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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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stehen. 3 Im Übrigen richtet sich die Bearbeitung von Personendaten nach dem Da- tenschutzgesetz vom 28. September 200030). 4 Die Einsicht in archivierte Akten richtet sich nach dem Archivgesetz vom 29 1 § 4 Verbot des Berichtens 1 Den Mitgliedern und dem Personal von Justizbehörden ist es verboten, sich ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens von der Sache unterrichten oder in anderer Weise Angelegenheiten Stimmberechtig- ten. * 2.1.2. Obergericht § 17 Organisation 1 Das Obergericht gliedert sich in folgende Abteilungen: a) Zivilabteilung; b) Strafabteilung; c) Beschwerdeabteilung; d) Justizv
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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verharren oder wegen mangelhaften Unterhalts die Sicherheit von Personen oder Sachen ge- fährden. 33 721.11 2 Die Vollstreckung von Entscheiden richtet sich nach dem Verwaltungs- rechtspflegegesetz21). Das 8 * Kantonaler Richtplan 1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindli- che Ziele fest, insbesondere * 1 Die zuständige Behörde gewährt Ausnahmen von den kantonalen Plänen und Bauvorschriften, falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich un- zweckmässige Lösung oder eine unbillige Härte ergäbe und
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223.2 - Kreisschreiben des Obergerichtes und der Justiz- und Polizeidirektion des Kantons Zug an die Urkundspersonen zur Einführung des Gesetzes vom 3. Juni 1946 über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen
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wickelt sich insbesondere die Aufnahme von öf- fentlichen Urkunden über Gesellschaftsbeschlüsse ab. Ziff. 25 1 Was das Verfahren betrifft, bestehen hier keine besonderen Vorschriften. Es handelt sich einfach angegeben werden (§ 31 Abs. 2). Es empfiehlt sich ferner, zu erwähnen, ob die betreffende Person der Urkundsperson persönlich bekannt ist, oder wie sie sich ausgewiesen hat. 3 Im Gegensatz zum Verfahren BGS 223.1 3) Soweit im Kreisschreiben Gesetzesbestimmungen ohne Hinweis zitiert werden, handelt es sich um das erwähnte Gesetz. 4) Begriff im ganzen Kreisschreiben der Terminologie des Gemeindegesetzes
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2285.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern abzu- sprechen sind, werden sich die Arbeiten über mehrere Jahre erstrecken. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass die Massnahmen spätestens im Jahr 2020 Daher entschlossen sich der Kanton Zug und das Bundesamt für Strassen ASTRA im Jahr 2011, die- jenigen Flächen aus dem Sanierungsprojekt von 1990-1996 nochmals zu beurteilen, bei denen sich die Bewirtschafterinnen vergleichbarer Sanierungsprojekte. Nach dem Kostenvoranschlag belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 1.7 Millionen Franken und teilen sich wie folgt auf (gerundet): Massnahmen Kosten [Fr.] Entwässerungen -
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1040.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Worten erweisen sich die Planwerte für den Bau des Zentralspitals als realistische Grundlagen. Anlass zu einer Änderung der Plandaten und des Raumprogramms besteht damit aus heutiger Sicht keiner, auch wenn Einleitend stellt der Regierungsrat Folgendes fest: Der Gesamtleistungswettbewerb hat gezeigt, dass es sich beim Projekt Zentralspital und Pflegezentrum Baar um eine schwierige und komplexe Wettbewerbsaufgabe Betrieb � Hohe betriebliche Funktionalität und bauliche Flexibilität, d.h. die Gebäude müssen den sich verändernden, zukünftigen betrieblichen Bedürfnissen jederzeit schnell und mit möglichst geringem
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1052.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Geäussert haben sich der Zuger Industrie-Verband (ZIV), der Zuger Handels- und Dienstleistungsverband (HDV) und der Gewerkschaftsbund des Kantons Zug (GBZ). Der ZIV weist darauf hin, dass sich der Entwurf Anspruch auf eine Ent- schädigung der Mehrkosten, die sich aus dem Vollzug des Entsendegesetzes im Vergleich zum üblichen Vollzug des GAV ergeben. Handelt es sich um eine Allge- meinverbindlicherklärung des Bundes und umgekehrt. Nun lässt sich jedoch keine Formulierung finden, die dies richtig ausdrückt und keine Missverständnisse oder Lücken aufkommen lässt. Deshalb rechtfertigt sich hier die Verweisertechnik
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1041.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Worten erweisen sich die Planwerte für den Bau des Zentralspitals als realistische Grundlagen. Anlass zu einer Änderung der Plandaten und des Raumprogramms besteht damit aus heutiger Sicht keiner, auch wenn Einleitend stellt der Regierungsrat Folgendes fest: Der Gesamtleistungswettbewerb hat gezeigt, dass es sich beim Projekt Zentralspital und Pflegezentrum Baar um eine schwierige und komplexe Wettbewerbsaufgabe Betrieb � Hohe betriebliche Funktionalität und bauliche Flexibilität, d.h. die Gebäude müssen den sich verändernden, zukünftigen betrieblichen Bedürfnissen jederzeit schnell und mit möglichst geringem
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1042.2 - Bericht , Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Worten erweisen sich die Planwerte für den Bau des Zentralspitals als realistische Grundlagen. Anlass zu einer Änderung der Plandaten und des Raumprogramms besteht damit aus heutiger Sicht keiner, auch wenn Einleitend stellt der Regierungsrat Folgendes fest: Der Gesamtleistungswettbewerb hat gezeigt, dass es sich beim Projekt Zentralspital und Pflegezentrum Baar um eine schwierige und komplexe Wettbewerbsaufgabe Betrieb � Hohe betriebliche Funktionalität und bauliche Flexibilität, d.h. die Gebäude müssen den sich verändernden, zukünftigen betrieblichen Bedürfnissen jederzeit schnell und mit möglichst geringem
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2319.2 - Antwort des Regierungsrates
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gewissen Fällen ist die Beschleuni- gung der Fahrzeit der Züge auch aus planerischer Sicht unumgänglich. So lässt sich der Aus- bau des Knotenprinzips meist nur durch die Beschleunigung von Fahrzeiten zwischen Frage ist deshalb nicht, ob sich der Regie- rungsrat «nach der Annahme von FABI (…) für einen Variantenvergleich zwischen ZBT II und ZBL einzusetzen» bereit ist, sondern, ob er sich vorab erfolgreich dafür Masse sowie in Abstimmung mit dem motorisierten Individualverkehr weiter. 3. Der Regierungsrat hat sich eingehend mit FABI und dem Ausbau am Zimmerberg befasst Der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf
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1044.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Worten erweisen sich die Planwerte für den Bau des Zentralspitals als realistische Grundlagen. Anlass zu einer Änderung der Plandaten und des Raumprogramms besteht damit aus heutiger Sicht keiner, auch wenn Einleitend stellt der Regierungsrat Folgendes fest: Der Gesamtleistungswettbewerb hat gezeigt, dass es sich beim Projekt Zentralspital und Pflegezentrum Baar um eine schwierige und komplexe Wettbewerbsaufgabe Betrieb � Hohe betriebliche Funktionalität und bauliche Flexibilität, d.h. die Gebäude müssen den sich verändernden, zukünftigen betrieblichen Bedürfnissen jederzeit schnell und mit möglichst geringem