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Gesundheitswesen
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Kontaktes ist, sich im Schulzimmer nicht immer einhalten, wie dies vom AFG bereits dargelegt wurde. Ein anderes Verständnis dieser Formulierung ist nicht möglich. Im Weiteren stützt sich das AFG bei der Verbreitung des Virus zu verhindern, da sich die mit dem Virus in Kontakt gekommenen Personen von allen anderen distanzieren. Bei der Quarantäne handelt es sich um eine allgemein epidemiologisch anerkannte Beschwerdeführerin zumutbar und somit verhältnismässig war. Der Pflicht, sich der zu Recht angeordneten Quarantäne zu unterziehen, konnte sich die Beschwerdeführerin auch nicht mit dem Hinweis auf das Vorgehen
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2004: Verwaltungsgericht
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wieder Bewilligungen erteilen muss. Entscheidend ist, dass sich die Behörde an die baurechtlichen Vorschriften hält.
Das Verwaltungsgericht hat sich zur Bestandesgarantie bereits in seinem Urteil vom 25. Februar auch unter der Herrschaft des PBG nach wie vor relevant.
Vor der Klärung der Frage, in wie weit sich widersprechende Interessen vorhanden sind, ob und in wie weit alle Eigentümer im Arealbebauungsperimeter Legitimation des Beschwerdeführers heisst es, bei Bauprojekten und namentlich bei Immissionen beurteile sich die besondere Beziehungsnähe vorab in räumlicher Hinsicht, wobei es für die Ausdehnung der Beschw
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Ergänzungsleistungen
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Darauf kann auch hier abgestellt werden, zumal sich dies mit den Angaben der Mutter deckt (vgl. oben E. 4.2.1) und keine Hinweise darauf bestehen, dass sich die krankheitsbedingten Abwesenheiten sowie die wurde in den Bereichen Körperpflege und Notdurft berücksichtigt). Wie sich aus den nun vorliegenden Protokollen der Mutter ergibt, hat sich daran im massgeblichen Zeitraum nichts geändert. Gemäss diesen Protokollen Nichts für sich ableiten kann der Beschwerdeführer sodann daraus, dass nebst den eigentlichen Hilfestellungen zugunsten seiner Person weiterer Aufwand für die Administration anfällt, handelt es sich doch dabei
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Art. 14 Abs. 2 ELG, § 2 Abs. 2 und § 16 ELKV
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Darauf kann auch hier abgestellt werden, zumal sich dies mit den Angaben der Mutter deckt (vgl. oben E. 4.2.1) und keine Hinweise darauf bestehen, dass sich die krankheitsbedingten Abwesenheiten sowie die wurde in den Bereichen Körperpflege und Notdurft berücksichtigt). Wie sich aus den nun vorliegenden Protokollen der Mutter ergibt, hat sich daran im massgeblichen Zeitraum nichts geändert. Gemäss diesen Protokollen Nichts für sich ableiten kann der Beschwerdeführer sodann daraus, dass nebst den eigentlichen Hilfestellungen zugunsten seiner Person weiterer Aufwand für die Administration anfällt, handelt es sich doch dabei
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Eine Nacht lang die Ohren spitzen
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eigene Erzählnacht, die allerdings am Nachmittag stattfand. Die Grösseren trafen sich nach dem Eindunkeln und machten sich mit Hilfe von Stirnlampen auf Spurensuche. Nachdem sie ein Rätsel gelöst hatten Streng geheim! So lautete das Motto der 26. Schweizer Erzählnacht, in der sich landesweit mehrere zehntausend Leute gleichzeitig zum Lesen und Zuhören trafen. Das ist nicht nur hit-, sondern sogar re rekordverdächtig. Streng geheim! So lautete das Motto der 26. Schweizer Erzählnacht, in der sich landesweit mehrere zehntausend Leute gleichzeitig zum Lesen und Zuhören trafen. Das ist nicht nur hit-, sondern
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«Der ideale Lehrer ist ein guter Mensch»
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ist ein guter Mensch. Einer, der sich auf die Schülerinnen und Schüler einlässt, sich ehrlich für sie interessiert. Einer, der mit der Klasse lacht - am lautesten über sich selber. Er bringt Anstand und Fairness dreht sich um die aktuelle Zuger Bildungspolitik. Wie der ... In der Zuger Presse vom 17. August 2016 erschien ein ausführliches Interview mit Regierungsrat Stephan Schleiss. Das Gespräch dreht sich um die Pisa-Studien dazu, die den Reformen zusätzliches politisches Terrain bereiteten. Im Unterricht hat sich gleichzeitig und im Zusammenhang mit der Integration ein Trend zur Individualisierung herausgebildet
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Verhaltene Freude — Schwierige Zukunft
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Entwicklung der Welt wird schnell klar: die Schweiz kann sich einen Qualitätsabbau bei der Bildung schlicht nicht leisten. Auch der Kanton Zug darf es sich nicht leisten. Stephan Schleiss hat erkannt, dass um gute Arbeit leisten zu können. Er hat sich gegen die Parteilinie für eine leistbare Bildung eingesetzt. Nun hoffen die Lehrpersonen des Kantons, dass er sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Erfolg ist verhalten. Mit Blick auf die Sparmassnahmen des Kantons ist der Bildungsdirektor gefordert, sich ... Der LVZ hat für die zusätzliche Stunde der Klassenlehrpersonen gekämpft. Die Freude am Erfolg
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§ 30d Abs. 1 V PBG
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womit sich der jeweilige Eigentümer des Nachbargrundstücks verpflichtet, Gebäude im Abstandsbereich im Voraus und generell zu dulden. Wollen die Nachbarn eine längerfristige und gegenseitige Sicherung ihrer ).
b) Soweit sich Rechte und Pflichten aus dem Eintrag deutlich ergeben, ist dieser für den Inhalt der Dienstbarkeit massgebend (Art. 738 Abs. 1 ZGB). Im Rahmen des Eintrags kann sich der Inhalt der der belastete Eigentümer sich durch die Ausübung des Berechtigten über Gebühr eingeschränkt fühlt. Massgebend ist in erster Linie der Wortlaut des Grundbucheintrags. Wenn sich Rechte und Pflichten aus
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Art. 6 MVG
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2010 meldete sich A. erneut bei der Militärversicherung und teilte mit, die Beschwerden (verstärkte Ohrgeräusche und Schlafstörungen) hätten in den letzten zwei Jahren zugenommen, weshalb er sich untersuchen mit, es handle sich beim heutigen Tinnitus rechts mit überwiegender Wahrscheinlichkeit um eine Spätfolge des während des Dienstjahres 1980 erlittenen Knalltraumas. Demgegenüber handle es sich beim von der ist oder wenn es sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit um Spätfolgen oder Rückfälle einer versicherten Gesundheitsschädigung handelt (Art. 6 MVG). Bei einem Rückfall handelt es sich um das Wiederaufflackern
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§ 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV, § 42 VRG
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worden sei und sich der Stadtrat willkürlich über die Empfehlung der von ihm beigezogenen, zwar an sich nicht mehr zuständigen kommunalen Kommission hinweggesetzt habe. Der Regierungsrat habe sich trotz voller Stadtrat wollte diesen Teil denn auch nur «nomenklatorisch abparzellieren». In rechtlicher Sicht handelt es sich somit nicht um eine Neubenennung, sondern um eine Namensänderung, die gemäss Art. 4 Abs. 3 wenn der Regierungsrat sich auf die Prüfung der Frage beschränkt, ob die Kriterien des Bundesgesetzgebers eingehalten worden sind.
c) Vorliegend kann festgestellt werden, dass sich der Regierungsrat mit