Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12833 Inhalte gefunden
1632.2 - Antwort des Regierungsrates
Steuerungen. Bildlich gesprochen soll sich das Licht mit dem Menschen bewegen. Beispiels- weise schaltet das Licht in einem langen Korridor nur dort ein, wo sich jemand gerade aufhält. Die häufigen Sc z für Gemeinden als Programm des Bundesamtes für Energie erstreckt sich auch auf den Trägerverein "Energiestadt". Dieser befasst sich unter anderem mit der öffentli- chen Beleuchtung. Wenn eine Gemeinde sind, haben sie sich mit den aktuellen Fragen der Strassenbeleuchtung bereits aus- einandergesetzt und Massnahmen geprüft. Seite 5/7 1632.2 - 12766 4. Beantwortung der Fragen 1. Ist sich die Regierung bewusst
1681.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Mitarbeitende, die sich mit ihrer Aufgabe identifizieren, was sich in einer guten bis ausgezeichneten Qualität und Quantität der Arbeitsleistungen zeigt. Der Regierungsrat ist sich dieser Faktoren bewusst Wirkung erzielt und tat- sächlich zu mehr Sicherheit führt. Denn aus der Versicherungswirtschaft kennt man den Begriff «Moral hazard». Dieser Terminus beschreibt, dass sich Versicherte nach erfolgtem Vertrags- res Wohnsitzes. So sollen sich auch die Angestellten von Kanton und Gemeinden sowie der übrigen Träger öffentlicher Aufgaben an die Ombudsstelle wenden können. Dies erweist sich auch deshalb als sinnvoll
1506.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
n Bereichen grundsätzlich vom Abschluss einer solchen Vereinbarung abhängt. Weiter hat sich ergeben, dass es sich beim Instrument der Programmvereinbarungen um einen eigentlichen Systemwechsel von der zuständig ist, nachdem es sich bei den Vereinbarungen klarerweise um (subventionsrechtliche) Verträge handelt. Der Kommission ist es wichtig, deutlich festzuhalten, dass sich der Betrag von 500'000 Franken vereinbarungen. Die Finanzdirektion betonte den Vertragscharakter der Programm- vereinbarungen. Es handelt sich um mehrjährige öffentlich-rechtliche Verträge zwi- schen dem Bund und einem einzelnen Kanton zur Regelung
2607.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
2607.3 - 15269 Im stationären Bereich ergibt sich keine Änderung in Bezug auf die Abgeltung. Diese richtet sich nach Bundesrecht. Hingegen wird erwartet, dass sich die neue Organisation dämpfend auf das Wachstum tanz richtet sich weiterhin nach dem Verhältnis der reservierten Betten gemäss altem Konkordat. Für künftige Entscheide und Verpflichtungen sieht das neue Konkordat jedoch vor, dass sich die Beteiligung eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Zug organisiert – alles wie bisher. Keine Änderungen ergeben sich auch in Bezug auf die Regierungen und den Konkordatsrat als Organe. Einzig die Finanzkontrolle fällt
2378.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
können. Die Situation ist jetzt noch nicht akut, doch dies könne sich ändern, wenn die grosse Pensionierungswelle kommt. Obwohl es sich bei dieser Vorlage um eine einfache gesetzgeberische Anpassung handelt Schulschluss im Schulzimmer stehen und wollten angehört werden oder sich beschweren. Eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung dränge sich deswegen auf. Es sei zudem eine Tatsache, dass es immer mehr schwierige Min.) für Klassenlehrpersonen auf der Kindergar- tenstufe (§ 6 ter ) Die Bildungskommission sprach sich dagegen aus, die Unterrichtsverpflichtung für Lehrpers o- nen der Primarstufe von aktuell 30 auf 29
2407.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Stammorganisation handelt es sich um die Organisation, in der das Projekt angesiedelt ist (z.B. Kantonsverwaltung, Stadtverwal- tung). Bei der Projektorganisation handelt es sich um eine temporäre Organisation Informatikprojekt liegt vor, wenn folgende zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1. Es muss sich um ein Informatikprojekt mit Gesamtkosten von mehr als 2 Millionen Fran- ken handeln (Investitionssumme pertin oder einen gemeinsam zu bestimmenden externen Experten überprüfen zu lassen. Ferner hat er sich bereit erklärt, die anfallenden Gutachterkosten zu übernehmen. Alle Ge- meinden haben die Erstellung
2473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Globalbudget und Leistungs- auftrag geführt werden. Der Leistungsauftrag, an den sich die Datenschutzstelle zu halten hat, ergibt sich einzig und unmittelbar aus § 19 DSG und kann von der Datenschutzstelle nicht Verwal- tung sei nicht zwingend. Diesem Argument stimmt auch die Datenschutzbeauftragte zu, könnte sich jedoch vorstellen, ein Globalbudget zu erhalten. Beide weisen jedoch darauf hin, dass ihr Leistungsauftrag bei Verpflichtungskrediten) sind in der Investitionsrech- nung weiterhin einzeln aufgeführt, da es sich jeweils um Vorhaben handelt, die vom Kantonsrat einzeln beurteilt werden müssen. 3. Datenschutzstelle
981.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Sparvorschläge, die sich in Bearbeitung befinden Es sind Sparvorschläge eingegangen, die sich im Rahmen von laufenden Projekten bereits in Bearbeitung befinden. Dabei handelt es sich um Massnahmen, die schaftskommission aufforderten, uns Sparmöglichkeiten aus ihrer Sicht zu melden. Nicht alle Angefragten haben verstanden, dass es sich bei dieser Umfrage um die Umsetzung der in der Motion verlangten Vorschläge dieser Kategorie sind aus Sicht des Regierungsrates zurzeit politisch nicht umsetzbar. Sie sind nicht weiterzuverfolgen, könnten jedoch bei Vorliegen einer sich abzeichnenden grossen Finanznot wieder
2840.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
erscheint überdies - auch aus finanzpolitischer Sicht - nicht ange- zeigt. Die Erstellung eines diesbezüglichen Berichts - wie von der Motionärin verlangt - erübrigt sich deshalb. 8. Antrag Wir beantragen Ihnen richtet sich nach dem Aufenthaltsstatus der anspruchsberechtigten Personen (siehe dazu auch die Beantwortung der Motion der SVP-Fraktion betreffend Reduktion der So- 1 Diese Aussage bezieht sich auf die der unterschiedlichen Ausgestaltung der Betreuung im Asyl- und Flüchtlingsbereich nicht möglich. Was sich an Zahlen und Daten vergleichen lässt, wurde von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen
2762.6 - Bericht und Antrag der Kommission
darauf hin, dass es sich ungeachtet von Zu- stimmung oder Ablehnung um die Klärung einer relevanten Frage handle. Bei den Ausland- schweizerinnen und Auslandschweizern handle es sich um Schweizerinnen und Staat dürfe nicht von sich aus ohne gesetzliche Grundlage tätig werden. Dies gelte für den Kanton und die Gemeinde. Es könnte zwar jede Gemeinde eine gesetzliche Grundlage für sich schaffen, doch sei mit ichen Punkte separat zu beschliessen. Als problematisch wird erachtet, dass die Stimmberechtigten sich nicht zu den einzelnen Punkten der WAG-Vorlage äussern können. Die Kommission diskutiert die Option

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch