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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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Zustand verharren oder wegen mangelhaften Unterhalts die Sicherheit von Personen oder Sachen ge- fährden. 2 Die Vollstreckung von Entscheiden richtet sich nach dem Verwaltungs- rechtspflegegesetz1). Das zuständige 8 * Kantonaler Richtplan 1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindli- che Ziele fest, insbesondere * 1 Die zuständige Behörde gewährt Ausnahmen von den kantonalen Plänen und Bauvorschriften, falls sich sonst im Einzelfall eine offensichtlich un- zweckmässige Lösung oder eine unbillige Härte ergäbe und
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412.113 - Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen
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Fähigkeiten realistisch ein; c) arbeitet mit anderen zielorientiert zusammen; d) verhält sich respektvoll; e) motiviert sich für das Lernen; f) übernimmt Verantwortung. 2 Die Wahrnehmungen in Bezug auf den E Zeugnisnote in Deutsch setzt sich aus Hören, Lesen, Sprechen, Schrei- ben, Sprache im Fokus und Literatur im Fokus zusammen. * 3 Die Zeugnisnoten in Englisch und Französisch setzen sich aus Hören, Le- sen, Sprechen Zeugnisnote in Deutsch setzt sich aus Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Sprache im Fokus und Literatur im Fokus zusammen. * 1aa Die Zeugnisnoten in Englisch und Französisch setzen sich aus Hören, Le- sen, Sprechen
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1796.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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über die Förderung sowohl Massnahmen als auch finanzielle Bei- träge zusammen. Der Bund konzentriert sich auf Massnahmen wie Information, Aus- und Wei- terbildung, Forschung und Entwicklung, usw. Allerdings Unter die finanziellen Beiträge fallen die sogenannten Globalbeiträge nach Art. 15 EnG. Diese beziehen sich ausdrücklich auf Art. 13 EnG und sind für jene Kantone reserviert, die eigene Programme zur Förderung gewonnen wird, in einer für das Netz geeigneten Form abzunehmen und zu vergüten, sofern diese Neuanlagen sich am betreffenden Standort eignen. Artikel 15b EnG verschafft den Netzgesellschaften die Finanzie- rung
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1672.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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1672.10 - 13284 Seite 3/7 Im Anhang des Kommissionsberichtes findet sich eine Aufstellung zu den Zuger Sonderschu- len. Die Stawiko hat sich nach einem Kostenvergleich mit ausserkantonalen Schulen erkundigt kompliziert und würde einen erheblichen administrativen Aufwand verursachen. Dieser würde sich nicht rechtfertigen, da es sich um wenige Kinder handle und der finanzielle Aufwand gemäss Angaben des Regierungsrates 12732 zurückgezogen und eine neue Vorlage in Aussicht gestellt. Die jetzige Vorlage unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der ursprünglichen. Es geht jetzt nicht mehr um den Beitritt zum Sond
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1784.2 - Antrag des Regierungsrat
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Materiell handelt es sich beim Kantonal- bankgesetz um einen Gesellschaftsvertrag zwischen dem Kanton und den Privataktionärinnen und -aktionären der Bank. Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Zuger Kantonalbank richtet sich nach dem Markt, der Kompetenz, der Ver- antwortung und der Leistung und besteht aus dem Grundsalär und einer gewinnabhängigen Bonifikation. Der Entschädigungsausschuss orientiert sich bei der Die Lohnstrukturen orientieren sich dementsprechend weitgehend an der Konkurrenz. Es sollte mit der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise der Zeitpunkt gekommen sein, sich wieder auf ethische Werte zu besinnen
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1894.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und Verwaltungsbereich befinden sich auf der ersten Obergeschossebene. Die 1. und die 2. Wohngruppe befinden sich im 2. Obergeschoss, niveaugleich dahinter reiht sich der nachträglich erstellte Besch Jahre 2008 - 2010 zeichnete sich jedoch auch Sanierungsbedarf in den Liegenschaften Zent- rum Sonnhalde, Haus Maihof und Haus Euwmatt ab. In Absprache mit der Baudirektion hat sich die Direktion des Innern sind Brandschutzmassnah- men notwendig. Das Haus Maihof in Zug ist zwanzig Jahre alt und es drängt sich eine Sanierung der Technik des Hauses und des stark beanspruchten Therapiebades auf. Zudem muss das
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1926.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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beteiligt sich ein Teil der Ärzteschaft allerdings nicht am Modell. Das hat verschiedene Gründe. So wird etwa die Meinung vertreten, dass die Grundversorgung durch solche Praxismodelle auf längere Sicht hinaus eigener Regie und unabhängig leisten, da sie sich als Generalistinnen und Generalisten und Triage- spezialistinnen und -spezialisten verstehen. Auch erweisen sich die Finanzierung und der ad- ministrative Die Belastung für die betroffenen Ärzte ist deshalb gross. Sollte sich der- einst für diese Ärzte keine Praxisnachfolge finden, wird sich die Situation in dieser Region noch zuspitzen. Nach Einschätzung
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1913.2 - Antwort des Regierungsrates
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Schule anpassen. 2.2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit in der ZDK im Bereich Bildung aufgrund der Har- mos-Ablehnung in der gesamten Innerschweiz, inwiefern hat sie sich bereits verändert? Auch die Zu n Schulen legen den Schluss nahe, dass sich nicht das Niveau in den Fächern Mathematik, Lesen und Schreiben grundsätzlich ver- schlechtert hat, sondern dass sich die Heterogenität (Verschiedenheit) der Schule", wie die Interpellanten das HarmoS-Konkordat genannt haben, kann keine Rede sein. Vielmehr hätte sich konkret durch einen Konkordatsbeitritt des Kantons kaum etwas geändert: Seite 2/7 1913.2 - 13433 geltende
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1918.2 - Antrag des Regierungsrates
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Gebühren erhoben werden. § 10 Benützungsgebühren 1 Die Benützungsgebühren bemessen sich nach dem wirtschaftlichenVor- teil, der sich aus der Benützung der öffentlichen Einrichtung oder der Sache im Gemeingebrauch nach den §§ 8, 10 und 12 richten sich nach dem Gebührengesetz vom… § 79 Gebühren (neue Überschrift) Die Gebühren für Amtshandlungen nach den §§ 68 und 71 bis 78 richten sich nach dem Gebührengesetz vom… 5 erhöht werden. § 9 Verwaltungs- und Kanzleigebühren 1 Die Verwaltungs- und Kanzleigebühren bemessen sich nach dem mass- geblichen Aufwand (Kostendeckungsprinzip) und dem Grundsatz der Äqui- valenz. 2 2 Die
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2002.3a - Synoptische Darstellung
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steuerpflichtige Personen ohne Bei- träge gemäss den Bst. d und e erhöhen sich diese Ansätze um die Hälfte. Diese Abzüge erhöhen sich um Fr. 1'000.– für jedes Kind oder jede un- terstützungsbedürftige Person Er- satz erworbenen Anlagegüter übertragen werden, wenn diese ebenfalls betriebsnot- wendig sind und sich in der Schweiz befin- § Titel Bisherige Fassung vom 25. Mai 2000 Antrag des Regierungsrates Änder 70'000.–. terhalt die steuerpflichtige Person zur Hauptsache aufkommt Fr. 11'000.–. Dieser Abzug erhöht sich ab der Steuerperi- ode, in der das Kind das 15. Altersjahr voll- endet, um Fr. 6'000.–. 3. (unverändert)