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304.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gemachten Erfahrungen feststellen, dass sich mit dem Mediatorenmodell in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten erge- ben hätten. Denn es habe sich gezeigt, dass sich die Insassen nur ungern und widerstrebend r infolge Spritzentauschs praktisch ausge- schlossen werden kann. Eine Spritzenabgabe drängt sich aus Sicht der Direktion nach wie vor nicht auf; ebenso wenig die Abgabe von Methadon. Insassen, bei denen Dieses Entzugsprogramm wird in der Strafanstalt Zug bereits seit 1991 angewendet und hat sich insofern auch aus Sicht der Betroffenen als angezeigt erwiesen, als damit keine gravierenden körperlichen Reaktionen
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2569.4a - Synopse
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- re anbringt und entfernt; i) (neu) die erkennbar im Rauschzustand die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sich selbst ernsthaft und unmittelbar gefährden; für die polizeiliche Begleitung und/oder beteiligt sich in den Jahren 2015 bis 2017 mit jährlich 4,5 Mio. Franken am Finanzausgleich und entlastet damit die Gebergemeinden proportional zu ihren Beiträgen. 1 Der Kanton beteiligt sich in den Jahren beteiligt sich in den Jahren 2015 bis 2018 mit jährlich 4,5 Mio. Franken am Finanzausgleich und entlastet damit die Gebergemeinden proportional zu ihren Beiträgen. 1 Der Kanton beteiligt sich in den Jahren
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991.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unterschiedlich ausfallen. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich die finanzielle Belastung der Gemeinden für die Sicherstellung der Gewässerrettung in tragbarem Rahmen halten dürfte. c) Die Eins Grund dafür sein, dass die heutige Umsetzung der Pflicht zur Sicherstellung der Seerettung nicht durchwegs zu befrie- digen vermag. Dies soll sich nun ändern. Die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema (Vorlage Nr. 5778) schweigt sich darüber aus, weshalb auf eine ausdrückliche Regelung der Rettung auf den übrigen kantonalen Gewässern verzichtet wurde. Zwar findet sich in § 10 des Einfüh- rungsgesetzes
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2834.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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in Oberägeri eingereicht. In der Beantwortung der kommunalen Motionen haben sich be i- de Gemeinderäte dafür ausgesprochen, sich für die Optimierung des Busangebots aus dem Ägerital nach Menzingen beim Kanton 560 Schülerinnen und Schülern entspricht. Wie bei allen anderen grossen kantonalen Schulen stellt sich die Frage, welchen Beitrag der öffentliche Verkehr zum Transport von Schülerinnen und Schülern leisten zurzeit die grösste Trans- portkapazität im Zuger ÖV auf der Strasse aufweisen. Der Bund beteiligt sich an der Abgeltung dieser Linien mit 37 %. Die Linie 1 beförderte im Jahr 2017 rund 1,8 Millionen Reisende
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2844.25 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Franken aber eine Mehrbelastung von 380 Franken. Ihre Mehrbe- lastung verdoppelt sich also nicht einfach, sondern sie erhöht sich überproportional, näm- lich von 130 auf 380 Franken. - Beispiel 2: Eine Gesellschaft also rund 6 Millionen weniger als vom Regierungsrat beantragt. Im Anhang zu diesem Bericht findet sich eine Zusammenstellung der finanziellen Auswirkungen der Anträge des Regierungsrats, der vorberatenden noch einiges Sparpotential gibt. Hierzu wurden Vorschläge der Regierung vermisst. Die Stawiko ist sich jedoch auch bewusst, dass in den letzten Jahren bereits verschiedene Massnahmen und Einsparungen umgesetzt
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2777.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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viele Jahre, in denen sich die Angebote und Durchbindungen verändern können. Mit seiner Stellungnahme vom 28. November 2017 zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 hat sich der Regierungsrat klar wird das BAV die Kantone zum Botschaftsentwurf AS2030/35 anhören. Der Regierungsrat wird beauftragt, sich für die Einführung von zusätzlichen Regio-Express- Verbindungen auf der Strecke Luzern-Zug-Zürich über die ganze Stunde ver- kehren. Die Reisezeiten aus allen Zuger Gemeinden nach Zürich verkürzen sich mit dem ZBT II um 6 bis 12 Minuten. Auch Reisende von Luzern nach Zürich oder vom Tessin nach Zürich
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2911.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Art. 29 Abs. 1 BV ergibt sich das Ve r- fahrensgebot des Grundsatzes der Waffengleichheit im Sinne der prozessualen Chancen- gleichheit. So soll sichergestellt werden, dass sich alle Verfahrensbeteiligten doch etwas einschränkt, sich vertreten zu lassen. Denn während den Mittellosen das Institut der un- entgeltlichen Rechtsvertretung zur Verfügung steht und die Vermögenden sich auch ohne Rückerstattung intern über ihre Fac h- leute und im Gegensatz zum Privaten, der sich an die Beschwerdefristen zu halten hat, auch über genügend Zeit, um sich mit allen Aspekten der Rechtsfragen zu befassen. Aus diesen Gründen
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2940.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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stiess sich an den Kosten der Baustelleneinrichtung in der Höhe von 255'000 Franken. Dieser Preis sei sehr hoch und da bestehe doch Optimierungspotenzial. Die Baudirektion legte dar, dass sie sich auch bei aus- führlicher Bericht sowie ein Antrag vor. Die Ausgangslage ist dort bereits dargelegt, weshalb sich eine Wiedergabe in diesem Bericht erübrigt. 2. Eintretensdebatte Zu Beginn orientierten Baudirektor Kantonsingenieur Urs Lehmann sowie Stefan Vollmann, stv. Kantonsingenieur, über die Vorlagen. Damit haben sich die Kommis- sionsmitglieder einen Überblick über das Projekt verschaffen können. Im Rahmen der Ein-
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2866.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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2866.2 - 15785 Die nachfolgende Grafik zeigt, wie sich Aufwand und Ertrag in den letzten fünf Jahren entw i- ckelt haben: Der Ertrag (blaue Linie) nähert sich wieder langsam dem Aufwand (rote Linie) an. Der lenübersicht, die der Stawiko bei der Beratung jeweils vorliegt, findet sich in der Beilage 1 zu diesem Bericht. Es handelt sich bei der vorliegenden Aufstellung um eine Momentaufnahme, d. h. es können den Direktionsvorstehenden und zum Teil auch mit den Amtsleitenden besprochen. Die Sta- wiko bedankt sich bei allen Beteiligten für die Beantwortung unserer Fragen und für die weiter- führenden Auskünfte
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1278.2 - Antwort des Regierungsrates
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wichtiges Stand- bein in der Familienpolitik auch in Zukunft sichergestellt werden. Um die Familien- armut auf breiterer Basis zu bekämpfen, hat sich der Regierungsrat zudem für die Einführung von Ergänzun bestehenden Regierungskonferenzen als auch zu Bundesstellen, welche sich mit familienpolitischen Themen befassen. 3. Wie stellt sich der Regierungsrat zum erwähnten familienpolitischen Drei- säulenmodell Verwaltung beschäftigen sich mit welchem Auftrag mit familienpolitischen Fragen? Wie erfolgt die Koordination zwischen diesen Stellen? Wie in der Beantwortung der Frage 1 dargelegt, hat sich die Familienpolitik