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1954.2 - Antwort des Regierungsrates
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weitere folgten bis April 2002. Unverkennbar handelt es sich um ei- nen Behelf für den Vollzug von Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes, die sich dem Strah- lenschutz zuordnen lassen und damals noch nicht Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz ein Beratungsnetz aufgebaut, dem sich Betroffene zuwenden können. Wesentlich ist nicht zuletzt, in wiefern sich Personen elektromagnetischen Strahlungen ausset- zen, die sie zum Kaufmännischen Bildungszentrum Zug (KBZ) mit einem Abstand von 74 m zur Antenne. Dort belaufe sich die Strahlung auf 4,9 V/m bei ma- ximal erlaubten 5 V/m. Der Kanton Zug habe im Jahre 2000 eine als
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1834.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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Kommission war sich aber einig, dass die politische Diskus- sion und der Grundsatzentscheid über die Einführung eines Parkleitsystems durch die Stadt Zug zu fällen ist. Für den Kanton stellt sich die Frage Frage, ob er sich im Falle eines positiven Ent- scheids der Stadt am System beteiligt und damit mithilft, es anzuschieben. In dieser Frage war sich die Kommission einig. Gestützt auf die Leitideen des Kantons zuwenig weit gediehen war und insbesondere Verhandlungen mit Privaten andauerten. Inzwischen hatte sich die Sachlage ge- klärt. Wir konnten das Geschäft im Rahmen einer halbtätigen Sitzung zusammen mit
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1884.2 - Antwort des Regierungsrates
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werden gezielt junge Menschen angesprochen, welche sich mit dem Polizeiberuf aus- einandersetzen und sich später für den Beruf entscheiden. Viele sich Bewerbende führen wei- ter aus, von Korpsangehörigen genauere Aussage zu. Beliefen sich die krankheits- und unfallbedingten Absenzen in den Jahren 2002-2005 insge- samt noch auf 3.0 Tage pro Mitarbeitende/n und Jahr, beliefen sich diese in den Jahren 2006- 2009 steinsätzen resultieren Überstunden. In den zu- Seite 2/6 1884.2 - 13583 rückliegenden Jahren hat sich am Jahresende der Überstundenbestand jeweils wie folgt prä- sentiert: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009
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1940.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Kostendeckungsgrad von 60%, sich gegenüber heute markant erhöht und von ca. 400'000 Franken pro Jahr auf ca. 1.2 Mio. Franken pro Jahr steigt. Der Kanton be- teiligt sich zu 2/3 und alle Zuger Gemeinden Gemeinde Sattel engagiert sich stark im Freizeit- und Tourismusbereich mit dem Erholungsge- biet Hochstuckli, das vielen Zuger Familien Ausflugsmöglichkeiten bietet. Trotzdem hat sich der Kanton Zug finanziell Ebenfalls wurde klar bejaht, dass es sich beim öffentli- chen Schiffsverkehr nicht um öffentlichen Verkehr handelt, sondern um ein touristisches Ange- bot, weshalb sich Kanton und Gemeinden auf Beiträge an
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1898.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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die Vorlagen. Damit haben sich die Kommissions- mitglieder ein Bild des Projektes machen können. a) Grabenaufbrüche nach der Strassensanierung Die Kommission wollte sichergestellt haben, dass nach der Sanierung er fragten sich, ob die Sicherheit der Buspassagiere beim Ein- und Aussteigen gewährleistet sei, wenn auf dem Trottoir auch die Radwegführung erfolge? Die Kommission liess sich davon überzeugen, dass die gente Zug/Baar den Kolinplatz kaum entlasten werde, verlagere sich der Stau wohl in die Neu- gasse. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass sich bereits Zeitgewinne im Sekundenbereich kumulieren können. Es
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1909.2 - Antrag des Regierungsrates
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Polizeikorps sind verpflichtet, sich gegenseitig die notwendigen Unterlagen und Informationen zurVerfügung zu stellen, soweit es sich um die Erfüllung von Aufgaben handelt, die sich aus diesem Konkordat oder und -direktorenkonferenz (ZPDK). Sie konstituiert sich selbst. 2 Die ZPDK bezweckt die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der Inneren Sicherheit und wahrt die regionalen Interessen gegenüber anderen Rechtspflege Die Rechtpflege richtet sich nach dem Recht des Kantons des Einsatz- ortes. Art. 28 Haftung 1 Wenn die Vereinbarung nichts anderes regelt, richtet sich die Haftung nach Artikel 11. 7 2 Verbleibt
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1909.4 - Ergebnis 1. Lesung im Kantonsrat
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Polizeikorps sind verpflichtet, sich gegenseitig die notwendigen Unterlagen und Informationen zurVerfügung zu stellen, soweit es sich um die Erfüllung von Aufgaben handelt, die sich aus diesem Konkordat oder und -direktorenkonferenz (ZPDK). Sie konstituiert sich selbst. 2 Die ZPDK bezweckt die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der Inneren Sicherheit und wahrt die regionalen Interessen gegenüber anderen Rechtspflege Die Rechtpflege richtet sich nach dem Recht des Kantons des Einsatz- ortes. Art. 28 Haftung 1 Wenn die Vereinbarung nichts anderes regelt, richtet sich die Haftung nach Artikel 11. 7 2 Verbleibt
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1909.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Dezember 2010
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Polizeikorps sind verpflichtet, sich gegenseitig die notwendigen Unterlagen und Informationen zurVerfügung zu stellen, soweit es sich um die Erfüllung von Aufgaben handelt, die sich aus diesem Konkordat oder und -direktorenkonferenz (ZPDK). Sie konstituiert sich selbst. 2 Die ZPDK bezweckt die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der Inneren Sicherheit und wahrt die regionalen Interessen gegenüber anderen Rechtspflege Die Rechtpflege richtet sich nach dem Recht des Kantons des Einsatz- ortes. Art. 28 Haftung 1 Wenn die Vereinbarung nichts anderes regelt, richtet sich die Haftung nach Artikel 11. 7 2 Verbleibt
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2057.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Beitrag zur Gestaltung der Zukunft zu leisten. Sie verpflichtet sich der Kulturgeschichte vom Mittelalter bis in die Gegenwart und positioniert sich damit in ihrer in- haltlichen und zeitlichen Ausrichtung zwischen (wie bisher) - Schliessfächer: Diese sollen sich am Ort des heutigen Empfangs befinden. - Im Raum zwischen dem heutigen und zukünftigen Empfang, befinden sich das Café und der Shop. Dieser Raum wurde bereits die es erlauben werden, das Betriebskonzept der Museumsleitung umzusetzen. Im Einzelnen handelt es sich zum Beispiel um die Verlegung der Empfangszone, die Schaffung eines kleinen Office und die mobile
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2066.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Dabei handle es sich um erhöhte Ausnützungen, so dass sich ein Mehrvolumen des Gebäudes ergebe. a) Steuerliche Fragen im Speziellen Die Diskussion kreiste daraufhin zuerst um die Frage, wie sich die kantonalen von Nachteil ist, weil jede Subvention für sich betrachtet den gewünschten Zweck erreichen muss. Dass sie gerecht und auch finanzier- bar sein muss, versteht sich von selbst. So lautete denn eine Hauptfrage ein hoher. Das Ergebnis zeigt sich auch in einer Umfrage, die die Baudirek- tion bei rund 100 Empfängern und Empfängerinnen von Fördermitteln durchgeführt hat. Dabei hat sich eine Mehrheit der Befragten