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Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
eigenes Seminarium zu errichten, in welchem Falle sich der- selbe mit diesem für die daherige Einrichtung in’s Einverständnis setzen wird. «Dabey sichern sich die löblichen Stände die Gewährleistung des landes- die ordentliche, sichere und freye Ab- reichung ihres betreffenden Anteils an diese gemeinsamen Diozesan-Unkos- ten aus den ihnen hiefür zu Gebote stehenden Mitteln, und entschlagen sich jeder ander’n A fol- gende Übereinkunft mit Ratifikations-Vorbehalt, unter sich abgeschlossen, als: § 1 1 Die neue Umschreibung des Bistums Basel wird in sich begreifen: a) die ganze katholische Bevölkerung der löblichen
2024.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Mio. Franken vom Stimmvolk des Kantons Zug seinerzeit beschlossen worden. Es spielt an sich keine Rolle, ob es sich vorliegend um eine Projektänderung oder -ergänzung handelt. Entscheidend ist einzig, ob der Gibelfeldbrücke verändert wird. Die Linienführung wird sich mit der Gibelfeldbrücke nicht im Geringsten verändern. Der Knoten befindet sich immer noch am selben Ort. Weder das Normalprofil noch die Umfahrung Cham-Hünenberg (UCH) in der damaligen Strassenbaukommission im Jahre 2005 zurückzublenden, da sich die personelle Zusammen- setzung des Kantonsrates in der Zwischenzeit wesentlich geändert hat. Am
2060.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Umfahrungsstrasse ergeben sich grossräumige Verkehrsumlagerungen, die auch erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrsströme beim Knoten Alpenblick haben werden. Wäh- rend sich der Verkehrsstrom von und zum Höhe der jährlichen Bundesbeteiligungen aus dem Infrastrukturfonds richtet sich nach des- sen Liquidität. Folglich könnten sich die Zahlungen der Bundesbeiträge über mehrere Jahre erstrecken. Dies führt ausgewiesen. Die ordentlichen Abschreibungen richten sich nach den effektiven Netto-Investitionen. Durch den vorliegenden Kantonsratsbeschluss handelt es sich beim Anteil der Einwohnergemeinde Steinhausen um
2508.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Art. 29 Abs. 1 BV ergibt sich das Ve r- fahrensgebot des Grundsatzes der Waffengleichheit im Sinne der prozessualen Chancen- gleichheit. Es soll sichergestellt werden, dass sich alle Verfahrensbeteiligten bestehenden Behörde als unte r- legen zu betrachten ist. Es drängt sich deshalb die Schlussfolgerung auf, dass das gesetzl iche Recht, sich vertreten zu lassen, bei fehlendem oder eingeschränktem Anspruch zu Recht erwähnt. Denn es lässt sich aus dem Verfassungsrecht (Art. 4 aBV bzw. Art. 29 BV) keinen Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung ableiten, da es sich hierbei nicht um ein unerlässliches
2527.1b - Beilage 2 (Bericht)
Wachstum der vergangenen Jahre wird sich in den nächsten Jahren etwas verlangsamen. 11 HSLU- Lelsfungsauffrag 2016 - 2019: Bericht Die Bachelor-Studiengänge richten sich in den Bereichen Technik, Wirtschaft Arbeit, Design & Kunst sowie Musik. Sie bietet verschiedene Ba- chelor- und Master-Studiengänge an, die sich an den Bedürfnissen von Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft orientieren und die Studierenden auf die e aufbaut. Auch die Fachhochschulen vermit- teln aktuelles, theoretisches Wissen, sie orientieren sich mit ihren Ausbildungen allerdings stärker an der beruflichen Praxis - ein Fachhochschulstudium zielt
2637.2 - Antwort des Regierungsrats
unkts der ZVB samt Neubau RDZ / Verwaltung geboten sind, wird sich im Rahmen der politischen Dis- kussion weisen. Der Kantonsrat wird sich diesbezüglich zu gegebener Zeit dazu äussern k ön- nen. Tiefbau je- weiligen Planungsgrössen (Finanzierungs- und Kostenprognosen) an. Dabei ist sich der Regie- rungsrat bewusst, dass es sich bei diesen Planungsgrössen lediglich um eine Momentaufnah- me handelt, weshalb (Vorlage Nr. 2637.1 - 15188). 1. Grundsätzliches 1.1. Ausgangslage Die vorliegende Interpellation bezieht sich lediglich auf die Priorisierung von Infrastrukturpr o- jekten. Aus diesem Grund werden nicht sämtliche
2732.2 - Antwort des Regierungsrats
Einkommensstufen beziehen sich auf das für die Kantonssteuer massgebende steuerbare Einkommen. Sämtliche Abzüge sind dabei berücksichtigt. Die wichtigsten Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Seite 3/8 Die Vermögensstufen beziehen sich auf das für die Kantonssteuer massgebende steuerbare Vermögen nach Berücksichtigung sämtlicher Abzüge. Das Bild lässt sich wie folgt zusammen- fassen: - 1545 (2 laufend erweitert. Sollte der Regierungsrat Steuererhöhungen vorschlagen, stellen sich folgende Fragen: a) Wie stellt sich der Regierungsrat zu Anpassungen der Steuerkurve, um wieder ve r- mehrt Steuerpflichtige
2553.3a - Beilage1: Synopse
die Ver- sicherungswerte auf Beginn eines jeden Jahres den jeweiligen Baukosten an. § 18 Indexierung der Versicherungs- werte 1 Die Versicherungswerte werden ohne Schätzung angepasst, wenn sich die Bau- Verwaltungskosten zu decken. § 21 Grundsätze 1 Die Gebäudeversicherung Zug finanziert sich mittels Prämien und sichert ihre Leis- tungsfähigkeit durch Reserven und Rück- versicherung langfristig ab. 2 Die Schadens zu sorgen. 2 Sorgt er nicht dafür, ist die Gebäudever- sicherung berechtigt, die Entschädigung um den Betrag zu kürzen, um den sie sich bei der Erfüllung dieser Pflicht vermindert hätte. 3 Die Ge
1582.2a - Beilage
orger finden sich mit dem Kanton in Commit- ments für eine bessere Energieverwendung. Kommentar: "Commitment" ist eine aktuelle Redewendung, um das Engagement auszudrü- cken, zu dem sich jemand bekennt Die Energieversorger lassen sich im Kanton Zug mit den Unternehmungen für die Stromverteilung und Verteilung von Erdgas gleichsetzen. Diese Verbände und Versorger sollen sich gegenüber dem Kanton Zug auf Institutionen sind Vorbild bei der Energieverwendung, handle es sich um Strom oder fossile Energieträger. Die Vorbildfunktion erstreckt sich auf Anschaffung und Betrieb sowie auf Erneuerun- gen. Der Kanton
2720.24 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Kantonsbeiträge weiterhin geleistet würden, wobei die Sicherheit eine Staatsaufgabe sei. Diesen Argumenten wird entgegengehalten, dass der EVZ sich mit der Streichung der Kantonsbeiträge einverstanden erklärt Begründet werden diese Anträge damit, dass es sich bei der Lehrerberatung um eine sinnvolle und wichtige Institution handelt.  Die Kommission spricht sich mit 3:12 Stimmen ohne Enthaltungen gegen die vorge- die den Finanzhaushalt um rund 13 Millionen Franken entlasten. Die vor- beratende Kommission spricht sich betreffend alle Massnahmen für die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen aus, mit

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