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2184.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Stadt Zug vom 7. April 2009, BO Zug). In § 38 BO Zug befinden sich Regelungen über die Festlegung des Mietzinses und die Sicherstellung der Zweckbestimmung dieser Zonen. Dieses Beispiel zeigt, dass den te noch als Wohn- nutzung gilt oder ob es sich dabei um einen nicht störenden Dienstleistungsbetrieb handelt. 4.2 Stellungnahme Der Regierungsrat musste sich in einem baurechtlichen Beschwerdeentscheid gelangen. Die Voraussetzungen zur Beschaffung von preisgünstigen und altersgerechten Wohnungen hätten sich damit für die Einwohnergemeinden nicht entscheidend verbessert. Die Ursache liege nicht zuletzt in
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2060.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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neu geführt werden, verbes- sert sich das Angebot um einen Viertel, ohne dass dafür ein zusätzliches Fahrzeug eingesetzt werden müsste. Die Betriebskosten erhöhen sich kaum. Im Gegenteil: Würde auf das jener des Tiefbauamtes rund Fr. 600'000.-- bis Fr. 700'000.-- an Mehrkosten mit sich brächte. Der Einsprecher stützt sich auf ein Gutachten, welches in einem anderen Zusammenhang in Auftrag gegeben worden 15 % angehoben worden ist. g) Gesamteindruck Zehn Kommissionsmitglieder äusserten sich positiv zum Vorhaben, weil es sich dabei um ein zukunftsorientiertes Projekt handelt, das für den öffentlichen Verkehr
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2072.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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beisteuern müssen. Die Zuger Landwirtschaft zeigt sich bereit, inskünftig auf die Entschädigungen für ungeniessbares Fleisch zu verzichten, wenn der Kanton sich im Gegenzug auch wieder an den Seuchenbekämpfungs- es nicht zu einer Überäufnung des Fonds kommen wird. Mit 13 zu 1 Stimmen sprach sich die Kommission dagegen aus, dass sich die Tierhalte- rinnen und Tierhalter am jährlichen Fondsbeitrag hälftig beteiligen bedingt abwesenden Kan- tonstierarzt. Das Protokoll erstellte Richard Züsli. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 1 2. Einleitung 2 3. Eintretensdebatte 2 4. Detailberatung 3 5. Schlussabstimmung
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2074.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Kanton Zug ergeben sich ein besseres Angebot und mehr Umsteigemöglichkei- ten, womit auch die kantonale Bedeutung vorliegt. Rechtlich ist der Kanton Zug zwar nicht verpflichtet, sich an der Vorfinanzierung und Fragerunde kurz. Aus prinzipiellen Überlegungen waren sich alle Kommissionsvertreterinnen und -vertreter einig, dass der Kanton Zug sich an der Vorfinanzierung beteiligen soll und dass aufgrund der ins Auge fasse und sich damit eigene Mittel frei halte, welche strukturschwachen Regionen und NFA- Nehmerkantonen zu Gute kommen könnten. Zum Schluss wurde noch angemerkt, dass sich der Kanton Zug klar
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2075.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bzw. genutzt würden. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass mit dem Geodatenpor- tal zugmap.ch bereits ein Karteninformationssystem zur Verfügung steht, das sich mit einem Solarkataster ergänzen liesse ch liesse sich mit einem geringen Aufwand für die erstmalige Implementierung mit einem Solarkataster ergänzen. Als Kartenhintergrund und Grundlage für das 3D-Dachlandschaftsmodell bietet sich das neue und odell mit hoher Qualität eröff- net sich im Zuge der Verbesserung des kantonalen Höhenmodells (DTM) mittels Laserscanning aus der Luft. Diese Arbeiten befinden sich momentan in Planung. 5. Aktivitäten
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2085.2 - Antwort des Regierungsrates
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und Schüler dem Langzeitgymnasium Menzingen zugewiesen werden, lässt sich wegen der Wahlmöglich- keit nur bedingt beantworten. Wenn sich genügend Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kanton am kgm anmelden Zahl der Anmeldungen ist, desto mehr weitet sich der "Umteilungsperimeter" ausge- hend von Menzingen den ÖV-Verbindungen entlang aus. Ohne Anmeldungen würde sich der "Umteilungsperimeter" voraussichtlich er haben die oben genannte Interpellation (Vorlage Nr. 2085.1 - 13905) eingereicht. Diese bezieht sich auf die bisherigen Progno- sen zu den Schülerzahlen am Kantonalen Gymnasium Menzingen (kgm) sowie
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1460.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Detailberatung Nachdem sich die Konkordatskommission ausführlich bereits mit der Vernehmlas- sungsvorlage zum Strafvollzugskonkordat auseinandergesetzt hatte und nachdem sich die heute vorliegende Fassung teilgenommen und der Kommission ergänzende Erläuterungen abgegeben. Die Konkordatskommission hat sich bereits an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2006 im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens mit der Totalrevision s- konkordats befasst. Nachfolgend fliessen somit auch Überlegungen in den Bericht ein, mit denen sich die Kommission bereits an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2006 auseinandergesetzt hatte und die somit
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2245.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Stadt Zug vom 7. April 2009, BO Zug). In § 38 BO Zug befinden sich Regelungen über die Festlegung des Mietzinses und die Sicherstellung der Zweckbestimmung dieser Zonen. Dieses Beispiel zeigt, dass den te noch als Wohn- nutzung gilt oder ob es sich dabei um einen nicht störenden Dienstleistungsbetrieb handelt. 4.2 Stellungnahme Der Regierungsrat musste sich in einem baurechtlichen Beschwerdeentscheid gelangen. Die Voraussetzungen zur Beschaffung von preisgünstigen und altersgerechten Wohnungen hätten sich damit für die Einwohnergemeinden nicht entscheidend verbessert. Die Ursache liege nicht zuletzt in
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2239.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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durch den Kanton ist auch aus weiteren Gründen nicht sinnvoll. Weil sich die Zahlen der Asylsuchen- den relativ schnell ändern, würde sich die Frage stellen, in welchem Rhythmus der Schlüsse l berechnet und 2009 ist der Kanton für alle Personengruppen im Asyl- und Flüchtlingsbereich zuständig. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Kosten dieser Aufgabe. Gleichzeitig definiert das Gesetz eine Mi t- wir Februar 2014 treten Änderungen des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) im Rahmen von Erlass 1 in Kraft, die sich bezüglich Nie- derlassungsbewilligung nach Artikel 34 AuG (SR 142.20) richten. Das heisst, Personen
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2343.2 - Antwort des Regierungsrates
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Bauteile dieses Projekts zwingend in eine erste Etappe gehören. Es ist aus heutiger Sicht davon auszu- gehen, dass sich bei der erwähnten Projektkürzung die Planungsendkosten um rund 4 Millionen Franken es sich, die drei Interpellationen gleichzeitig zu beantworten. Vorbemerkungen Der Kantonsrat setzt sich zusammen mit dem Regierungsrat in den letzten Jahren dafür ein, den Nachholbedarf des Kantons Zug immer wieder zu einer neuen Ausgangslage. Die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion sahen sich letztlich gezwungen, die der Finanzierungsprognose zugrundeliegenden Projektlisten zu über- arbeiten