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1651.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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beginnen, lässt das Reden (erste Wörter) bei anderen bis ins dritte Lebensjahr auf sich warten. Erwiesener- massen wirkt sich das Ausmass der Kenntnisse in der Erstsprache auf den Zweitspracherwerb aus: Je ein wichtiger Faktor zum Lernerfolg der Kinder. Die betroffenen Eltern müssen von sich aus zur Einsicht gelangen, dass sich das frühzeitige Erlernen der hiesigen Sprache sowie unserer Lebensgewohnheiten für aus, es bestehe aber eine empfindliche Lücke zwischen Säuglings- und Kindergartenalter. Diese wirke sich negativ aus vor allem bei Kindern aus Familien mit sozialen Problemlagen und mit Migrationshintergrund
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2257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Investitionen voll aus dem Jah- resergebnis zu finanzieren. Der Selbstfinanzierungsgrad beläuft sich auf 105.5%. Da mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ausbildung der vietnamesischen Ärztinnen und Ärzte. Seine Frau, selber gelernte Krankenschwester, kümmert sich um Hygieneprobleme und das Pflegepersonal . Das Ziel des Vereins besteht vor allem darin, die Ausbildung Armutsgrenze. Die Menschen sind kaum ausgebildet und können zu wenig Einkommen generieren. Sie verlassen sich auf die Landwirtschaft als Lebensgrundlage. Die Produktion ist jedoch gering. Hohe Nahrungsmittel-
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2258.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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für ein detailliertes Vorprojekt reichen, aber sicher für eine vertiefte Machbarkeit . Seite 4/7 2258.3/2260.3 - 14503 Diese ist wichtig, damit man sich beim Sachplanverfahren des Bundes entsprechend en, die überall eingehalten sein müssen, wo sich Menschen aufhalten. Es ist auch ein Anlagegrenzwert vorgegeben, der überall eingehalten sein muss, wo sich Menschen während längerer Zeit aufhalten. Die über dicht besiedeltes Gebiet führt. Der Auftrag, dass sich der Kanton für die Erdverkabelung der Hochspannungsleitungen einzuset- zen hat, ergibt sich schliesslich direkt aus dem Richtplan. Die Kommission
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2260.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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für ein detailliertes Vorprojekt reichen, aber sicher für eine vertiefte Machbarkeit . Seite 4/7 2258.3/2260.3 - 14503 Diese ist wichtig, damit man sich beim Sachplanverfahren des Bundes entsprechend en, die überall eingehalten sein müssen, wo sich Menschen aufhalten. Es ist auch ein Anlagegrenzwert vorgegeben, der überall eingehalten sein muss, wo sich Menschen während längerer Zeit aufhalten. Die über dicht besiedeltes Gebiet führt. Der Auftrag, dass sich der Kanton für die Erdverkabelung der Hochspannungsleitungen einzuset- zen hat, ergibt sich schliesslich direkt aus dem Richtplan. Die Kommission
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2290.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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(Zug Tourismus) zu verwenden. b. Logiernächte-Entwicklung Die Logiernächte im Kanton Zug entwickelten sich in den letzten Jahren in der Tendenz positiv und betrugen: 2007 265'176 2008 270'769 2009 253'088 Jahresumsatz von 1,06 Mio. Fra n- ken (Budget 2013: 1,17 Mio. Franken). Stadt und Kanton Zug beteiligen sich daran mit rund 414'000 Franken für das Reisezentrum Zug. Den Rest erwirtschaftet Zug Tourismus aus Zug sämtliche Erträge aus der Beherbergungsabgabe der städtischen Hotels zur Verwendung. 2012 belief sich dieser Ertrag auf Fr. 114'029.50 (2011: Fr. 119'840.44; 2010: Fr. 115'307.40). Von den übrigen Ve
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1085.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
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gliedert sich wie folgt: 1. Einleitende Bemerkungen 2. Ausgangslage 3. Eintretensdebatte 4. Detailberatung 5. Antrag 2 1085.3 - 11192 1. Einleitende Bemerkungen Der Kommission ist es klar, dass es sich bei m, Stiftung Spital Baar, Archi- tekten etc.). Die Zusammenarbeit unter all den Betroffenen erwies sich als sehr gut. Als Präsident der Spitalkommission erlaube ich mir an dieser Stelle, den besten Dank Pflegezentrum Baar werden heute vor allem Personen betreut, die schwerst- pflegebedürftig sind. Es handelt sich dabei um Personen, welche den sogenannten BESA Stufen 3 und 4 zuzuteilen sind. Das Pflegezentrum Baar
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1148.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kundenfreundlichkeit hat sich mit entsprechendem Erfolg für den Kanton Zug niedergeschlagen. Die Interpellanten sind sich bewusst, dass auch ein öffentliches Dienstleistungs- unternehmen sich den Entwicklungen öffentli- ches Dienstleistungsunternehmen, welches sich im Spannungsfeld von Staat, Wirt- schaft und Gesellschaft bewegt. Gerade in der Vergangenheit hat sich die Steuer- verwaltung immer dadurch ausgezeichnet kte lassen sich zumindest für grössere Ansiedlungsprojekte den Statistiken und Schätzungen der Kontaktstelle Wirtschaft entnehmen. Diese tritt jedes Jahr mit rund 200 Unternehmen, die sich ernsthaft für
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Abschluss des Verfahrens richten sich die Auskunftserteilung und die Einsicht in die Akten nach der Datenschutzgesetzgebung. Die Einsicht in archivierte Akten richtet sich nach dem Archivgesetz vom 29. Januar Zivil erheben. In diesem Fall weisen sie sich unaufgefor dert aus. § 106 Verfahren 1 Das Verfahren für den Vollzug des BundesOrdnungsbussenrechts richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bun 1 § 4 Verbot des Berichtens 1 Den Mitgliedern und dem Personal von Justizbehörden ist es verboten, sich ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens von der Sache unterrichten oder in anderer Weise
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Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Abschluss des Verfahrens richten sich die Auskunftserteilung und die Einsicht in die Akten nach der Datenschutzgesetzgebung. Die Einsicht in archivierte Akten richtet sich nach dem Archivgesetz vom 29. Januar Zivil erheben. In diesem Fall weisen sie sich unaufgefor dert aus. § 106 Verfahren 1 Das Verfahren für den Vollzug des BundesOrdnungsbussenrechts richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bun 1 § 4 Verbot des Berichtens 1 Den Mitgliedern und dem Personal von Justizbehörden ist es verboten, sich ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens von der Sache unterrichten oder in anderer Weise
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Abschluss des Verfahrens richten sich die Auskunftserteilung und die Einsicht in die Akten nach der Datenschutzgesetzgebung. Die Einsicht in archivierte Akten richtet sich nach dem Archivgesetz vom 29. Januar Zivil erheben. In diesem Fall weisen sie sich unaufgefor dert aus. § 106 Verfahren 1 Das Verfahren für den Vollzug des BundesOrdnungsbussenrechts richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bun 1 § 4 Verbot des Berichtens 1 Den Mitgliedern und dem Personal von Justizbehörden ist es verboten, sich ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens von der Sache unterrichten oder in anderer Weise