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2320.2 - Antwort des Regierungsrates
Aktivitäten einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der Lebensqualität für die Bewo h- nerinnen und Bewohner sowie zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Er setzt sich für einen offenen, dynamischen und gut der Metropolitankonf e- renz? Auf welche veröffentlichten Dokumente stützt sich das gewählte Vorgehen ab? 2. Wie stellt sich der Regierungsrat zu diesem unlauteren Eingriff in diesen Abstimmungs- kampf unterstützen, dass die Metropolitankonferenz sich einfach zu jeder nationalen Abstimmung äussert. Bisher war dies nur selten der Fall, aber immer dann, wenn sich die Metropolitankonferenz aufgrund der Int
1045.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
3 - 11010 5 können nicht zuhören, sie können sich nicht konzentrieren, sie können nicht eine halbe Stunde oder Stunde für sich spielen und sie können sich nicht in eine Gruppe integrieren. Solche Förd müsse. Lehrpersonen hätten sich selber einzusetzen und sich um das sehr gute zentralschweizerische Angebot eines institutionalisierten Kurses zu küm- mern. Wiederum war sich die Kommission einig darin der Zentralschweiz qualifiziert und 8 1045.3 - 11010 gutgeheissen. Dabei war sich die Kommission klar darüber, dass es sich entge- gen den Ausführungen und Überlegungen in der Motion Andreas Bossard auch
1105.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
der Unvereinbarkeitsregelung. In der Motion wird - auch aus unserer Sicht zu Recht - auf gewisse Unklarheiten hinge- wiesen, weshalb sich das Verwaltungsgericht der vorgeschlagenen weiter gefassten Formulierung Verwaltungsbehörden und dem Verwaltungsgericht übernehmen. Dieser Änderungsvorschlag richtet sich primär dagegen, dass sich das Verbot zur Übernahme von Vertretungen vor den verwaltungsrechtlichen Rechtsmitte Gericht sich mit einer Lockerung der Unvereinbarkeitsbestimmungen einverstanden erklärt, so soll damit in keiner Weise zum Ausdruck gebracht werden, dass man mit der bisherigen Regelung und den sich daraus
1160.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Programm stützt sich wiederum auf das Gesetz über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996. Die beantragten Kredite sollen insbesondere die Werterhaltung unseres Strassen- und Wegnetzes sicherstellen und die notwendigen die kantonalen Kredite für Nationalstrassenbauten frei gibt, sichert einen effizienten Ablauf bei diesen ambitiösen Projekten. Daraus ergibt sich für die Nationalstrassen (ohne Berücksichtigung des Neuen Anforderungen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes ermöglichen. Grössere Bauvorhaben, wie sie sich aus dem Teilrichtplan ergeben, werden wir Ihnen mit Ausnahme des Kredites für die Generellen Projekte
Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
hinzuweisen. 4 Der Verpflichtungskredit erhöht sich von der Preisbasis um die indexierte Teuerung bis zum Beginn der Leistungserbringung. Danach erhöht er sich um die Teuerung ab Beginn bis Abschluss der Finanzkontrolle erstreckt sich über das Finanz­ und Rechnungswesen der kantonalen Verwaltung und der Rechtspflege. * 2 Vorbehältlich abweichender Regelungen in Spezialgesetzen erstreckt sich der Kontrollbereich bewilligen. * 3 Die Kompetenzen der nach diesem Gesetz in den Gemeinden zuständigen Behörden richten sich nach dem Gesetz über die Organisation und die Ver­ waltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September
1751.2 - Antwort des Regierungsrates
Nein. Eine Information des Regierungsrats ist nicht nötig, solange sich eine Verwaltungseinheit - und um eine solche handelt es sich beim GIBZ - im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit und des gesetzlichen Der Regierungsrat hatte sich intensive Überlegungen zu anderen Lösungen gemacht, musste jedoch aufgrund seiner Beurteilung die nachfolgenden Varianten 1 und 2 verwerfen und sich für die Variante 3 entscheiden hat daher entschieden, die vorliegende Interpellation nun zu beantworten. Ausgangslage Bis 2007 sah sich das Gewerblich-industrielle Bildungszentrum Zug (GIBZ) mit Vandalenakten, Verunreinigungen und Littering
1722.2 - Antwort des Regierungsrates
unterschiedlich. Während sich zwei Kantone von Beginn weg aus verschiedenen Gründen gegen den Vorschlag der Bildungsregion und damit für ein anderes Lehrmittel entschieden, zeigten sich in zwei anderen Kantonen Handlungsorientierung CLIL zustimmende Voten. Etliche Lehrpersonen fühlten sich durch die Material- und Stofffülle verunsichert, während sich ein Grossteil der Lehrpersonen zusätzliches Übungsmaterial auf ver abschliessend evaluiert. Sollte sich daraus eine Änderung der Lehrmittelwahl ergeben, könnte diese frühestens per Schuljahr 2011/12 umgesetzt werden. 2.3. Wie stellt sich die Regierung zur Aussage des
1902.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
länger. Dort haben sie sich bewährt. Die Autofahrerinnen und Autofahrer werden nach einer gewissen Angewöhnungszeit den Umgang mit dem Mehrzweckmittelstreifen erlernen. Viele müssen sich erst noch an dieses Baumart in das Projekt eingeflos- sen. Es hat sich in der Zwischenzeit jedoch herausgestellt, dass auch Amberbäume gebiets- fremd sind. Aus diesem Grund wird sich die Baudirektion bei der Detailprojektierung Vereinbarung ergibt sich aus dem für das Gemeinwesen geltende Staatsrecht. Sie ist jedoch von der Kostenhöhe abhängig, so dass oft nicht die Exekutive allein handeln kann, sondern sie sich der Genehmigung
1672.03 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Schüler betreut. Es gibt gewisse Bedenken, dass sich ohne einheitliche Haltung unter den Kantonen ein „Tourismus“ entwickeln könnte. Eltern könnten sich Angebote in jenem Kanton aussuchen, der die besten Rückzug der IV aus dem Bereich Sonderschulung, sowohl als Ansprechpartnerin und als Kostenträgerin, hat sich die Ausgangslage stark verändert. Die Regelungslücke soll gesamtschweizerisch mit neuen Rah- menb der Sonderschulung (NFA) und der ZFA geregelt werden. Seite 2/7 1672.3 - 12820 Die Thematik erweist sich als sehr komplex, da die Vorlage des Regierungsrates betreffend Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat
1773.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Regierungsrat hatte die Aufgabe, den Raum für neue Kantonsstrassen zu sichern und auch zu beschaffen. Der Landerwerb gestaltete sich jedoch schwierig, weil die Seite 2/5 1773.3 - 13130 wachsenden Siedlungen in der Eintretensdebatte hingewiesen. Die Kommission liess sich davon überzeugen. Zwar gab es den Einwand, das Verwaltungsgericht habe sich im Vorfeld mit der Vorlage nicht materiell befasst, auch wenn wur- de entgegen gehalten, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, sich in die Gesetzgebung ein- zubringen. Die Diskussion drehte sich darauf hin um die Frage, ob ein Rechtsgutachten in Auf- trag zu geben

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