-
611.1 - Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
-
hinzuweisen. 4 Der Verpflichtungskredit erhöht sich von der Preisbasis um die indexierte Teuerung bis zum Beginn der Leistungserbringung. Danach erhöht er sich um die Teuerung ab Beginn bis Abschluss der Finanzkontrolle erstreckt sich über das Finanz- und Rechnungswesen der kantonalen Verwaltung und der Rechtspflege. * 2 Vorbehältlich abweichender Regelungen in Spezialgesetzen erstreckt sich der Kontrollbereich bewilligen. * 3 Die Kompetenzen der nach diesem Gesetz in den Gemeinden zuständigen Behörden richten sich nach dem Gesetz über die Organisation und die Ver- waltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September
-
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
-
Abschluss des Verfahrens richten sich die Auskunftserteilung und die Einsicht in die Akten nach der Datenschutzgesetzgebung. Die Einsicht in archivierte Akten richtet sich nach dem Archivgesetz vom 29. Januar 1 § 4 Verbot des Berichtens 1 Den Mitgliedern und dem Personal von Justizbehörden ist es verboten, sich ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens von der Sache unterrichten oder in anderer Weise der wählbar. 7) BGS 131.1 6 161.1 2.1.2. Obergericht § 17 Organisation 1 Das Obergericht gliedert sich in folgende Abteilungen: a) Zivilabteilung; b) Strafabteilung; c) Beschwerdeabteilung; d) Justizv
-
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
-
Abschluss des Verfahrens richten sich die Auskunftserteilung und die Einsicht in die Akten nach der Datenschutzgesetzgebung. Die Einsicht in archivierte Akten richtet sich nach dem Archivgesetz vom 29. Januar 1 § 4 Verbot des Berichtens 1 Den Mitgliedern und dem Personal von Justizbehörden ist es verboten, sich ausserhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens von der Sache unterrichten oder in anderer Weise der wählbar. 7) BGS 131.1 6 161.1 2.1.2. Obergericht § 17 Organisation 1 Das Obergericht gliedert sich in folgende Abteilungen: a) Zivilabteilung; b) Strafabteilung; c) Beschwerdeabteilung; d) Justizv
-
3137.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
-
2021 schloss sich der Regierungsrat den Anträgen auf Nichterheblicherklärung gemäss den Ausführungen in den Ziffern 3.1 – 3.3 dieses Berichts und Antrags an. Nicht einverstanden erklärte sich der Regierungsrat beschafften sich doch die Mitglieder des Kantonsrats bereits heute über einen Telefonanruf oder das Instrument der Kleinen Anfrage schnell die benötigten Informationen. Der Regierungsrat zeigte sich überzeugt haltung dieses formellen Prozederes nicht genügend Zeit. Zwar enthielt sich das Obergericht ausdrücklich eines Antrags zur Motion, sprach sich aber ge- gen die Einführung einer (quartalmässigen) Fragestunde aus
-
3120.2 - Antwort des Regierungsrats
-
oder regelmässig besuchte Treff- punkte bekannt. Die Zuger Polizei geht davon aus, dass es sich um Einzelne oder sich zufällig treffende Fahrzeuglenkende handelt. 2. Beantwortung der Fragen Frage 1: a) Wie Kontrollen durch. Sie wird dies intensivieren. Die Verkehrspolizei verstärkt sich 2021 diesbezüglich perso- nell und beabsichtigt, sich technisch aufzurüsten. Das gezielte Vorgehen gegen Autoposing und dergleichen erfassten Daten fliesst so eine Mehrzahl von Lärmursachen, bei denen es sich nicht zwingend um Auto- posing handelt. Darum lassen sich keine aussagekräf tige Zahlenvergleiche ziehen. Frage 2: Inwiefern führt
-
2969.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
-
h erkundigte sich die JPK nach der Umsetzung der Massnahmen, welche der Schä t- zungskommission vom Verwaltungsgericht aufgrund einer im Berichtsjahr gutgeheissenen Au f- sichtsbeschwerde auferlegt wurden 53 % für den Kanton Zug. Die tiefere Anzahl der Erledigungen im Allgeme i- nen ergab sich daraus, dass das Gericht sich mit teilweise besonders anspruchsvollen und zeitaufwändigen Fällen aus anderen Bereichen digten Fälle per Ende Berichtsperiode und stellte Fragen zur Verfahrensdauer. Weiter erkun- digte sich die erw. JPK nach der Arbeitsbelastung, Personalfluktuation und dem Arbeitsklima unter den Mitarbeitenden
-
3255.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
Massnahmen wieder sichergestellt werden müsste. Um sich nicht im Theoretischen zu verlieren, forderte die Stawiko den Finanzdirektor auf, zu- handen des Berichts aufzuzeigen, wie sich das vom Regierungsrat angepasst werden, da sich im Rahmen der Coronapandemie gezeigt hat, dass sie in der Praxis zum Teil nicht umsetzbar sind. Diese Änderungen betreffen auch die Gemeinden, die sich im Rahmen der Vernehmlas- Zeit anhält und sich erheblich nachteilig auf die Bevölkerung auswirkt. Er kann nur mit Mass- nahmen behoben werden, die vom ordentlichen Recht abweichen.» - Demgegenüber handelt es sich bei § 29 FHG um
-
3245.2a - Beilage Studienerfolg
-
Studienrichtung 20 5.2. Studienort 21 Seite 3/21 1. Zusammenfassung Die folgende Analyse befasst sich mit der Ausbildung von Zuger Maturandinnen und Maturan- den auf der tertiären Stufe. Es wird der Frauen sind an universitären Hochschulen deutlich erfolgreicher als Männer. Bei der Studienwahl zeigt sich bei den Studierenden aus dem Kanton Zug eine im Vergleich zur Gesamtschweiz überdurchschnittliche Zweitens sind auch mit einer sauberen Bereinigung der Daten diese nur bedingt vergleichbar, gerade weil sich die Schulsysteme auf Ebene Mitteschule zwischen den Kantonen stark unterscheiden (Maturitätsquoten
-
611.1 - Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
-
hinzuweisen. 4 Der Verpflichtungskredit erhöht sich von der Preisbasis um die indexierte Teuerung bis zum Beginn der Leistungserbringung. Danach erhöht er sich um die Teuerung ab Beginn bis Abschluss der Finanzkontrolle erstreckt sich über das Finanz- und Rechnungswesen der kantonalen Verwaltung und der Rechtspflege. * 2 Vorbehältlich abweichender Regelungen in Spezialgesetzen erstreckt sich der Kontrollbereich bewilligen. * 3 Die Kompetenzen der nach diesem Gesetz in den Gemeinden zuständigen Behörden richten sich nach dem Gesetz über die Organisation und die Ver- waltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September
-
2297.1 - Antwort des Obergerichts und des Regierungsrats
-
finden sich derzeit die oben genannten vier Fälle, deren Kosten Fr. 15'000.-- pro Monat übersteigen. Diese teilen sich in folgende Vollzugsarten auf: - 1x Strafvollzug auf der Sicherheitsabteilung mit rund Normalvollzug leicht höher, im Sicherheitsvollzug und Behandlungs- vollzug leicht tiefer. 7 Die Kostgeldliste des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz findet sich unter: http://www.prison. end ist festzuhalten, dass je höher die Sicherheitsstufe angelegt wird, desto teu- rer ist der Vollzug. Anhand der Jahresrechnungen und der Budgets zeigen sich die zunehmen- den Kosten im Erwachsenenvollzug