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2331.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ihre Ziele grundsätzlich erreicht. Eine Ausweitung bzw. Verstärkung des Ausgleichs dränge sich nicht auf. Aus Sicht der Arbeitsgruppe war vielmehr eine Verwesentlichung, d. h. eine gezieltere Umverteilung ttliche arith- metische Steuerfuss hat sich in den vergangenen fünf Jahren immer weiter weg vom Norm- steuerfuss von 80 % entwickelt. Die Arbeitsgruppe kann sich daher vorstellen, den Normsteue r- fuss ichs (ZFA) und die Beteiligung der Einwohner- gemeinden am nationalen Finanzausgleich (NFA) haben sich bewährt und sollen beibe- halten werden. Es sollen keine – bisher in Zug nicht praktizierte – Abgeltungen
2344.2 - Antwort des Regierungsrats
zwischen verfügenden und rechtsunterworfenen Personen. Mitsprache, Kontrolle und Einflussmöglichkeit sichert sich der Staat mittels Gesetz, Konzessi- on, Leistungsvereinbarung und/oder Einsitznahme in Organe handelt es sich nicht um eine umfassende Finanzierung des Vereins. Vielmehr bestehen zwischen dem Kanton Zug und der Frauenzentrale Zug eine Leistungs- und eine Subventions- vereinbarung, welche sich auf genau handelt es sich doch um genau abgesteckte Tätigkeiten, für welche die Frauenzentrale öffentliche Beiträge e rhält. Bei der Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" handelt es sich um eine
1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
heutige Form einer verwaltungsexternen Kommission, die sich selber konstituiert und organisiert sowie ein eigenes Sekretariat betreibt, hat sich bewährt. Daher kam die Kommission zum Schluss, dass nach Kantons und der Gemeinden vom 28. Februar 1985 (FHG) findet sich in § 4 des Kantonsratsbeschlusses. e) Fakultatives Referendum Es stellt sich die staatsrechtliche Frage, ob dieser Beschluss dem fakultativen ver- folgt und anhand der guten Resonanz auf verschiedene Projekte hat sich gezeigt, dass die Arbeit wahrgenommen wird und sich Richtung und Engagement bewährt haben. Das auf Grund der Kommissionszus
1527.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
dennoch nur geringe Sicherheit bieten. Bereits heute passie- ren täglich ca. 16'000 Fahrzeuge den Knoten Grindel. Rund 25'000 Fahrzeuge wer- den es inskünftig sein. Aus diesem Grund hat sich die Lösung mit Ausnützung zurückbehalten will oder nicht. Dies würde sich auf den Kaufpreis aufwirken. Darauf machte die Baudi- rektion die Kommission aufmerksam. Es stellte sich deshalb für das vorliegende Projekt die Frage Zugerland verpflichtet worden ist, sich mit 1.0 Mio. Franken am Ausbau der Strasse resp. des Knotens Grindel zu beteili- gen. 8 1527.4 - 12443 Schliesslich sprach sich die Kommission einstimmig für Eintreten
1525.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
verordnen, aber er könne günstige Rahmenbedingungen schaffen. Eine gelingende Integration bedeute, dass sich Ausländerinnen und Ausländer aktiv um ihre In- tegration bemühen und die integrierende Schweizer en Integrationsbereichen vergleichbare Kennzahlen aufweisen wie Schweizerinnen und Schweizer, die sich insbesondere im Hinblick auf das Alter, das Geschlecht, die gesell- schaftliche und wirtschaftliche tegrationsbereichen vergleichbare statistische Werte aufweisen wie Schweizerinnen und Schweizer, die sich insbesondere im Hinblick auf das Alter, das Geschlecht, die gesellschaftli- che und wirtschaftliche
3195.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
- Das Netzwerk setzt sich aus KMU, Verbänden und Institutionen, dem Bund und den Kanto- nen, den Fachhochschulen und Universitäten, sowie Service- und Sicherheitsdienstleistern zusammen. Ziel ist es, 1369 des Instituts Menzingen zu erwerben. Damit könnte sich der Kanton Zug auf Dauer den Fortbestand des Sportplatzes der Kantonsschule Menzingen sichern und würde mehr Flexibilität für zukünftige Nutzungen Ausgangslage Der Regierungsrat hat sich mit der verbesserten finanziellen Situation des Kantons Zug ausei- nandergesetzt. Der Regierungsrat erörterte die Frage, inwiefern sich daraus Chancen ergeben für zu
3080.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen (COVID-19-Startup-Bürgschaft) (Vorlage Nr. 3103.2 - 16326) 5.5.1. Eintretensdebatte Die Argumente des Regierungsrats finden sich in seinem Juristische Personen: Bei den juristischen Personen ändert sich nur der kantonale Steuerfuss, alles andere bleibt gleich. In der Beilage findet sich eine Berechnung für eine Muster AG mit 50 000 Franken steu- Selbstdeklaration gilt grundsätz- lich das Vertrauensprinzip, jedoch tauschen sich die kantonalen Stellen regelmässig aus infor- mieren sich gegenseitig über eingegangene und bewilligte Gesuche. Die gleiche Problematik
3094.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen (COVID-19-Startup-Bürgschaft) (Vorlage Nr. 3103.2 - 16326) 5.5.1. Eintretensdebatte Die Argumente des Regierungsrats finden sich in seinem Juristische Personen: Bei den juristischen Personen ändert sich nur der kantonale Steuerfuss, alles andere bleibt gleich. In der Beilage findet sich eine Berechnung für eine Muster AG mit 50 000 Franken steu- Selbstdeklaration gilt grundsätz- lich das Vertrauensprinzip, jedoch tauschen sich die kantonalen Stellen regelmässig aus infor- mieren sich gegenseitig über eingegangene und bewilligte Gesuche. Die gleiche Problematik
3103.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen (COVID-19-Startup-Bürgschaft) (Vorlage Nr. 3103.2 - 16326) 5.5.1. Eintretensdebatte Die Argumente des Regierungsrats finden sich in seinem Juristische Personen: Bei den juristischen Personen ändert sich nur der kantonale Steuerfuss, alles andere bleibt gleich. In der Beilage findet sich eine Berechnung für eine Muster AG mit 50 000 Franken steu- Selbstdeklaration gilt grundsätz- lich das Vertrauensprinzip, jedoch tauschen sich die kantonalen Stellen regelmässig aus infor- mieren sich gegenseitig über eingegangene und bewilligte Gesuche. Die gleiche Problematik
3092.3 - Bericht und Antrag erw. Staatswirtschaftskom.
zur Sicherung von Bankkrediten an qualifizierte Startup-Unternehmen (COVID-19-Startup-Bürgschaft) (Vorlage Nr. 3103.2 - 16326) 5.5.1. Eintretensdebatte Die Argumente des Regierungsrats finden sich in seinem Juristische Personen: Bei den juristischen Personen ändert sich nur der kantonale Steuerfuss, alles andere bleibt gleich. In der Beilage findet sich eine Berechnung für eine Muster AG mit 50 000 Franken steu- Selbstdeklaration gilt grundsätz- lich das Vertrauensprinzip, jedoch tauschen sich die kantonalen Stellen regelmässig aus infor- mieren sich gegenseitig über eingegangene und bewilligte Gesuche. Die gleiche Problematik

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