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2325.2 - Antwort des Regierungsrates
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gewissen Fällen ist die Beschleuni- gung der Fahrzeit der Züge auch aus planerischer Sicht unumgänglich. So lässt sich der Aus- bau des Knotenprinzips meist nur durch die Beschleunigung von Fahrzeiten zwischen Frage ist deshalb nicht, ob sich der Regie- rungsrat «nach der Annahme von FABI (…) für einen Variantenvergleich zwischen ZBT II und ZBL einzusetzen» bereit ist, sondern, ob er sich vorab erfolgreich dafür Masse sowie in Abstimmung mit dem motorisierten Individualverkehr weiter. 3. Der Regierungsrat hat sich eingehend mit FABI und dem Ausbau am Zimmerberg befasst Der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf
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2335.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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genommen. Es hat sich da- bei insbesondere mit der Frage befasst, warum der Bau einer wettkampftauglichen Dreifac h- sporthalle mit Zuschauerbereich in der Stadt Zug aus seiner Sicht notwendig ist. Statistik Wegproblematik akzentuiert sich hier. Der Hallenbedarf der KSZ kann mit den geplanten zwei zusätzlichen Hallen abgedeckt werden. Die jährliche Zumietung fremder Sporthallen erübrigt sich damit. Mit der vorliegenden Nachbargemeinden auszuweichen. Erfolgreiche Sportvereine In der Stadt Zug haben sich u.a. zwei Sportvereine etabliert, welche sich am Leistungssport or i- entieren, erfolgreich sind und auf Dreifachsporthallen
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1183.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ng verlangt werden können, wenn sich das massgebliche Einkommen um mindestens 20% gegenüber der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung reduziert habe oder wenn sich die persönlichen Verhältnisse bis überliess die Ausgestaltung und Durchführung der Prämienverbilligung weitgehend den Kantonen. Das hätte sich mit der KVG-Revision 2. Teil ändern sollen. Wie bekannt, ist aber diese Revision im Nationalrat an eine neue Vorlage zu diesem Regelungsbereich unterbreiten wird. Bundesrat Pascal Couchepin sprach sich jedenfalls nach dem Scheitern der KVG-Revision gegenüber der Presse für ein punktuelles Vorgehen aus
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1445.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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landschaftlichen Gesichtspunkten gebaut. Im Vor- dergrund stand die sichere Ableitung des Hochwassers. In der Zwischenzeit haben 1445.1 - 12067 3 sich die Interessen und Betrachtungsweisen geändert. Neben dem befes- tigten Ufer sichert den Mast und dessen Zugänglichkeit. Die Freileitung soll länger- fristig einer erdverlegten Leitung mit anderer Trasseführung weichen. Der Seitenarm füllt sich erst ab einem gewissen l/s. Erst durch die Speisung des Zimbelbachs erhöht sich die Abflussmenge auf knapp über 100 l/s. Bei einer Sohlenbreite von 1.50 - 2.00 m stellt sich im oberen Abschnitt eine Wassertiefe von weniger als
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2109.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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en bestehen, sollte dies in Zukunft nicht sichergestellt sein. Eine Minderheit der Kommission beurteilte diesen Aspekt negativ. Sie geht davon aus, dass sich die Auftragslage der Ablaugerei durch den Gefangenen handelt es sich schliesslich um Männer mit einem beachtlichen Aggressions- und Gewaltpotential. Innerhalb der bestehenden Mauern einen Standort zu finden, erwies sich als nicht möglich. Zu- Arbeitsplätze für die Inhaftierten anzubieten. Seit der Inbetriebnahme der Strafanstalt 1977 haben sich die dies- bezüglichen Rahmenbedingungen des Strafvollzugs geändert. Vor 2006 konnten noch ver- schiedene
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3208.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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würden sich nur vor dem Kreisel ein wenig aufweiten. Aus Gründen der Verkehrs- sicherheit müsse allerdings im Bereich dieser Verbreiterung freie Sicht gewährleistet sein. Um dies sicherstellen zu können Balken wird sichtbar gemacht, dass sich die Korridore auch entsprechend ausdehnen. Grundsätzlich ist die Reuss ein Gebiet, in dem sich viele Kleintiere aufhalten. Im Bereich Zollhus bewegen sich die Tiere mittels Unterführung bzw. Brücke nicht in Betracht gezogen worden sei und andererseits, ob sich die Baudirektion sicher sei, dass die projektierte Verkehrsführung auch in zehn oder fünfzehn Jahren noch funktioniere
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3201.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Nährstoffrückhalt in der Landwirtschaft) fortzuführen. Da sich der Seezustand in der Folge nur sehr langsam verbes- sert hat, befasste sich der Regierungsrat im Jahr 2010 erneut mit der Sanierung des Massnahmen erreicht werden könnte und der See in der Lage sei, sich innerhalb von rund 30 Jahren auf natürliche Weise zu «regenerieren». Da sich diese optimistische Prognose leider nicht bewahrheitete, hat Massnahmen 6 4.2. See-interne Massnahmen 7 5. Fazit 9 6. Antrag 10 1. In Kürze Der Zugersee befindet sich heute mit einem Phosphor-Gehalt (P) von knapp 80 mg P/m3 immer noch in einem stabilen, stark nähr
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2966.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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aus Wasserkraft. Der restliche Strom liefert die Atomkraft. Die SBB hat sich selbst zum Ziel gesetzt, innert nützlicher Frist – sicher aber innerhalb von 20 Jah- ren – den gesamten Stromverbrauch durch e ändlich werden sich auch die Taxiunternehmungen dem allgemeinen Trend zu mehr Elektromobilität nicht verschliessen können. 5. Busverkehr a) Allgemeines E-Bus-Systeme unterscheiden sich durch die Strom aufgrund der Umstellung auf umweltschonende Fahrzeuge. Einigen sich alle Be- stellenden (Kanton Zug, Bund sowie Nachbarkantone) darauf, handelt es sich um «normale» Abgeltungskosten, welche gemäss § 4 Abs. 3
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3153.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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§§ 6a und 7a–7c Publikationsgesetz sowie die dazugehöri- gen Erläuterungen im Bericht orientieren sich stark an den einschlägigen Bestimmungen des Publikationsgesetzes des Kantons Zürich (PublG) vom 30 gänglich bleiben, wenn keine direkten Personendaten davon betroffenen seien . § 7c Abs. 2 Es stelle sich die Frage, was zusätzliche Dienstleistungen seien. 3.1.2. CVP § 7a Der angekündigte Paradigmenwechsel Bekanntmachungen gemäss Publika- tionsgesetz nur noch elektronisch veröffentlicht würden. Es stelle sich die Frage, wo die Mittei- lungen der Gemeinden, der Organisationen mit öffentlichem Auftrag und der
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1606.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die sich im überwachten Bereich aufhalten, füh- len sich in Sicherheit und vernachlässigen Vorsichtsmassnahmen, die sie sonst ergreifen wür- den. Schliesslich wird die Meinung vertreten, dass sich andere es beide Lösungen. Nachdem es sich bei der Videoüberwachung vorab um eine Massnah- me im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung handelt, dürfte aus heutiger Sicht und aus systematischen Überlegungen Das bedeutet im wesentlichen: Es muss erwiesen sein, dass sich durch die Videoüberwachung der angestrebte Zweck – die Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum – erreichen