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2926.2 - Antwort des Regierungsrats
Zugersees. Siedlungsentwicklung - Der Kanton setzt sich für verdichtetes Wohnen und Arbeiten ein. Durch Förderung der In- nenverdichtung verkürzen sich Arbeits- und Freizeitwege. Der Kanton ist darin s Laufnummer 16140 Interpellation von Isabel Liniger und Anna Spescha betreffend Jugendliche sorgen sich ums Klima – was macht unsere Politik (Vorlage Nr. 2926.1 - 15990) Antwort des Regierungsrats vom 3 en Isabel Liniger, Baar, und Anna Spescha, Zug, eine Interpellation betreffend Jugendliche sorgen sich ums Klima – was macht unsere Politik (Vorlage Nr. 2926.1 - 15990) eingereicht. Am 7. März 2019 hat
1316.08 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
die Argumentation - die Ein- sichtnahme in die Angaben durch direkten Zugriff oder im Internet keine Leistung darstelle und keinen Aufwand für das Grundbuchpersonal mit sich bringe. Die Gebührenbefreiung nochmals um die Hälfte reduziert werden sollen, lohnt sich das Inkasso kaum mehr. Auf diese Ein- nahmen kann deshalb verzichtet werden. Paragraf 6 lässt sich somit ersatzlos strei- chen. Ein Gebührenerlass (§ Verjährung (§ 12) und Beschwerde (§ 13) decken sich mehrheitlich mit der bestehenden Regelung und auch mit der Vorlage des Regierungsrats. Die Abweichungen ergeben sich aus dem neu gewählten System der Kommission
1307.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Fachhoch- schule Zentralschweiz zur Folge, dass sich trotz höherer Beiträge aus der Fachhoch- schulvereinbarung keine Mehreinnahmen ergeben. Damit ergeben sich für den Kan- ton Zug auch keine Minderaufwendungen Luzern, Zug und Schwyz ergeben sich Mehreinnahmen von rund Fr. 150'000. Geht man davon aus, dass der Anteil des Kantons Zug an den Gesamt- kosten rund 15 % beträgt, so ergeben sich für unseren Kanton Minder Vereinbarungen zusammenzulegen. Heute ist es dazu aber noch zu früh; die Vereinbarungskantone waren sich deshalb einig, dass die Fortset- zung der bisherigen Vereinbarung im Rahmen einer sanften Revision
2098.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
und deren Potenziale gezielt nutzen. Wichtig sei auch, sich in diesen Alters- politiken auf einige strategische Schwerpunkte zu konzentrieren und sich nicht zu verzetteln. Die demographischen Entwicklungen Es werden im Weiteren Bedenken geäussert, dass sich Verbände oder Institutionen, die sehr aktiv und vorausschauend in der Alterspolitik tätig sind, sich mit dem Gesetzesparagraphen teilweise aus der Pflicht Mittel vorhanden seien, würden sich viele der „Probleme“ von selbst und ohne grosse staatliche Koordination lösen lassen. Daher müsse die Frage gestellt werden, ob sich denn in Kantonen, die über eine
2141.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ihre Ziele grundsätzlich erreicht. Eine Ausweitung bzw. Verstärkung des Ausgleichs dränge sich nicht auf. Aus Sicht der Arbeitsgruppe war vielmehr eine Verwesentlichung, d. h. eine gezieltere Umverteilung ttliche arith- metische Steuerfuss hat sich in den vergangenen fünf Jahren immer weiter weg vom Norm- steuerfuss von 80 % entwickelt. Die Arbeitsgruppe kann sich daher vorstellen, den Normsteue r- fuss ichs (ZFA) und die Beteiligung der Einwohner- gemeinden am nationalen Finanzausgleich (NFA) haben sich bewährt und sollen beibe- halten werden. Es sollen keine – bisher in Zug nicht praktizierte – Abgeltungen
2160.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
einem Streitwert von CHF 2'000) hat sich problemlos eingespielt. Ausbildungslehrgänge wurden vermehrt angeboten und gut be- sucht. Anhand der statistischen Angaben lässt sich schliessen, dass die Friedensr Mehraufwand mit sich gebracht. Beim Kantonsgericht ist der zusätzliche Ar- beitsaufwand durch die neue ZPO erstaunlich reibungslos verlaufen. Die Praxis wird weiter zeigen, wie sich die neuen Prozessordnungen kam die JPK zum Schluss, dass sich damit das Problem der informellen, überparteilichen Richtergruppe (auch „Postenschacherkommission“ genannt) entschärft hat. Diese setzt sich dafür ein, dass eine stille
2129.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ihre Ziele grundsätzlich erreicht. Eine Ausweitung bzw. Verstärkung des Ausgleichs dränge sich nicht auf. Aus Sicht der Arbeitsgruppe war vielmehr eine Verwesentlichung, d. h. eine gezieltere Umverteilung ttliche arith- metische Steuerfuss hat sich in den vergangenen fünf Jahren immer weiter weg vom Norm- steuerfuss von 80 % entwickelt. Die Arbeitsgruppe kann sich daher vorstellen, den Normsteue r- fuss ichs (ZFA) und die Beteiligung der Einwohner- gemeinden am nationalen Finanzausgleich (NFA) haben sich bewährt und sollen beibe- halten werden. Es sollen keine – bisher in Zug nicht praktizierte – Abgeltungen
2193.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
pflegen untereinander ein informelles Netzwerk der Wirtschaftsförderer, welche sich zwei Mal jährlich treffen. Zudem beteiligt sich der Kanton Zug am Projekt "Interreg IV" zusammen mit den anderen Zentral- gut. Der Regierungsrat trifft sich jährlich mit den Wirtschaftsverbänden und den Gemeinden (Gemeindepräsident innen und -präsidenten), die Volkswirtschaftsdirektion trifft sich mit den Gemeinden vor dem Volkswirtschaftsdirektor abgespro- chen. Dies hat sich bewährt. Deshalb soll die Direktion künftig ein entsprechendes Pflichtenheft erlassen. Dieses orientiert sich an der regierungsrätlichen Strategie. Neben
1360.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zunehmende Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen zeigt sich an europa- weiten Reformbestrebungen. Will die Schweiz konkurrenzfähig bleiben, dann darf sie sich diesen Entwicklungen nicht verschliessen. In einem nach einem Bericht einer Arbeitsgruppe, die sich im Wesentlichen aus 1360.1 - 11790 7 A. B. C. Lehrpersonen zusammensetzte, eine Stundentafel beschlossen, die sich einerseits an der regionalen Stundentafel einen schnelleren Erwerb des Wortschatzes und grösseres Sprachverständnis mit sich bringt. Schülerinnen und Schüler stützen sich beim Erwerb einer zweiten Fremdsprache stark auf die erste Fremdsprache ab
2254.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ihre Ziele grundsätzlich erreicht. Eine Ausweitung bzw. Verstärkung des Ausgleichs dränge sich nicht auf. Aus Sicht der Arbeitsgruppe war vielmehr eine Verwesentlichung, d. h. eine gezieltere Umverteilung ttliche arith- metische Steuerfuss hat sich in den vergangenen fünf Jahren immer weiter weg vom Norm- steuerfuss von 80 % entwickelt. Die Arbeitsgruppe kann sich daher vorstellen, den Normsteue r- fuss ichs (ZFA) und die Beteiligung der Einwohner- gemeinden am nationalen Finanzausgleich (NFA) haben sich bewährt und sollen beibe- halten werden. Es sollen keine – bisher in Zug nicht praktizierte – Abgeltungen

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