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2538.2 - Antwort des Regierungsrats
die Zuger Regierung die Situation und ihre Auswirkungen ein? Vorab gilt es zu verdeutlichen, dass sich die einführenden Bemerkungen der Interpellant in schwergewichtig um die Thematik der Personen, die Diese Entwicklungen gilt es ernst zu nehmen und im Auge zu behalten. Da die Fragen der Interpellation sich auf die Erwerbslosigkeit und mögliche Massnahmen zu deren Vermeidung fokussieren, seien hier noch Stellensuchende zu erwähnen: - Energy 45+: Dieses dreiwöchige Seminar mit Coachingmodulen richtet sich an über 45 - jährige Personen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind und mindestens eine abge-
2612.2 - Antwort des Regierungsrats
de sowie der Präsidentin der verantwortlichen Verwaltungskommission unterbreitet. Diese erklärten sich damit einverstan- den. B. Stellungnahme zu den einzelnen Fragen 1. Frage der JPK: Die Kantone übernehmen die Kan- tone im Rahmen der Schlussabrechnung 2014 Erhebungen gemacht habe. Das Ergebnis zeigt, dass sich die Rückerstattungen im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr deutlich e r- höht haben. Es besteht aber aber nach wie vor keine Instanz, welche diese Rückerstattungen kontrolliert. Für die JPK drängt sich daher die Frage auf, wie eine Kontrolle dieser Rückerstattungen an den Kanton gewährleistet werden kann
2680.2 - Antwort des Regierungsrats
g- barkeit der Familie zum Termin des Sonderflugs auf keine andere Art und Weise sichergestellt werden. Zudem hatte sich ein Kind in der Woche vor dem ersten Überstellungsversuch nicht in der Asylunterkunft Zuger Behörden bekannt. Es handelte es sich um eine Haftanordnung des SEM di- rekt im Anschluss an den Dublin-Entscheid, ohne dass Anzeichen vorgelegen hätten, dass sich die Person einer behördlichen Anordnung leisten. Am Tag der vorgesehenen Ausreise am 5. Oktober 2016 weigerten sich die Eltern, das Flug- zeug zu besteigen und widersetzten sich der behördlichen Anordnung, die Schweiz zu verlas- sen. Damit waren
2734.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
versucht damit möglichst proaktiv, sich dem veränderten Kundenverhalten anzupas- sen und neue Bedürfnisse so rasch und so gut als möglich zu befriedigen. Trotzdem fokussiert sich die öffentliche Diskussion r stellen, fünf bis zehn Aufgabe-/Abholstellen und fünf bis acht My Post 24-Automaten. Damit stellt sich auch im Kanton Zug bei einer Ausdehnung des Netzes und der damit verbundenen Zugangspunkten die P Bereits im Dezember 2016 hatten die Volkswirtschaftsdirektion und die Post vereinbart, dass die Post sich 2017 intensiv mit den Zuger Gemeinden austauscht, vorzugsweise im Rahmen der Gemeindepräsidentenkonferenz
2531.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Mehrheit der Kantone spricht sich betre f- fend die Dotation von Ressourcen- und Lastenausgleich gegen die Empfehlungen des Bundes- rats aus. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass sich insbesondere bei den Fragen wie bisher. Damit lehnte der Ständerat eine Senkung der Beiträge zum zwei- ten Mal ab und stellte sich gegen den Nationalrat und den Bundesrat. 5. Am 20. März 2015 nahm die Plenarversammlung der KdK Kenntnis 19 Kantone der politischen Verständigung zu, sechs Kantone lehnten sie ab und ein Kanton enthielt sich der Stimme. Damit war das e r- forderliche Quorum von 18 Kantonen erreicht und die politische Ver
1565.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
an das Verkehrshaus (Vorlage Nrn. 1573.1/.2/.3 - 12467/68/572) handelt es sich um solche Beiträge. Die Regierung bezieht sich bei den Grundsätzen der interkantonalen Zusammenar- beit auf die Beantwortung deshalb bewusst auf einen fixen Fi- nanzierungsschlüssel und bewahre sich so einen grossen Ermessensspielraum. Zwei Schwerpunkte liessen sich bezüglich der Zentralschweiz erkennen: Bildung und Kultur (zB. Päd e Zusammenarbeit im Metropolitanraum Zürich (Vorlage Nr. 1555.2 - 12529 vom 30.10.2007). Sie hält sich an folgende Grundsätze: 2 1565.3 - 12571 1. Bekenntnis zum grenzüberschreitenden Lebens- und Wirt
2733.3 - Bericht und Antrag der Kommission
soll insbesondere sichergestellt werden, dass nicht irgendwelche unangenehmen Verwaltungskundinnen und Verwaltungskunden («Querulanten»), welche die Behörden übermässig belasten, sich ungehö- rig äussern potential (Vorlage Nr. 2121). Praktisch gleichzeitig mit der Bearbeitung dieses Postulats entw i- ckelte sich auch in der Schweiz das sogenannte Bedrohungsmanagement. Dieses zielt im W e- sentlichen darauf ab setzlichen Kernelemente des Bedrohungsmanagements. Die vom Regierungsrat vorgesehene Umsetzung hat sich jedoch an den Verhältnissen im Kanton Zug orientiert und auch die knap- pen Ressourcen berücksichtigt
2556.2 - Antwort des Regierungsrats
verfügen zu können. Da sich die Neuplanungen für das Areal jedoch Seite 2/6 2487 .2 - 15091 verzögerten, wird sich der Bebauungsplan nicht vor Ende 2018 umsetzen lassen. Damit ergab sich die Möglichkeit, die Arbeits- gruppe Vorsorgeplanung, welche sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen zusammensetzt (der Kanton Zug ist durch die Sicherheitsdirektion vertreten), wurde am 3. De- zember 2015 ns- und Meinungsaustauschs wurde diskutiert, wie sich die derzeitige Flüchtlingssitu a- tion in Europa auf die Schweiz auswirkt und welche Fragen sich in den Kantonen für die Unte r- bringung der Asylsuchenden
1590.19 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
Kantonsarztes zur Sicherung der Diagnose, insbesondere beiVerdacht auf eine übertragbare Krankheit. 3 Die Personen gemäss § 38 können Einsicht in den Obduktionsbefund verlangen, sofern sich die verstorbene Einschränkungen und Auflagen ihrer Bewilligung gel- ten auch für diese Tätigkeit. Diese Personen müssen sich vorgängig bei der Gesundheitsdirektion melden. 2 Keiner Berufsausübungsbewilligung bedürfen fachlich sowie Apothekerinnen und Apotheker, welche im Besitz einer Be- willigung sind, sind verpflichtet, sich persönlich an einem Notfalldienst zu beteiligen. 2 Die Berufsverbände sorgen für qualitativ hochstehende
1615.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Erregern sexuell übertragbarer In- fektionen. 70 bis 80 % der sexuell aktiven Bevölkerung infizieren sich im Laufe des Lebens mit HPV. Infektionen mit sog. risikoreichen HPV-Typen können bösartige Veränderungen ausgeschlossen werden können. Die heilmittelrechtliche Zulassung von Gardasil® in der Schweiz beschränkt sich auf weibliche Personen von 9 bis 26 Jahren. Knaben und junge Männer sind mangels hinreichender wissen- und Schulärzten vorgesetzte kantonale Schularzt sowie der Heilmittelinspektor angehören. Sie befasst sich im engen Kontakt mit den anderen Kantonen und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) v. a. mit der Regelung

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