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3070.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
Firmen und Arbeitgebende wurde vom Bund und auch vom Kanton Zug ein dichtes Sicher heitsnetz erstellt. Diese Massnahmen sich sehr wichtig, damit die Wirtschaft bald wieder leis tungsfähig wird. Für die verschuldet haben, womit der Mietzins weiterhin geschuldet sei. • Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass sich die Parteien finden sollen, er nicht entscheiden könne, weil jeder Fall individuell Sehr geehrte Mitglieder der erweiterten Staatswirtschaftskommission Seit Mitte März 2020 befindet sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus (COVID-19). Der Bundesrat hat
3071.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
Firmen und Arbeitgebende wurde vom Bund und auch vom Kanton Zug ein dichtes Sicher heitsnetz erstellt. Diese Massnahmen sich sehr wichtig, damit die Wirtschaft bald wieder leis tungsfähig wird. Für die verschuldet haben, womit der Mietzins weiterhin geschuldet sei. • Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass sich die Parteien finden sollen, er nicht entscheiden könne, weil jeder Fall individuell Sehr geehrte Mitglieder der erweiterten Staatswirtschaftskommission Seit Mitte März 2020 befindet sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus (COVID-19). Der Bundesrat hat
3100.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
Firmen und Arbeitgebende wurde vom Bund und auch vom Kanton Zug ein dichtes Sicher heitsnetz erstellt. Diese Massnahmen sich sehr wichtig, damit die Wirtschaft bald wieder leis tungsfähig wird. Für die verschuldet haben, womit der Mietzins weiterhin geschuldet sei. • Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass sich die Parteien finden sollen, er nicht entscheiden könne, weil jeder Fall individuell Sehr geehrte Mitglieder der erweiterten Staatswirtschaftskommission Seit Mitte März 2020 befindet sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus (COVID-19). Der Bundesrat hat
3101.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
Firmen und Arbeitgebende wurde vom Bund und auch vom Kanton Zug ein dichtes Sicher heitsnetz erstellt. Diese Massnahmen sich sehr wichtig, damit die Wirtschaft bald wieder leis tungsfähig wird. Für die verschuldet haben, womit der Mietzins weiterhin geschuldet sei. • Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass sich die Parteien finden sollen, er nicht entscheiden könne, weil jeder Fall individuell Sehr geehrte Mitglieder der erweiterten Staatswirtschaftskommission Seit Mitte März 2020 befindet sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus (COVID-19). Der Bundesrat hat
3073.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
Firmen und Arbeitgebende wurde vom Bund und auch vom Kanton Zug ein dichtes Sicher heitsnetz erstellt. Diese Massnahmen sich sehr wichtig, damit die Wirtschaft bald wieder leis tungsfähig wird. Für die verschuldet haben, womit der Mietzins weiterhin geschuldet sei. • Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass sich die Parteien finden sollen, er nicht entscheiden könne, weil jeder Fall individuell Sehr geehrte Mitglieder der erweiterten Staatswirtschaftskommission Seit Mitte März 2020 befindet sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus (COVID-19). Der Bundesrat hat
3098.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
Firmen und Arbeitgebende wurde vom Bund und auch vom Kanton Zug ein dichtes Sicher heitsnetz erstellt. Diese Massnahmen sich sehr wichtig, damit die Wirtschaft bald wieder leis tungsfähig wird. Für die verschuldet haben, womit der Mietzins weiterhin geschuldet sei. • Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass sich die Parteien finden sollen, er nicht entscheiden könne, weil jeder Fall individuell Sehr geehrte Mitglieder der erweiterten Staatswirtschaftskommission Seit Mitte März 2020 befindet sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus (COVID-19). Der Bundesrat hat
3097.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
Firmen und Arbeitgebende wurde vom Bund und auch vom Kanton Zug ein dichtes Sicher heitsnetz erstellt. Diese Massnahmen sich sehr wichtig, damit die Wirtschaft bald wieder leis tungsfähig wird. Für die verschuldet haben, womit der Mietzins weiterhin geschuldet sei. • Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass sich die Parteien finden sollen, er nicht entscheiden könne, weil jeder Fall individuell Sehr geehrte Mitglieder der erweiterten Staatswirtschaftskommission Seit Mitte März 2020 befindet sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus (COVID-19). Der Bundesrat hat
3305.2 - Antwort des Regierungsrats
welche die Rechte von Kindern tangieren, ergibt sich aus den eingangs erwähnten Bestimmungen der UN-KRK, dass das Wohl der Kinder zu berück- sichtigen und zur besseren Beurteilung des Kindswohls eine dungsbedarf ist sicherlich wertwoll und begrüssenswert. Auch hier sollen die betroffen en Stel- len im Einzelfall und bedarfsspezifisch entscheiden können, in welchem Rahmen solche Zu- sammenarbeit sich als sinnvoll Der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz setzt sich für ein kinderfreundli- ches Rechtssystem ein. Das Projekt «Child-friendly Justice 2020» erstreckte sich über sieben Jahre (2014 bis 2020) und hatte zum
3239.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
stelle. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind klare ge- setzliche Grundlagen ein zentrales Anliegen. Dies nicht nur aus Gründen des Legalitätsprinzips, wo- nach sich staatliches Handeln auf eine ausrei- Bericht über ihre Tätigkeit und vertritt den Bericht im Kantonsrat. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020. Sofern relevant werden bis zur Drucklegung die betroffe- ne Person zu benachrichtigen. Mit Blick auf die Tätigkeit der Datenschutzstelle hat sich der Schwerpunkt im Berichtsjahr somit von der Gesetzgebung hin zur konzeptionellen Umsetzung des
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
stehen. 3 Im Übrigen richtet sich die Bearbeitung von Personendaten nach dem Da- tenschutzgesetz vom 28. September 200029). 4 Die Einsicht in archivierte Akten richtet sich nach dem Archivgesetz vom 29 1 § 4 Verbot des Berichtens 1 Den Mitgliedern und dem Personal von Justizbehörden ist es verboten, sich ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens von der Sache unterrichten oder in anderer Weise Angelegenheiten Stimmberechtig- ten. * 2.1.2. Obergericht § 17 Organisation 1 Das Obergericht gliedert sich in folgende Abteilungen: a) Zivilabteilung; b) Strafabteilung; c) Beschwerdeabteilung; d) Justizv

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