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1599.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ch Ersatzaufforstungen. Anders präsentiert sich die Situ- ation im Zuger Voralpengebiet (Teilraum 5): Hier ist der Waldanteil hoch und der Wald breitet sich vereinzelt noch aus. Aus diesem Grund sollen Massnahmen und Pflegekosten - erarbeiten. Die Perimeter werden sich an den im Richtplan festgelegten Perimetern orientieren. Dabei werden sich geringfügige Ände- rungen am Perimeterverlauf ergeben, die keine Funktionen vorliegen, dürften sich die Kantonsbeiträge für Massnahmen von bedeutendem öffentlichen Interesse auf rund 1'600'000 Franken pro Jahr belaufen. Diese Erhöhung ergibt sich in erster Linie durch wa
810.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
besteht. Optimierungen liessen sich vor allem durch eine erweiterte Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, Gemeinden oder Dritten erzielen. Eine solche Zusammenarbeit lässt sich jedoch nicht kurzfristig realisieren zu einer Verzögerung des Projektes. Nachdem sich die neu ins Amt eingetretenen Regierungsmitglieder mit diesem Projekt vertraut gemacht hatten, konnte sich der Regierungsrat in der Folge mit dem Schlussbericht hritten nicht wesentlich ver- besserungsfähig ist, insbesondere lassen sich durch Privatisierungen keine Kosten einsparen; - sich Verbesserungen/Optimierungen vor allem durch eine erweiterte Zusam- menarbeit
2398.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wie sich das internationale steuerliche Umfeld entwickelt. Die Bewegung der Steuerbelastungen in den Konkurrenzstandorten ist jedoch schwierig zu antizipieren, unter anderem auch deshalb, weil sich int Kantonen konzentriert sind. In diesen Kantonen erhöhen sich in diesem Fall das Ressourcenpotenzial und der Res- sourcenindex massiv, obwohl sich an den wirtschaftlichen Gegebenheiten nichts ändert. In In denjenigen Kantonen, die wenige solche Gesellschaften aufweisen, verändert sich zwar das Ressourcenpotenzial kaum. Da sich aber das schweizerische Mittel erhöht, sinkt der Ressour- cenindex in diesen
2453.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Europarates 30 (vgl. oben, Ziff. 5.5). Die Konvention richtet sich an die zuständigen Behörden. Durch die Unterzeichnung der Konvention haben sich diese verpflichtet, geeignete Vorschriften zu erlassen, die untersuchen lassen. Das Resultat der Untersuchung zeigt, dass die Bedeutung des Denkmalschutzes an sich und die Fachkompetenz der Mitarbe i- tenden der Denkmalpflege positiv bewertet werden. Die Auswertung Vergan- genheit von grosser Bedeutung. Mit der Unterzeichnung zweier internationaler Konventionen hat sich die Schweiz 1972 und 1985 zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes verpflichtet. Die Umsetzung des
2782.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
sind wirtschaftlicher für den öffentlichen Ver- kehr. Fahrbahnhaltestellen zeichnen sich zudem durch höhere Sicherheit und besseren Kom- fort für die Fahrgäste aus. 5. Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Vorlage. 1. Ausgangslage Die Motion und das Postulat beziehen sich inhaltlich darauf, die einschlägige Gesetzgebung dahingehend anzupassen bzw. sich dafür einzusetzen, dass künftig keine neuen Fahrbahnha l- zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der Fahrzeugeinsatz richtet sich nach der
2855.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
genügt. Zu berück- sichtigen ist, dass das periphere Wachstum (Ägerital, Ennetsee) mit Drittstandorten abg edeckt werden kann. 3. Eintretensdebatte Die Stawiko anerkennt, dass es sich hier um ein durchdachtes am Standort An der Aa im Bürohaus der ZVB besteht und sich bewährt hat; - der Kanton die Mehrwertsteuer nicht zurückfordern kann. Die ZVB kann sicher einen Teil davon zurückfordern. 2.8. Offenlegung der linear abgeschrieben, weil es sich zum grössten Teil um Mobilien (Mobiliar, Maschinen, Einrichtungen) handelt. - Die zusätzlichen Betriebs- und Unterhaltskosten der ZVB werden sich im ersten Jahr nach Inbe
2781.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
sind wirtschaftlicher für den öffentlichen Ver- kehr. Fahrbahnhaltestellen zeichnen sich zudem durch höhere Sicherheit und besseren Kom- fort für die Fahrgäste aus. 5. Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Vorlage. 1. Ausgangslage Die Motion und das Postulat beziehen sich inhaltlich darauf, die einschlägige Gesetzgebung dahingehend anzupassen bzw. sich dafür einzusetzen, dass künftig keine neuen Fahrbahnha l- zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der Fahrzeugeinsatz richtet sich nach der
2861.2 - Antwort des Regierungsrats
Regierungsrat hat sich am 13. Juni 2017 aussprachehalber unter dem Titel «Hochbau, Mit- telschulplanung» mit dem Standort Hofstrasse befasst und Folgendes festgehalten: «Im Juni 2016 hat sich der Regierungsrat Zug beheimatet. Der Regierungsrat bekennt sich auch künftig zum Schulstandort Hofstrasse. Nicht zuletzt aufgrund der beschränkten finanziel len Mittel hat sich der Regierungsrat beim be- stehenden Schulstandort n ausgebaut würde und der Kanton Zug daran partizipieren könnte. Seite 4/7 2861.2 - 15833 4. Kann sich der Regierungsrat der Ansicht anschliessen, dass für ein Staatsarchiv ein be- vorzugtes Wohngebiet
2818.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
hen Bestimmungen zu den Sicherungsmassregeln finden sich in Art. 551 ff. ZGB. Es handelt sich dabei um Massregeln, die von der zuständigen Behörde von Amtes wegen zur Sicherung des Erbganges getroffen objektiven Wert der Leistung nicht in ein offen- sichtliches Missverhältnis geraten, und muss sich in vernünftigen Grenzen bewegen. Der Wert der Leistung bemisst sich entweder nach dem Nutzen, den sie der oder Verwaltungsgebührentarifs werden ausgebaut. Unter anderem fehlten bisher Hinweise darauf, dass es sich bei den Gebühren um Ansätze in Schweizer Franken handelt und die Mehrwertsteuer darin nicht enthalten
2153.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gsabgaben seien unter- schiedlich hoch und einzelne Gemeinden würden gar keine Abgabe erheben. Da sich auf dem lokalen Hotelmarkt eine gewisse Dynamik entwickelt habe und das Bettenangebot nochmals wachsen Seite 2/7 2153.2 - 14220 b. Logiernächte-Entwicklung Die Logiernächte im Kanton Zug entwickelten sich in den letzten Jahren positiv und betrugen: 2007 265'176 2008 270'769 2009 253'088 2010 275'753 2011 über einen Jahresumsatz von 1.1 Mio. Franken (Budget 2012 und 2013). Stadt und Kanton Zug beteiligen sich daran mit rund 414'000 Franken am Reisezentrum Zug. Den Rest erwirtschaftet Zug Tourismus aus Koo

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