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211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
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Gebüh- ren richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Ver- waltungs- und Zivilsachen1). § 80 * … § 81 * … § 82 * … § 83 * … § 84 * Schätzungsverfahren 1 Können sich die Erben über den Massnahmen, Anordnungen oder Ent- scheide gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch richtet sich nach den Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Zivilpro- zessordnung, ZPO) vom 19 3 Die Mitwirkung in einem früheren Verfahren der Kindes- und Erwach- senenschutzbehörde bildet für sich allein keinen Ausstandsgrund. § 37 * Gesuch 1 Will eine Partei den Ausstand eines Behördenmitgliedes
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1794.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ärztliche Grundversorgung und Notfalldienst in der Zentral- schweiz zwar noch überall sichergestellt seien, dass sich aber in den nächsten Jahren in einzelnen Regionen Engpässe bei der Nachfolge der bestehenden erkennen, machen sich mit der spezifischen hausärztlichen Denkweise vertraut sowie mit der Vorgehensweise, wie man oh- ne grossen technischen Aufwand diagnostizieren und therapieren kann, können sich nebst der Region gepflegt wird. Das Modell setzt aber voraus, dass sich tatsäch- lich junge Ärztinnen und Ärzte für solche Assistenzen interessieren, was sich bisher leider in Gren- zen hält. 5. Zur Situation im Kanton
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1714.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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betreffend Änderung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (Erledigung des obigen Motionsbegehrens) haben sich fol- gende Erkenntnisse ergeben: - Die genaue Regelung der Sprachkenntnisse gehört gesetzestechnisch sprachlichen Anforderungen, welche Einbürgerungswillige erfü l- len und nachweisen müssen, handelt es sich um einen Regelungsbereich von gesetzgebungs- technisch untergeordneter Bedeutung. Es ist eine für Totalrevision der eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzgebung: Eine Regelung auf Verordnungsstufe empfiehlt sich ebenfalls im Hinblick auf die zurzeit laufende Totalrevision der eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzgebung
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2038.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Die Höhe der jährlichen Bundesbeteiligung aus dem Infrastrukturfonds richtet sich nach dessen Liquidität. Folglich könnten sich die Zahlungen der Bundesbeiträge über mehrere Jahre hinaus erstrecken. Dies 2011 und die Inbetriebnahme im Dezember 2012 vorgesehen. Bund und Gemeinde Steinhausen beteiligen sich an den Kosten Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Freigabe eines Objektkredites von 10 Steinhausen leistet einen Beitrag von ca. 2 Mio. Franken an die Personenunterführung. Der Bund wird sich voraussichtlich mit ca. 2.4 Mio. Franken aus dem Agglomerationsprogramm an den Beiträgen des Kantons
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2039.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Schliesslich sprachen sich die Vertre- tungen der Gemeinden und die Baudirektion am Workshop nicht zuletzt deshalb einstimmig für den Erhalt der Ausnützungsziffer aus, weil sie sicherstellen wollten, dass die zu vernachlässigen, welche sich mit dem Systemwechsel, d. h. mit der Anwendung der Baumassenziffer auch in den Wohn- zonen ergeben würden. Es könnte hier kaum sichergestellt werden, dass die Bau - und die übergangsrechtlichen Probleme, 2039.2 - 15931 Seite 5/6 welche sich mit dem Systemwechsel ergeben würden. Es könnte kaum sichergestellt werden, dass bei einem Systemwechsel der Wille des Kantonsrats gemäss
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1727.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Motionäre an: Viele Aufgaben der modernen Gesellschaft seien komplexe Querschnittsthemen. Sie liessen sich nicht mehr isoliert betrachten und lösen. Im Kanton Zug gebe es entweder in der kantona- len Verwaltung oder bei privaten und vom Staat unterstützten Trägerschaften eine ganze Reihe von Fachstellen, welche sich mit einzelnen Gesellschaftsfragen beschäftigten. Sie seien jedoch sehr unterschiedlich organisiert über keine spezifische Fachstelle, andere Bereiche wie Migration, Familie, Jugend seien mit mehreren, sich zum Teil konkurrenzierenden Fachstellen vertreten. Das kantonale Sozialamt stelle das Beratungsangebot
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1847.2 - Antwort des Regierungsrates
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zu ziehen. Dies sei vor Kurzem im Kanton Zürich getan worden. Auch im Kanton Zug stelle sich die Frage, wie sich die zumeist weiblichen Opfer häuslicher Gewalt finanziell mittelfristig über Wasser halten zeigen, auch wenn sich die Wirksamkeit nicht absolut in Zahlen messen lässt. Die Tatsache, dass die Interventionen der Zuger Polizei wegen häuslicher Gewalt zugenommen haben, lässt sich nicht nur durch eine Begleitungsinstitutionen und die Zuger Regie- rung allenfalls weiteren Bedarf sehe. Weiter stelle sich auch die Frage nach den Ressourcen im Bereich der häuslichen Gewalt und es sei auszuführen, wie die
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1842.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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kantonalen Richtplan aufgenommen. Die Kommissionsmitglieder waren sich einig, dass der Kanton auf den Bund Druck ausüben muss, damit sich der Bund möglichst bald für eine Neat-Variante entscheidet. Der Kanton wenn sich der Bund für eine Westvariante entscheiden würde. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass in Rotkreuz je ein Neat-Bahnhof gebaut werden wird. Nach die- ser Grundsatzdiskussion befasste sich die 2009 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Raumplanungskommission befasste sich an zwei halbtägigen Sitzungen mit der vom Re- gierungsrat vorgeschlagenen Anpassung in den Kapiteln
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1846.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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geschaffen haben, darf sich noch immer sehen lassen. Bereits die Seite 2/7 1846.4 - 13199 ehemalige, nun entweihte Kapelle ist ein Baudenkmal von besonderer Güte. Die Kommission konnte sich gut vorstellen, dass erklärte sich aber bereit, in der wei- teren Planung diese Frage nochmals zu prüfen. Hauswirtschaftlicher Unterricht am Gymnasium Menzingen war kurz ein Thema. Es wird erwar- tet, dass sich die Direktion bestehen. Die vom Regierungsrat aufgegleiste Planung überzeugt. In der Detailberatung ergab sich noch die Frage, wie sich die bevorstehende eidgenössische Abstimmung über die Sanierung der IV auf die Kreditbeschlüsse
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1876.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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breiter Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Trottoir erstellt. Unter Berück- sichtigung der engen örtlichen Verhältnisse liessen sich lokale Einengungen nur unter grossen baulichen wie finanziellen Aufwendungen Kosten verursachen. Um die Sicherheit aller Verkehrsteil- Seite 10/10 1876.2 - 13381 nehmenden zu erhöhen, sind diese zahlreichen Massnahmen notwendig. Das Motionsbegehren erweist sich als richtig. Es kann werden. Der Regie- rungsrat hat dies erkannt und die entsprechenden Projekte vorangetrieben. Da es sich um geo- logisch schwierige, teilweise im Seeuferschutzgebiet liegende und um mehrere Kilometer lange