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1060.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bundesbeitrages beläuft sich die Kreditüberschreitung auf Fr. 443'196.05 oder 6.8%. Netto beträgt die Kreditüberschreitung Fr. 331'943.05 oder 5.1%. Bei den Beiträgen Dritter handelt es sich um Anteile gemeinsamer Einzelnen 1. Umbau Knoten Talacher, Untertalacher - Lorzentobelbrücke, Baar Vorliegend handelt es sich um die Schlussabrechnung zu den Krediten für den Um- bau Knoten Talacher mit Radstreifen, Abschnitt gemeinsame Detailplanung und Ausführung der bei- den Projekte konnten Synergien genutzt werden, welche sich vor allem bei den Baumeistarbeiten positiv auswirkten. 1.1. Schlussabrechnung Kreditübersicht: KRB
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2310.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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kommen schneller und sicherer voran. Bezüglich der Kantonsstrasse 381 stellt die Stawiko fest, dass diese mehrmals bei verschied e- nen Rahmenkrediten aufgeführt wird. Insgesamt belaufen sich die Kostenschätzungen Frage: Auf Seite 6 des regierungsrätlichen Berichts wird erwähnt, dass es sich um Nettokredite han- delt. Ist es richtig, dass es sich bei den in den Beilagen erwähnten Kostenschätzungen um Bruttobeträge handelt auf Seite 1 bei der Legende 1 erwähnt, handelt es sich bereits um Nettokredite. Bei der unter «Anteil am Rahmenkredit xy» fixierten Zahl handelt es sich auf Grund der Erfahrung und der Einschätzung, was
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2212.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hydraulischer Sicht sind keine Kapazitätsengpässe vorhanden. Drainageeinläufe Der Tobelbach wird zukünftig etwa um 20 cm tiefer als heute zu liegen kommen. Drainage- leitungen lassen sich so besser anschliessen mündet, sind im Kantonalen Richtplan als "zu renaturieren" festgesetzt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8,50 Mio. Franken. Nach Abzug der mutmasslichen Bundessubventionen von etwa 3,67 Mio. Franken bis sieben Jahre später. II. Projektbegründung Der kantonale Richtplan vom 28. Januar 2004 befasst sich im Kapitel Landschaft mit den Fliessgewässern im Kanton Zug. Er gibt dem Kanton und den Gemeinden
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1257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Fahrbahn getrennt ist und als Ausweichfläche für sich begegnende Lastwagen dient. Durch die fehlenden Sichtweiten und die zu enge Fahrbahn haben sich in der Vergangenheit mehrere Unfälle ereignet. Der schwindigkeiten hat sich gezeigt, dass strecken- weise sehr grosse Unterschiede zwischen den „fahrbaren Geschwindigkeiten“ be- zogen auf Geometrie, Fahrbahnbreiten und Sichtweiten bestehen, was zu Fehlein- vorhandene Längenprofil verändert sich nur leicht. Es wurde darauf ge- achtet, dass möglichst wenig Abtrag von der bestehenden Fahrbahn erforderlich ist, um die Sicherheiten der bergseitigen Stützkonstruktionen
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1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Eintreten auf die regierungsrätliche Vorlage. Die Kommission war sich über das weitere Vorgehen nicht ganz einig. Schlussend- lich setzte sich die Einsicht durch, dass eine einfache, transparente und massge- Diskussion mit 8 : 1 Stimmen Eintreten auf die regierungsrätli- che Vorlage. � Die Kommission war sich einig, dass eine einfache, transparente und massge- schneiderte Zuger Lösung anzustreben sei. � Um für die kantonale Verwal- tung sind, ein Pilotprojekt gestartet. Dabei wünscht die Kommission, dass sich jede Direktion mit mindestens einem Amt oder einer Abteilung am Projekt betei- ligt. 1140.3 - 11411
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1132.2 - Antwort des Regierungsrates
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Zahlen für das diesjährige Aufnahmeverfahren der B-V-S: 6 1132.2 - 11233 159 hatten sich angemeldet 14 meldeten sich wieder ab 7 wurden für weitere Abklärungen an die Berufsberatung verwiesen 35 wurden seit drei Jahren ein eigenes berufsvorbereitendes Schulmodell anbietet, und weisen darauf hin, dass sich die Lehrstellensuche und –findung in den letzten Jahren erschwert habe. Viele Jugendliche seien dadurch total 115 Jugendliche, besuchen eine weiterführende Schule. � 18 %, total 188 Jugendliche, entschieden sich für ein Brückenjahr (211 letztes Jahr). Davon besuchen 116 ein zehntes Schuljahr, die meisten die
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1160.3 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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sen- und Wegnetzes sicherstellen und die notwendigen Anpassungen an die heutigen Anforderungen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes ermög- lichen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Mit Ausnahme Bei allen Berechnungen mussten verschiedene Annahmen getroffen werden. Ändern sich jedoch diese Rahmenbe- dingungen, wirkt sich das sofort auf die Spezialfinanzierung aus. Die Kommission wird an einer nächsten Generelle Planungen für Neubauprojekte umstritten. Ein Teil der Kommissionsmitglieder störte sich daran, dass sich der Souverän nie zum Teilrichtplan Verkehr habe äussern können und nun der Regierungsrat in
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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Zustand verharren oder wegen mangelhaften Unterhalts die Sicherheit von Personen oder Sachen ge fährden. 2 Die Vollstreckung von Entscheiden richtet sich nach dem Verwaltungs rechtspflegegesetz1). Das zuständige 8 * Kantonaler Richtplan 1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindli che Ziele fest, insbesondere * 1 Die zuständige Behörde gewährt Ausnahmen von den kantonalen Plänen und Bauvorschriften, falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich un zweckmässige Lösung oder eine unbillige Härte ergäbe und
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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Zustand verharren oder wegen mangelhaften Unterhalts die Sicherheit von Personen oder Sachen ge fährden. 2 Die Vollstreckung von Entscheiden richtet sich nach dem Verwaltungs rechtspflegegesetz1). Das zuständige 8 * Kantonaler Richtplan 1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindli che Ziele fest, insbesondere * 1 Die zuständige Behörde gewährt Ausnahmen von den kantonalen Plänen und Bauvorschriften, falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich un zweckmässige Lösung oder eine unbillige Härte ergäbe und
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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Zustand verharren oder wegen mangelhaften Unterhalts die Sicherheit von Personen oder Sachen ge fährden. 2 Die Vollstreckung von Entscheiden richtet sich nach dem Verwaltungs rechtspflegegesetz1). Das zuständige 8 * Kantonaler Richtplan 1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindli che Ziele fest, insbesondere * 1 Die zuständige Behörde gewährt Ausnahmen von den kantonalen Plänen und Bauvorschriften, falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich un zweckmässige Lösung oder eine unbillige Härte ergäbe und