1 StPO
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der Beschuldigte muss die ihm vorgeworfenen Handlungen identifizieren können, damit er sich dazu äussern und sich gegen den Vorwurf zur Wehr setzen kann. Andernfalls liegt ein Verstoss gegen den Ankla
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Hinweis zur Nachzählung bei knappen Ergebnissen
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lassen sich bei Proporzwahlen sehr knappe Ergebnisse nicht bereits bei blosser Betrachtung der Listenergebnisse feststellen, sondern es sind mehrere Rechenoperationen vorzunehmen, die je für sich knappe
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Art. 58 Abs. 1 ATSG
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nicht besteht (Ueli Kieser, ATSG-Kommentar, 2. Aufl., Zürich 2009, Art. 58 Rz 12). Die Behörde, die sich als unzuständig erachtet, überweist die Beschwerde dem zuständigen Versicherungsgericht (Art. 58 Abs Kantons Zug für die EL-Berechnung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen für die beiden Kinder richtete sich nach dem zivilrechtlichen Wohnsitz der Exfrau des Beschwerdeführers, d.h. des Elternteils, der die
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Art. 417 OR
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unverhältnismässig hohe Prozentvergütungen, sondern auch Pauschalvergütungen und Gewinnanteile, die sich der Mäkler ausbedungen hat, herabsetzbar. Demgegenüber vertritt Streiff (Handkommentar zum Maklervertrag abzulehnen. Der Wortlaut von Art. 417 OR spricht nur von «Mäklerlohn», ohne zu unterscheiden, ob es sich dabei um ein Basishonorar oder ein Supplementhonorar handelt. Dasselbe gilt auch für die Verwendung
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Anwaltsrecht
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im Anwaltsregister des Kantons Zug eingetragen ist, sofern sie oder er im Kanton Zug Wohnsitz hat, sich über hinreichende praktische Befähigung zur Beurkundung ausweist und der betreffende Kanton Gegenrecht gsfreiheit dar. Vom Beschwerdeführer, der das Notariatspatent des Kantons Graubünden erworben und sich dort als Rechtsanwalt niedergelassen habe, dürfe nicht verlangt werden, dass er auch seinen privaten