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1645.2 - Antrag des Regierungsrates
Beurkundung von Rechtsgeschäften über dingliche Rechte erstreckt sich ihre Zuständigkeit auf die in ihrer Gemeinde gelegenen Grundstücke. 3 Bezieht sich ein Rechtsgeschäft auch auf Grundstücke anderer Gemein- den überzeugt sich durch eigene Wahrnehmung davon, dass die Urkunde dem Parteiwillen entspricht. Zu diesem Zwecke hat sie oder er den Parteien die Urkunde vorzulesen oder zu lesen zu geben. Erklären sich die Parteien Die amtierenden gemeindlichen sowie die ermächtigten freiberuflichen Notarinnen und Notare dürfen sich als «Notarin» oder «Notar» bezeichnen. 3 Die Einwohnergemeinden sind nicht verpflichtet, notarielle
1633.2 - Antwort des Regierungsrates und des Obergerichts
Presseberichte über Jugendstrafverfahren im Kanton Zug. Die Gesellschaft sorge sich um die Sicherheit im Kanton. Die Sicherheit müsse erhöht und die Polizeiarbeit gestärkt werden. Die Jugendanwaltschaften gegenüber Jugendlichen zwischen 1991 und 2006 nicht dem entsprach, was man sich unter einer wirksamen Kontrolle vorstellt, lässt sich heute nur mutmassen. Jedenfalls versichert der Jugendanwalt, der den Vollzug Täterinnen und Tätern zur Kenntnis genommen werden, die bereits eine längere Ge- waltgeschichte hinter sich hätten und in ihrem Umfeld als gefährlich eingestuft würden. Die Strafverfolgungsbehörden müssten
2468.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
einer besonderen Bestimmung geregelt. Voraussetzung der Aufgabenteilung ist, dass es sich aus gesamtschweizerischer Sicht um besonders kostenintensive Bereiche handelt und dass durch eine Aufgabenteilung die Gefahr, dass sich diese Rechtsordnung entgegen den eigenen Interessen entwickelt. Dieses Dilemma ist grund- sätzlich nicht zu lösen. Im konkreten Fall ist davon auszugehen, dass sich die Schweizerische Studierenden massgebend. Dabei hat sich in der Kommission die Frage gestellt, wo die Studierenden von universitären Fernstudien hinzu- gezählt werden. Bei den Fernunis handelt es sich um private Institutionen.
2920.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
erachtet. Die Zusammenar- beit mit verschiedenen Partnern hat sich gut eingespielt und verläuft pragmatisch. Der gewähl- te pädagogische Ansatz hat sich bewährt und bereitet die Schülerinnen und Schüler gut auf sehr herausfo r- dernd, da die Schülerinnen und Schüler äusserst unterschiedliche Voraussetzungen mit sich bringen. Neben den Kosten wurden im Zwischenbericht zudem die Kindergartensituation im Zusammenhang BGS 412.11, Kleinklasse für nur teilweise schulbereite Kinder). Bei der Monats- pauschale handelt es sich um einen politisch festgesetzten Betrag, der von allen Gemeinden solidarisch mitfinanziert wird,
2921.1a - Beilage Machbarkeitsstudie
Auf den Parzellen 963 und 456 lassen sich städtebaulich vertretbare Gesamtkonzeptionen realisieren. Mit der vier- bzw. fünfgeschossigen Winkellösung lassen sich die Anforderungen der DSS mit dem Wunsch vertraut gemacht, ebenso erfolgen dort erste Massnahmen zur Arbeitsintegration. In der Anlage befinden sich Wohnungen, die notwendigen Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Beschäftigung sowie Büros für das Basislernwerkstatt und Spielplätze für Erwachsene und Kinder. Die Asylsuchenden und Flüchtlinge sollen sich auch in ihrer Freizeit gerne in der Durchgangsstation aufhalten, so entlastet die DSS die öffentlichen
2890.2 - Antwort des Regierungsrats
Wasserversorgungen halfen sich auf- grund der Vernetzung der Trinkwasserversorgungen gegenseitig aus. Die Übernahme einer verstärkten Führungsrolle des Kantons zur Sicherung der Wasserversorgung ist zu lassen. Aus diesem Grund lassen sich zum heutigen Zeitpunkt die finanziellen Auswirkungen für den Kanton Zug Seite 6/6 2890.2 - 16018 kaum abschätzen. Auch aus der Sicht der Landwirtschaft können die Z gestiegen 1 . In den letzten Jahrzehnten lässt sich ein Anstieg der Erdtemperatur messen. So- wohl der Bund als auch die Kantone und die Gemeinden setzen sich mit entsprechenden Mas- snahmen (internat ionale
2893.2 - Antwort des Regierungsrats
zu sichern. An diesen Vorgaben muss sich die kantonale Abfallplanung bei der Überarbeitung or ientieren. 4. Welche nötigen planerischen Massnahmen müssen aus Sicht der Regierung unternom- men werden und Begriffs Abfall ergibt sich aus Art. 7 Abs. 6 Bundesgesetz über den Umwelt- schutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01). Danach sind Abfälle be- wegliche Sachen, deren sich die Inhaberschaft einzu- reichen. Dazu ist vorab festzustellen, dass bereits im Frühsommer 2018 Stimmen laut wurden, dass sich derzeit die Situation im Deponiewesen stark verändere. Deponiepreise würden ste i- gen und die Ablagerung
2863.2 - Antwort des Regierungsrats
Die Belegungs- quote nach Haftart gestaltete sich wie folgt: Haftart 2013 2014 2015 2016 2017 Vollzug 105% 100% 93% 92% 100% Untersuchungs-/ Sicherheitshaft 56% 75% 61% 51% 63% Administrativhaft 58% 55% aus Sicht des Kantons Zug durchaus Sinn, da so unter anderem die Standards vereinheitlicht werden könnten und die Vernetzung gestärkt würde. An der Konkordatskonferenz vom 24. März 2017 haben sich die - haften auch darauf zurückzuführen, dass sich die Asylzahlen in der Schweiz seit 2017 auf e i- nem vergleichsweise tieferen Niveau bewegen. Konkret hat sich die Anzahl der vom AFM an- geordneten Hafttage
2198.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
SPKZ Die beiden Vertreter der SPKZ erklärten zunächst, dass sich die SPKZ aus den Schulpräsidien der elf Gemeinden zusammensetzt und sich in den letzten Jahren als wichtiges Gremium und Ansprechpartner soll neu zu Absatz 6 werden. Begründung: Bei den schulrelevanten Daten (Abs. 5) handelt es sich um Daten, welche sich tatsächlich auf den Schulunterricht auswirken können. Zur Illustration dienen die nachfolgen- haben. Denn die Gemeinden feiern ihre Fasnacht nicht alle am gleichen Tag. Zum Schluss äusserten sich die Vertreter der SPKZ zur neu vorgeschlagenen Zusammenset- zung des Bildungsrates, welche in § 65
1224.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
sind? Wie setzen sich diese zu- sammen? Wie hoch berechnen sich die Kosten, welche die Verursacher vom MIV direkt bezahl- ten und die nicht über die Staatsrechnung fliessen? Wie setzen sich diese zusam- men ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen. Diese werden in der kommenden Totalrevision des Ge- setzes über die Steuern im Strassenverkehr ausgewiesen werden. Deren voraus- sichtlichen finanziellen wieder denen belastet werden, die sie verursachen. Gemäss Berechnungen der Sicherheitsdirektion von anfangs 1999 belaufen sich die externen Kosten des Personenwagenverkehrs im Kanton Zug auf jährlich rund

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