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1887.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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begleitende Auf- sicht ist entweder präventiver oder repressiver Art, je nachdem, ob sie an konkrete Ereignisse anknüpft oder unabhängig davon in genereller Weise vorgesehen ist. Es handelt sich dabei weniger Hinsicht - zu verfügen. Die Kommission ist sich einig, dass die Aufsicht umfassend sein soll. Eine genauere Umschrei- bung des Begriffs Aufsicht erweist sich als nicht notwendig, da dazu in den verschiedensten Kommission war sich darin einig, dass mit dem Behindertenkonzept ein Umdenken in der Behindertenpolitik stattgefunden hat. Es wird eine gesamthafte und realistische Perspektiven aufgezeigt, wie sich die Behi
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1761.2 - Antwort des Regierungsrates
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transportieren? In einer globalisieren Wirtschaft stellt sich die Frage sinnvoller und weniger sinnvoller Trans- porte generell. Der Regierungsrat ist sich auch der ökologischen Konsequenzen der Globalisie- Bundes. Die Auswirkun- gen eines FHAL betreffen die ganze Schweiz. Viele Interpellationsfragen beziehen sich auf die Auswirkungen des FHAL und können auch für die Schweiz nur generell beantwortet werden. Sie Sie dürften aber auch für die Landwirtschaft im Kanton Zug Gültigkeit haben. Zu beachten ist, dass sich das Abkommen nicht nur auf die Landwirtschaft, sondern auch auf Lebensmittel, Ge- sundheit, Lebens
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1923.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kantonen stehe. Der Finanzdirektor erklärte, dass er keine Gesamtübe r- sicht über andere Kantone habe. Man könne aber sagen, dass sich z.B. die Steuerverwaltung schon früh mit dem IKS befasst habe. Ein K dies abgedeckt. Das Wort «orientieren» beziehe sich sowohl auf schriftliche, wie auch auf mündliche Informationen. Ein weiteres Kommissionsmitglied stört sich am Wort «Ausfall». Es empfindet dies als sehr von Kontrollmassnahmen müssten in einem vertretbaren Verhältnis zuei- nander stehen. Das IKS habe sich in der Steuerverwaltung bewährt, die Einführung sei aber für jedes Amt eine Herausforderung. Die
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1965.2 - Antwort des Regierungsrates
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Regierungsrat nimmt besorgt zu Kenntnis, dass sich etliche Radfahrende teils be- wusst über Verkehrsregeln hinwegsetzen und damit die persönliche Sicherheit und dieje- nige anderer Verkehrsteilnehmenden Kantonen und sogar im Ausland geführt. Offenbar han- delt es sich hier um ein allgemeines gesellschaftliches Problem. Velofahrende bewegen sich relativ ungeschützt im Strassenverkehr. Wer deshalb mit Absicht widrigen Verhalten der Velofahrenden. Viele Unfälle ereignen sich auch ohne Verschulden der daran beteiligten Velofahrenden. Letztlich lassen sich nicht alle Gründe für Regelverstösse durch Velofahrende auflisten
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1834.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Stadt aufgegriffen. Er ist bereit, sich am neuen System zu beteiligen. Die Besitzer privater Parkierungsanlagen wollen das Projekt mittragen. Einzelne ha- ben sich noch eine Bedenkzeit ausbedungen. Der bei dem sich die angeschlossenen Betreiberinnen und Betreiber in einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft vereinigen, welche das Parkleitsystem baut und betreibt. Diese Organisationsform hat sich in den Es handelt sich um eine vergleichsweise geringe Investition in den motorisierten Individualverkehr, welche wie unter Bst. a und b hievor dargelegt verschiedene gewichtige Vorteile mit sich bringt. Die
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1948.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ist. Auf den übrigen Böschungen und Umgebungsflächen wird sich im Laufe der Zeit durch Naturversamung eine Bestockung einstellen. Diese kann sich forstrechtlich zu eigentli- chem Wald ausbilden. Kennzahlen des Zugersees hinausragen und landschaftlich nicht stark in Erscheinung treten. Die Kosten belaufen sich gesamthaft auf 5,2 Mio. Franken. Der Regierungsrat legt die Projekte dem Kantonsrat in einem Bericht variierende Sohlenbreite von mindestens 12 m aufweisen. Durch den leicht geschwungenen Verlauf sollen sich unter- schiedliche Sohlenformen mit Kiesbänken entlang dem Gleithang (Flachufer) und Kolken im Bereich
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2068.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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zweiten Sitzung angehört. Die Kommissionspräsidentin sowie ein Ausschuss der Kommissionsmitglieder traf sich zusammen mit der Vorsteherin der Direktion des Innern sowie Mitarbeitenden der Direktion mit den Kommission vorzustellen und eine direkte Rückmeldung der Gemeinden zu erhalten. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintretensdebatte 3. Detailberatung 4. Schlussabstimmung 5. Anträge aufbauen könne. Seite 2/13 2068.3 - 13958 Einbezug der Gemeinden In ihren Vernehmlassungen hatten sich die Gemeinden mehrheitlich kritisch zur Gesetzesvor- lage geäussert. Um die Kritikpunkte der Gemeinden
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2073.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kommissionsarbeit Der Kommission war es wichtig, sich vor der Detailberatung über grundlegende Ziele der Integ- rationspolitik zu einigen. Sie hat sich deshalb intensiv mit den Grundsätzen der Integrationspo- rätlichen Revision des Ausländergesetzes (AuG) ein. In der anschliessenden Diskussion äus- serten sich die beiden Referenten zu aufenthaltsrechtlichen Fragen, zum Geltungsbereich der Integrationspolitik gesetzliche Grundlagen geschaffen und mehrere politische Vorstösse lanciert. Der Regelungs- bedarf, wie er sich aus der Bundesgesetzgebung und den vom kantonalen Parlament überwie- senen Vorstössen ergibt, wird
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2479.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Gerichte sichergestellt ist. - Die fachliche Beurteilung der Strafverfolgungsbehörde ist mit dem Obergericht absolut gewährleistet. Der Leitende Oberstaatsanwalt und der Oberstaatsanwalt schliessen sich diesen haft unter die Gerichte sei schon seit 20 Jahren so und habe sich bewährt. Auch die Regierung und die Staatsanwaltschaft selbst hätten sich klar für diese Lösung ausgesprochen. Die Unabhängigkeit der Hingegen seien sich Richterinnen und Richter einer oberen Gerichtsinstanz eher bewusst, eben gerade keine politische Einfluss- nahme auszuüben. An der Sitzung vom 26. August 2010 sprach sich der Kantonsrat
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2519.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2342.2 - 14903)
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Europarates 30 (vgl. oben, Ziff. 5.5). Die Konvention richtet sich an die zuständigen Behörden. Durch die Unterzeichnung der Konvention haben sich diese verpflichtet, geeignete Vorschriften zu erlassen, die untersuchen lassen. Das Resultat der Untersuchung zeigt, dass die Bedeutung des Denkmalschutzes an sich und die Fachkompetenz der Mitarbe i- tenden der Denkmalpflege positiv bewertet werden. Die Auswertung Vergan- genheit von grosser Bedeutung. Mit der Unterzeichnung zweier internationaler Konventionen hat sich die Schweiz 1972 und 1985 zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes verpflichtet. Die Umsetzung des