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1561.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Angebote noch zu wenig genutzt. Die internationale Erfahrung zeigt: Dort wo sich Forschungszentren befinden, siedeln sich auch Unternehmen im selben Kompetenzbereich an. Das CSEM nimmt hier eine einzigartige Lösung Stellung neh- men. Der Beitrag im Rahmen des Konkordats wird sich wiederum auf die Grundla- genforschung beziehen. Damit wird sich eine Separatfinanzierung der Kantone erüb- rigen. 6. Beitrag des Kantons Bundesgesetzes über die Forschung aus Bundesbeiträgen in das Projekt fliessen würden. Wie sich nun aber zeigt, zieht sich der Bund aus der Finanzierung von regionalen Forschungsstätten weitgehend zurück. Um
3158.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
hindert eine betrunkene Person nichts daran, sich im privaten Umfeld mit ihrem bereits vorher angelegten Alkoholvorrat weiter zu betrinken. Auch kann sie sich bequem alko- holhaltige Getränke durch einen ihrem Alkoholkonsum somit Grenzen. Ausserhalb des privaten Bereichs erweist sich das Verbot sodann als unnötig. Sollte sich eine Person in Gastgewerbebetrieben betrinken, darf auf das Verantwortungsbewusstsein dürfte zumeist nicht im Interesse der Gastgewerbebetriebe sein, dass sich stark alkoholisierte Gäste in ihren Räumlichkeiten aufhalten, da sich andere Gäste dadurch gestört fühlen dürften und sie möglicherweise
3161.8 - Zusatzbericht und -antrag Nr. 2 des Regierungsrats
er Unterstützung haben, beab- sichtigt der Regierungsrat, zusätzlich maximal eine Million Franken letztmals aus dem Lotterie- fonds zur Verfügung zu stellen. Er ist sich der Tatsache bewusst, dass damit lässt der Regierungsrat die Unternehmen nicht auf sich alleine gestellt, sondern möchte der Zuger Wirtschaft finanzielle Unterstützung gewähren und Sicherheit vermitteln. Unternehmen, die vor Ausbruch von geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Aufgrund der sich epidemiologisch zusehends verschlechternden Lage in der Schweiz hat sich der Bundesrat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 8. Dezember
3208.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Die horizontale wie auch die vertikale Linienführung richten sich nach dem Ist-Bestand. Die Kur- venverbreiterungen, Quergefälle und Sichtweiten können im ganzen Projektperimeter gemäss den normativen Vorgaben Versickerungsmulde gereinigt, bevor es ins Grundwasser abgegeben wird. Die Ge- samtkosten belaufen sich auf 3,1 Millionen Franken. Projektbeschrieb Der vierarmige Knoten Zollhus zählt zu den Unfallschwerpunkten Zollhus) und Nr. 11 (Sins Zollhus– Cham Bärenplatz). Entlang der Sinser- und Drälikerstrasse befinden sich von der Strasse abge- setzte Rad-/Fusswege mit einer Breite von 2,50 m. Heute sind zwei Fussgänge
2996.2a - Konkordatstext (GSK)
statutarisch oder vertraglich vertritt. 3 Ausstandspflichtige müssen von sich aus ihre Interessenbindung offenlegen. 4 Sie dürfen sich vor Verlassen des Raumes zur Sache äussern. Art. 42 Verpflichtung zur richten sich sinngemäss nach den Artikeln 27, 30 und 31 DSG. Die übrigen Bestimmungen des 5. Abschnitts des DSG sind nicht anwendbar. Art. 46 Akteneinsicht 1 Die Einsicht in amtliche Akten richtet sich unter Geldspielgericht zu erfüllenden Aufgaben dies erfordern. 3 Das Verfahren vor dem Geldspielgericht richtet sich nach dem Verwaltungsgerichtsgesetz des Bundes vom 17. Juni 2005 (VGG; SR 173.32). 4 Das Geldspielgericht
3161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
er der Reisebranche sowie touristische Betriebe, in Härtefällen finanziell un- terstützen, sofern sich die Kantone mindestens zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen. Der Regierungsrat beantragt für rückzahlba- ren Beiträgen einen Rahmenkredit von insgesamt 44 Millionen Franken. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Rechtliche Grundlagen 4. Kantonale COVID-19-Härtefallverordnung März 2020 zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie verschie- dene Verordnungen erlassen. Diese stützen sich in erster Linie auf das Epidemiengesetz oder auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV). Mit
3218.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
liedern eingehend diskutiert. Nachdem sich die Diskussion zunächst auf den Einbau von Filtersäcken auf dem betreffenden Strassenabschnitt beschränkte, waren sich die Kommissionsmitglieder zunehmend einig rechnen zu lassen. Die Kommission erkundigte sich insbesondere auch nach den finanziellen Folgen, die der Ein- bau von Filtersäcken grundsätzlich mit sich bringen würde. Es sei wichtig, die Kosten für aus- führlicher Bericht sowie ein Antrag vor. Die Ausgangslage ist dort bereits dargelegt, weshalb sich eine Wiedergabe in diesem Bericht erübrigt. 2. Eintretensdebatte Zu Beginn orientierten Baudirektor
2998.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
einen attraktiven Bildungsraum. Die Kommission begrüsst, dass sich die HSLU mit ihren strategischen Schwerpunkten so positioniert, dass sie sich erfolgreich weiterentwickeln kann, insbe- sondere in der Bildung Peter Müllhaupt. Es waren 11 Kommissionsmitglieder anwesend (vier abwesend). Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Fragerunde und Beratungen 4. Eintretensdebatte 5. Detailberatung Kommission einen vertieften Ein- blick in den Auftrag und die Angebote der Fachhochschule. Diese befasst sich aktuell in sechs Departementen mit Ausbildung, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie Dienstlei
3116.2 - Antwort des Regierungsrats
nen und Waldbesitzer meldeten sich vermehrt zu Wort. Das wilde Biken durch den Wald hat für sie nicht nur aus wildrechtlicher, sondern auch aus waldpflegeri- scher Sicht störenden Charakter. In den letzten Belassens auf die benutzte Wegführung, die auch aus waldökologischer Sicht Vorteile aufweist. 2. Wie viele Wanderwege befinden sich im Kanton Zug in einem Waldnaturschutzgebiet, die allenfalls verlagert zuge- nommen hat. Auch durch Wandernde, welche sich nicht an die Verbote in den Schutzgebieten halten. Dieser Zustand ist nicht neu, sondern spitzte sich in diesem Sommer zu. Der Raum im Kanton Zug ist
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
Übernahme des Schulgelds zu Las- ten der Aufenthaltsgemeinde bewilligt werden. Die Gemeinden einigen sich über die Höhe des Schulgelds. * 3 Wenn eine der beiden Gemeinden ausserhalb des Kantons Zug liegt Stufen gewährleistet sein. * 4 Wenn einer Gemeinde aus einem Schulversuch Mehrkosten entstehen, kann sich der Kanton an den Kosten beteiligen, sofern der Versuch im kantonalen Interesse liegt. Wurde der che und Re- formen rechtzeitig und angemessen informiert zu werden. 3 Elternorganisationen können sich an der Gestaltung des Schullebens betei- ligen und bei der Entwicklung ihrer Schule mitwirken. 3a

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