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2179.2 - Antwort des Regierungsrates
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gebnisse (z.B. die erwähnte Tiefenbohrung in Hünenberg) untersuchen, ob sich das Gebiet des Ka ntons Zug aus geologischer Sicht für die Nutzung von Tiefengeothermie eignet. Es soll das Potenzial 2164.2/2179 am vorteilhaftesten. Unter den zahlreichen Partnerinnen und Part- nern, die sich in Soultz-Sous-Forêts beteiligen, findet sich auch die Schweizerische Eidgenos- senschaft. Nicht zuletzt sei festgehalten einer Schüttung von je 150 Liter pro Sekunde lässt sich ein Fernwärmenetz mit beigeordneter Stromerzeugung betreiben. Die Inves titions- kosten beliefen sich auf 90 Mio. Euro, davon 16 Mio. Euro für die S
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1552.1 - Gedruckter Bericht
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hielten sich indes an diese Empfehlungen. Angesichts der Bedeutung und Verantwortung, die ein Richteramt mit sich bringt, erwartet das Obergericht jedoch von den politischen Parteien, dass diese sich in Zukunft abschliessen, so dass voraus- sichtlich im Jahr 2007 eine entsprechende Verordnung durch den Regierungsrat und die Gerichte erlassen werden kann. Das Gesamtgericht befasste sich überdies mit der Rechnung, richtiger Vertragserfüllung zur Abzahlung verpflichtet ist und sich über die Zahlungen ausweist. Voraus- setzung: Der Verkäufer muss sich das Eigentum vorbehalten haben. Die gleiche Regelung gilt sinngemäss
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1512.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Jahr 2005 belief sich die Abrechnungssumme auf 3,5 Mio. Franken, da- von Fr. 600'000.-- als Bundesbeitrag und 1,7 Mio. Franken als Kantonsbeitrag (Zah- len gerundet). Zusätzlich belief sich der im 323 ha übergeordnete Bedeutung zu. Das vorgesehe- ne Verfahren zum Erlass des Schutzwaldperimeters orientiert sich dabei am Verfah- ren zum Erlass von kantonalen Zonen- und Sondernutzungsplänen (§ 38 des Pla- nungs- Fälle, bei denen auf die Vor- prüfung und die Publikation verzichtet werden kann, liegen vor, wenn es sich um ge- ringfügige Anpassungen oder Aktualisierungen des Schutzwaldperimeters handelt. Titel 5. Abschnitt:
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2964.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ng und eines Neubaus an der Hofstrasse 15 in Zug. Details dazu finden sich in sei- nem Bericht Nr. 2964.1 – 16055. Es handelt sich um einen Projektierungskredit1. Es ist vorge- sehen, dem Kantonsrat im nicht dem- jenigen der Regierung entspricht und dass sich der Regierungsrat dazu bisher noch nicht äus- sern konnte. Die Anträge der Kommission stützen sich ausschliesslich auf Angaben der Baudi- rektion. Auf Technikräume) hat sich nach mehreren Optimierungs- und Sparrunden gezeigt, dass ein Neubau mit zwei, teilweise drei Obergeschossen (Kopfbau) ausreichend ist. Der Regierungsrat hat sich in seiner Vorlage
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3068.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
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Firmen und Arbeitgebende wurde vom Bund und auch vom Kanton Zug ein dichtes Sicher heitsnetz erstellt. Diese Massnahmen sich sehr wichtig, damit die Wirtschaft bald wieder leis tungsfähig wird. Für die verschuldet haben, womit der Mietzins weiterhin geschuldet sei. • Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass sich die Parteien finden sollen, er nicht entscheiden könne, weil jeder Fall individuell Sehr geehrte Mitglieder der erweiterten Staatswirtschaftskommission Seit Mitte März 2020 befindet sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus (COVID-19). Der Bundesrat hat
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3025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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mahnt sie säumige Datenlieferanten . § 18 EG RHG bezieht sich somit nicht auf die kantonalen Personenregister. Für deren Betrieb, Qualität und Sicherheit ist das AIO verantwortlich (vgl. § 20 EG RHG). § 19 bezieht sich nur auf Daten von Personen, die im Kanton keine Niederlassung und keinen Aufenthalt mehr haben. Die Pflicht zur Löschung der Daten dieser Personen nach einer angemessenen Zeit ergibt sich aus 13 hält fest, dass sich der Kanton an diesen Kosten zu 60 Prozent und die Einwohnergemeinden zusam- men zu 40 Prozent beteiligen. Der Verteilschlüssel unter den Gemeinden regelt sich usanzge- mäss nach
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2801.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ausgebildeten Fachärztin- nen und Fachärzte sich in der ganzen Schweiz niederlassen. Um ein besseres Gleichgewicht beim Engagement der Kantone zur Sicherstellung der ärztlichen Gesundhe itsversorgung zu schaffen tsausbildung und damit an die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik an. Der vorliegend zu regelnde Finanzausgleich unter den Kantonen lässt sich somit nicht unter den Zweck der verfügen rund die Hälfte aller sich in Weiterbildung befindlichen Assistenzärztinnen und -ärzte über ein ausländisches Diplom (an den Weiterbildungsstätten im Kanton Zug befanden sich laut Medizinalberufestatistik
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162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
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fangen sein könnten. 2 Die Mitwirkung in einem früheren Verfahren des Verwaltungsgerichts bil- det für sich allein keinen Ausstandsgrund. 3 Tritt ein Ausstandsgrund ein, so hat die betroffene Person dies r n Dokumente in Papierform nachgereicht werden. Ferner kann sie einzelne Typen von Dokumenten, die sich aus technischen oder betrieblichen Gründen nicht für eine elektronische Übermittlung eignen, von der beginnt die Rechtsmittelfrist mit der Zustellung der schriftlichen Bestätigung zu laufen. 4 Erweist sich eine Zustellung als unmöglich, so hat die Mitteilung in Form der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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stehen. 3 Im Übrigen richtet sich die Bearbeitung von Personendaten nach dem Da- tenschutzgesetz vom 28. September 200029). 4 Die Einsicht in archivierte Akten richtet sich nach dem Archivgesetz vom 29 1 § 4 Verbot des Berichtens 1 Den Mitgliedern und dem Personal von Justizbehörden ist es verboten, sich ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens von der Sache unterrichten oder in anderer Weise Angelegenheiten Stimmberechtig- ten. * 2.1.2. Obergericht § 17 Organisation 1 Das Obergericht gliedert sich in folgende Abteilungen: a) Zivilabteilung; b) Strafabteilung; c) Beschwerdeabteilung; d) Justizv
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41.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Das Angebot richtet sich ebenso an Personen, die sich rasch in neue berufliche Tätigkeitsfelder einarbeiten müssen. Personen, die den Wiedereinstieg in die Berufswelt planen, können sich durch diese Intensivkurse bzw. persönlichem Ziel eines oder mehrere Kursmodule belegen. Die Kurse richten sich an Personen jeden Alters, die sich in kurzer Zeit neue berufliche (Zusatz-)Qualifika tionen erwerben wollen oder. müssen Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, sowie die a11fllige Umsetzung von erprobten Modellen aus Österreich und Deutschland im Vor dergrund stehen. Weitere Projekte befassen sich mit der Ver besserung