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1140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dass sich die jeweils applizierten WOV-Definitionen zum Teil stark voneinander unterschieden, d.h. die einzelnen WOV-Projekte können nicht unbedarft miteinander verglichen werden. So erstreckte sich wif der Direktionen und der nachgeordneten Verwal- tungseinheiten gestärkt. Staatliches Handeln soll sich dadurch vermehrt an wirt- schaftlichen Grundsätzen orientieren können. Hiermit beantragen wir dem einen Muster-Leistungs- auftrag auszuarbeiten (Beilage 1a). 3. Die Ziele von WOV Bei WOV handelt es sich um ein Managementmodell, mit dem verstärkt betriebswirt- schaftliche Elemente in die öffentliche
1165.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
sind? Wie setzen sich diese zu- sammen? Wie hoch berechnen sich die Kosten, welche die Verursacher vom MIV direkt bezahl- ten und die nicht über die Staatsrechnung fliessen? Wie setzen sich diese zusam- men ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. Diese werden in der kommenden Totalrevision des Ge- setzes über die Steuern im Strassenverkehr ausgewiesen werden. Deren voraus- sichtlichen finanziellen wieder denen belastet werden, die sie verursachen. Gemäss Berechnungen der Sicherheitsdirektion von anfangs 1999 belaufen sich die externen Kosten des Personenwagenverkehrs im Kanton Zug auf jährlich rund
Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15. September 2011 (FHZ-Konkordat)
on (IFHK). Jedes Kommissionsmitglied verfügt über eine Stimme. 2 Die IFHK konstituiert sich selbst. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung, die insbesondere die Organisation und das Abstimmungsverfahren regelt e. 2 Er setzt sich aus je einem Mitglied jeder Regierung der Trägerkantone zu- sammen. Der Vorsitz steht dem Regierungsmitglied des Kantons Luzern zu. Der Konkordatsrat organisiert sich selbst. 3 Die Wahl ; b) den Austausch von Wissen, Können und Technologie mit Wirtschaft und Gesellschaft. 2 Sie kann sich hierfür an Institutionen oder Unternehmen beteiligen. 3 Der Konkordatsrat kann mit Institutionen oder
Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)
Polizeikorps sind verpflichtet, sich gegenseitig die notwendigen Un­ terlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit es sich um die Erfüllung von Aufgaben handelt, die sich aus diesem Konkordat oder und ­direktorenkonferenz (ZPDK). Sie kon­ stituiert sich selbst. 2 Die ZPDK bezweckt die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der In­ neren Sicherheit und wahrt die regionalen Interessen gegenüber anderen Rechtspflege 1 Die Rechtpflege richtet sich nach dem Recht des Kantons des Einsatzortes. Art. 28 Haftung 1 Wenn die Vereinbarung nichts anderes regelt, richtet sich die Haftung nach Artikel 11. 2 Verbleibt
Schulgesetz (SchulG)
4 Es wird eine Kommission eingesetzt, die sich mit der Allgemeine Weiter­ bildung befasst. * 6. Rechtspflege § 83 Grundsatz 1 Die Rechtspflege richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Übernahme des Schulgelds zu Las­ ten der Aufenthaltsgemeinde bewilligt werden. Die Gemeinden einigen sich über die Höhe des Schulgelds. * 3 Wenn eine der beiden Gemeinden ausserhalb des Kantons Zug liegt Stufen gewährleistet sein. 4 Wenn einer Gemeinde aus einem Schulversuch Mehrkosten entstehen, kann sich der Kanton an den Kosten beteiligen, sofern der Versuch im kantonalen Interesse liegt. Wurde der
Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG)
Beurkundung von Verträgen über dingliche Rechte er­ streckt sich ihre Zuständigkeit nur auf die in ihrer Gemeinde gelegenen Grundstücke. Bezieht sich jedoch der nämliche Vertrag nicht nur auf dingli­ che Rechte richtet sich nach dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (EG BGFA) vom 25. April 20021). 4 Der Weiterzug von Entscheiden des Obergerichts richtet sich nach öffentlichen Beurkundung ermächtigten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. 2 Urkundspersonen dürfen sich als «Notarin» oder «Notar» bezeichnen. * 1) BGS 111.1 2) SR 210 3) Gemeindeschreiber und Gemeinde
942.43-1-1.de.pdf
statutarisch oder vertraglich vertritt. 3 Ausstandspflichtige müssen von sich aus ihre Interessenbindung offenlegen. 4 Sie dürfen sich vor Verlassen des Raumes zur Sache äussern. 14 Art. 42 Verpflichtung zur richten sich sinngemäss nach den Artikeln 27, 30 und 31 DSG. Die übrigen Bestimmungen des 5. Abschnitts des DSG sind nicht anwendbar. Art. 46 Akteneinsicht 1 Die Einsicht in amtliche Akten richtet sich unter Geldspielgericht zu erfüllenden Aufgaben dies erfordern. 3 Das Verfahren vor dem Geldspielgericht richtet sich nach dem Verwaltungsgerichtsgesetz des Bundes vom 17. Juni 2005 (VGG; SR 173.32). 4 Das Geldspielgericht
1748.2 - Antwort des Regierungsrates
statt. Damit haben sich auch die Wirtschaftsaussichten für die Schweiz verschlechtert. Es gilt bei den nachfolgenden Antworten zu beachten, dass der Kanton Zug keine eigene oder gar in sich ge- schlossene Abschwä- chung des Wirtschaftswachstums oder sogar eine Rezession bevorstehe. Der Kanton sei ge- fordert, sich auf eine spürbare Verschlechterung der Wirtschaftslage vorzubereiten und alles zu tun, um die Folgen Planungsprozess versucht der Regierungsrat, möglichst reali- tätsnahe Annahmen zu treffen und stützt sich dabei unter anderem auf die Prognosen des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO. Das SECO erwartet
1862.2 - Antwort des Regierungsrates
en in Planung, an der sich sowohl private wie öffentlich-rechtliche Trägerschaften neben Stadt Zug und Kanton Zug beteiligen. Im Zentrum der öffentlichen Diskussion befindet sich momentan das Kunsthaus Kanton Zug Möglichkeiten haben, sich in geeig- neter Form gesellschaftlich und kulturell zu engagieren. Dazu gehören unseres Erachtens auch entsprechende Räume, wo sich diese Jugendlichen und jungen E Auch die städtische Gewürzmühle, heute das einzige Gebäude mit Ateliers für Kunstschaffende, muss sich aus raumplanungs- und umweltschutzrechtlichen Gründen mit ei- nem eingeschränkten Betrieb abfinden
1785.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
fallen, via 26 Kantone angefochten werden, wird sich dies auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, die politische Stabilität sowie die Rechts- sicherheit der Schweiz negativ auswirken. 7. Antrag Wir eingesetzten Impfstoffen handelt es sich um sogenannte Tot-Impfstoffe. Die Viren in derartigen Impfstoffen werden während des Herstel- lungsprozesses abgetötet und vermehren sich daher im geimpften Tier nicht angelaufene Impfkampagne 2009 und zur Veterinärbe- hörde entstanden. In der ganzen Schweiz entwickle sich ein zunehmender Widerstand gegen die obligatorische Impfung, da die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit

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