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2137.2 - Antwort des Regierungsrates
gen sowie Verbrauchsmaterialien (§ 8 ITV). Dieses auch im Bund etablierte Organisationsmodell hat sich im Kanton Zug bewährt. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohn erlauben, die anstehen- den Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Die neue Informatikstrategie hat sich auch im Umfeld turbulenter Marktentwicklungen und grosser Reformbestrebungen (u.a. E-Government) bewährt zahlreichen Schriftenwec h- seln, während denen die Arbeiten am Projekt ruhten. Im August 2011 einigten sich die Beteilig- ten auf eine Fertigstellung der Fachanwendung ISOV EK V5 per 5. Dezember 2011 (Go-Live)
2140.2 - Antwort des Regierungsrates
gen sowie Verbrauchsmaterialien (§ 8 ITV). Dieses auch im Bund etablierte Organisationsmodell hat sich im Kanton Zug bewährt. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohn erlauben, die anstehen- den Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Die neue Informatikstrategie hat sich auch im Umfeld turbulenter Marktentwicklungen und grosser Reformbestrebungen (u.a. E-Government) bewährt zahlreichen Schriftenwec h- seln, während denen die Arbeiten am Projekt ruhten. Im August 2011 einigten sich die Beteilig- ten auf eine Fertigstellung der Fachanwendung ISOV EK V5 per 5. Dezember 2011 (Go-Live)
2059.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Lichtsignalanlage. Die Baukos- ten beziffern sich auf knapp 9 Mio. Franken. Der Kanton Zug und die Gemeinde Cham tra- gen sie gemeinsam. Der Bund beteiligt sich mit dem Infrastrukturfonds im Umfang von rund auf den Knoten und dessen näheres Um- feld mit sich bringen. Es bestehen heute schon praktisch keine Leistungsreserven mehr. In den Spitzenzeiten bilden sich lange Rückstaus. Dies hat zur Folge, dass der Umfahrungsstrasse ergeben sich grossräumige Verkehrsumlagerungen, die auch erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrsströme beim Knoten Alpenblick haben werden. Wäh- rend sich der Verkehrsstrom von und zum
1463.1 - Antwort des Regierungsrates
unterscheiden und ihre Texte den entsprechenden Normen gemäss zu formulie- ren. Es lässt sich allerdings feststellen, dass sich die Art der Fehler geändert hat. Wurden in früheren Jahrzehnten in der Schule sehr Kanton nicht betreffen, entweder weil sie im alleinigen Kompetenzbereich der Gemeinden liegen oder weil sich der Kanton an den entsprechenden Kosten der Gemeinden nicht beteiligt. Gemäss § 40 des Kantonsrat Schreiben) und bedürften öfters auf Kosten des Kantons eines zusätzlichen Schuljahres. Zudem müssten sich die Volksschüler vermehrt an den Schulunterlagen beteiligen. 2 1463.1 - 12123 Obwohl der Anfrager
1484.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Beträge könnten sich im Herbst 2007 verändern, weil das Bundesparlament dann die definitiven Belastungen für die ersten vier Jahre der NFA festlegt. Ebenfalls wird zu berücksichtigen sein, wie sich die Resso Rahmen der NFA betroffen sind. Da sich der Bund aus der Finanzierung der Sonderschulen und der Spitex zurückzieht und die Subventionen im Regionalverkehr reduziert, ergibt sich für die Gemeinden aufgrund der Position 46: Beiträge mit Zweckbindung Die Höhe dieser Position verändert sich über den Planungszeitraum nur geringfügig. Es handelt sich um Beiträge des Bundes, zum Beispiel an Ergänzungsleistungen der AHV
1392.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
Verschiebung der Sanierung wegen eines gemeindlichen Studien- wettbewerbs Die Kommission war sich bewusst, dass sich die Gemeinde Cham Gedan- ken zur Strassenraumgestaltung in ihrem Zentrum macht. Die Gemeinde der Park- plätze der Denner-Filiale soll hier Abhilfe schaffen. Die Kommission war sich bald einmal bewusst, dass sich eine Sanierung der Zugerstrasse nur schon aus Gewässerschutz-, aber auch aus Sicher- seien. Es biete sich nun die Gelegenheit, die Busbuchten näher zur Stadt- bahnhaltestelle zu verschieben. Diese Überlegungen müssten nun in das Projekt einfliessen. In der Kommission setzte sich jedoch die
2328.1a - Synopse
Beurkundung richten sich nach dem Verwal­ tungsgebührentarif3). 1 Die Gebühren für die öffentliche Beurkundung richten sich nach dem Verwal­ tungsgebührentarif4). Sie bemessen sich nach dem Kostendeckungs- Beurkundung von Verträgen über dingliche Rechte erstreckt sich ihre Zuständigkeit nur auf die in ihrer Gemeinde gelegenen Grundstücke. Bezieht sich jedoch der nämliche Vertrag nicht nur auf dingliche Rechte ter; c) die zur öffentlichen Beurkundung ermächtigten Rechtsanwälte. 2 Die Urkundspersonen dürfen sich als «Notarin» oder «Notar» bezeichnen. § 2 1 Die im kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Rech
2328.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Dabei sprechen sich meh- rere Stimmen dafür aus, dass konsequent das eine oder das andere Modell übernommen we r- den soll. Eine Kombination der Modelle sei unbedingt zu vermeiden, da sie sich ohnehin nur Rechtsgeschäfte und Vorgänge durch ihre U r- kundspersonen beurkunden lassen wollen. Diese Regelung lässt sich laut Robert Brunner da- mit begründen, dass die Gemeinden über ein Monopol im dinglichen Bereich verfügen Verhältnis zur Entschädigung der gemeindlichen Urkundspers o- nen. Auch der Vertreter der Stadt Zug zeigte sich mit der Revisionsvorlage grundsätzlich einver- standen und begrüsste die Möglichkeit, den Kreis der
1354.2c - Beilage 3
vor. Es handelt sich um wissenschaftliche Monographien über eine Zuger Fundstelle. Sie beinhaltet die archäologische Auswertung der Funde und Befunde. Diese Art von Publikationen ergibt sich somit nur bei Projekten und rich- tet sich an Fachleute sowie an die Forschung. Die Anzahl unpublizierter und grösserer Fund- komplexe aus den Sammlungsbeständen, die noch zu bearbeiten sind, verringert sich stets. Diese wi Notwendigkeit: Wichtiges Instrument für Überblick im Sozialbereich. Das Sozialverzeichnis richtet sich an Fachstellen, welche heute durchwegs Zugang zum Internet haben. Die Websi- te wird dauernd aktualisiert
1344.2c - Beilage 3
vor. Es handelt sich um wissenschaftliche Monographien über eine Zuger Fundstelle. Sie beinhaltet die archäologische Auswertung der Funde und Befunde. Diese Art von Publikationen ergibt sich somit nur bei Projekten und rich- tet sich an Fachleute sowie an die Forschung. Die Anzahl unpublizierter und grösserer Fund- komplexe aus den Sammlungsbeständen, die noch zu bearbeiten sind, verringert sich stets. Diese wi Notwendigkeit: Wichtiges Instrument für Überblick im Sozialbereich. Das Sozialverzeichnis richtet sich an Fachstellen, welche heute durchwegs Zugang zum Internet haben. Die Websi- te wird dauernd aktualisiert

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