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1833.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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voraussichtlichen Kosten dieser Variante würden sich auf zehn Millionen Franken belaufen. - Variante 2: Neue Familienbeiträge Bei dieser Variante handelt es sich um eine Kombination der aktuellen Muttersch Modell kaum Verbesserungen erzielt werden können. Am e f- fektivsten, aber auch am teuersten, erwies sich ein Modell mit neuen Familienbeiträgen, bei dem die aktuellen Mutterschaftsbeiträge mit den konze Franken Aus- bildungszulage pro Monat deutlich höhere Zulagen aus als die meisten anderen Kantone, die sich an das gesetzliche Minimum halten (200 bzw. 250 Franken pro Monat). - Das Prämienverbilligungssystem
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1950.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Auslegeordnung drängt sich eine finanzielle Unterstützung in der Form eines zinsgünstigen Darlehens auf. 1950.1 - 13460 Seite 7/9 d. Haltung des Regierungsrats Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass ein enthaltene Legislaturziel der Unterstützung der Bildungsangebote internationaler Schulen und er- hofft sich damit eine Stärkung des Bildungs- und Wirtschaftsstandorts. In Zug wie an anderen Orten mit international ein Darlehen Seite 2/9 1950.1 - 13460 des Kantons Zug, zu finanzieren gilt. Im Gegenzug verpflichtet sich die International School zur Einhaltung bestimmter Auflagen, wie zum Beispiel dazu, die Sportanlagen
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2057.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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für bauliche und sicherheitstechnische Massnahmen in der Burg Zug einzu- treten, und zwar im Verhältnis 14 : 0 ohne Enthaltungen. Das Ergebnis der Kommissionsbera- tungen lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der Haupteingang wird sich gleich präsentieren wie heute, während der Öffnungszeiten jedoch sollen die breiten Holztore offen sein, so dass dahinter liegende Glasschiebetüren sichtbar werden. Auch die halb Stadt Zug waren sich jedoch einig, der zugerischen Kulturgeschichte eine neue Heimat zu verschaffen. Die Bevölkerung nahm das Werk stolz in ihren Besitz. Heute geht es darum, die Burg zu sichern und so zu gestalten
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2068.6 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Kommission, als auch eine Mehrheit im Kantonsrat sich für eine Regelung ausgesprochen hat, die sich auf die Sperrung von Personendaten aus dem Grundbuch bezieht und sich darauf beschränkt. Diese Grund- buchinf Sperrmöglichkeit auf Antrag der be- troffenen Person bezieht sich nur auf die Bekanntgabe bestimmter Personenangaben via Internet. Die Möglichkeit, sich telefonisch, per E-Mail oder per Post ans Grundbuch- und was genau gesperrt werden soll, ausein- ander gehen. Einige Kantonsrätinnen bzw. Kantonsräte, die sich für eine Sperrung von Perso- nendaten aussprachen, verstanden darunter die Eigentümerangaben gemäss
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2489.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Es handelt sich um einen zukunftsgerich- teten Entscheid mit positiven regionalwirtschaftlichen Wirkungen. Ein gutes Bildungsangebot ist wichtig für den Standortwettbewerb und es bietet sich an, dass der Bemerkungen dazu abgeben. Sowohl die Bildungskom- mission als auch die Staatswirtschaftskommission hatten sich seinerzeit in ihren Berichten po- sitiv zur Ansiedlung eines Informatik-Departements im Kanton Zug Departemente zu erhal- ten, legen wir unserem Bericht das Organigramm bei. Ebenfalls in der Beilage findet sich das Organigramm des Departements Wirtschaft, dem das IFZ angeschlossen ist. Seite 2/6 2489.4 - 14949
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2501.1a - Beilage Massnahmenplan Ammoniak
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sionen aus der Tierhaltung von 30 Prozent anzustreben. Zur Herleitung des Minderungsziels bezieht sich der Massnahmenplan im Folgenden auf die Emissionen aus der Tierhaltung für das Bilanzjahr 2000 in g in der Artenzusammensetzung und haben negative Auswirkungen auf die Biodiversität. Zudem bildet sich aus Ammoniak (und anderen gasförmigen Luftschadstoffen wie Schwefeldio- xid oder Stickoxiden) in der schweizweit von 57‘600 Tonnen im Jahr 1990 auf 47'700 Tonnen im Jahr 2000 gesunken. Seither haben sie sich kaum mehr verändert. Aus Tabelle 2 geht hervor, dass rund 90 % der Ammoni- akemissionen im Kanton
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2689.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Fenster AG gezogen werden. So kann sichergestellt werden, dass eine Erweiterung in nordwestlicher Richtung auch in Zukunft nicht stattfinden wird. Mit diesem Kompromiss kann sich die Fensterfabrik Baumgartner dieses «Kantonsstrassen-Flickentep- pichs», zumal es sich bei den Zahlen zum DTV um Prognosen handelt. Im Weiteren befremdet es die Kommission, dass sich der Bund durch die Richtplanfestsetzung nicht gebunden geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Kommission für Raumplanung und Umwelt hat sich am 20. März 2017 an einer halbtägigen Sitzung mit dieser Richtplananpassung befasst. Von der kantonalen
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1539.2 - Antwort des Regierungsrates
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aufgenommene Stellen 3 Aufforderung an Stellenlose, sich für eine für sie geeignete Stelle zu bewerben 4 Stand 30. Juni 2007 Es zeigt sich, dass sich das Verhältnis der Anzahl Zuweisungen zur Anzahl tat- Stellen aus. Die Bilanz des RAV sei eher mager. Allgemeine Feststellungen Der Regierungsrat wehrt sich dagegen, dass das RAV Zug und dessen Mitarbei- tende mit wenigen, teilweise aus dem Zusammenhang diese Hilfe in Anspruch, 2006 waren es immerhin noch 308. Die kantonale Arbeitslosenhilfe beläuft sich auf folgende Beträge: 1997: Fr. 507'266 1998: Fr. 1'286'126 1999: Fr. 1'226'504 2000: Fr. 402'399
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1590.07 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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en Verkehrs • Geschäfte und Einkaufszentren Das Bundesgesetz befindet sich in der laufenden parlamentarischen Beratung, wobei sich die Räte allerdings uneinig sind, wie weit der Schutz vor Passivrauchen der Regierungsrat in Aussicht, diesbezüglich einen ergänzenden Bericht vorzulegen. Dieser befasst sich insbesondere mit der Frage der Definition des "öffentlich zugänglichen Raumes" gemäss § 48 GesG. Unser Regierungsrat klärt in diesem ergänzenden Bericht verschiedene Definitions- und Ausle- gungsfragen, die sich im Laufe der Beratungen zum neuen Gesundheitsgesetz gestellt haben. So wird aufgezeigt, dass die
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1826.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Betrachtung per 31. Dezember 2008. Unter den Passiven findet sich die Position Personalanlässe mit einem Guthaben von rund 247'000 Franken. Es handelt sich dabei um Gelder, welche dem Personal für kollektive Perso- zu Verwaltungsvermögen und das Eigenkapital haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Aufgrund des wiederum guten Ergebnisses erhöhte sich das Finanzvermögen auf 1.2 Mia. Franken, was 74% der der Zuger Pensionskasse publiziert. Die Deckungslücke für die Angestellten des Kantons Zug belief sich per 31. Dezember 2008 auf rund 66 Mio. Franken. Gemäss § 18 Abs. 2 des Pensionskassengesetzes vom