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3203.2 - Antwort des Regierungsrats
explizit so ausgelegt, dass die Niederschwelligkeit für die jeweilige Zielgruppe sichergestellt werden kann. Angebote, die sich an die jüngere Ge- neration richten, setzen so einen Schwerpunkt auf die Onl entsprechende Schlussbericht liegt seit Juli 2021 vor. Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Situation der Zuger Bevölkerung von derjenigen der nationalen Bevölkerung unterscheidet, gelten auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung abzuschätzen. Die Kernaussagen des Berichts1 lassen sich wie folgt zusammenfassen: • Die Mehrheit der Bevölkerung ist von der Pandemie nicht in ihrer psychischen
2832.2 - Antwort des Regierungsrats
4b: Müssen sich Eltern an diesen Kosten beteiligen? In fünf Gemeinden müssen sich die Eltern nicht an den Kosten beteiligen. Sofern die Verwendung der Geräte auch privat erfolgt, beteiligen sich die Eltern beschränken sich auf die Verpflegung der Kinder, da die Eltern die Unterkunft für die Kinder auch bei deren Abwesenheit weiterhin bereithalten müssen. Der maximal zulässige Betrag dürfte sich abhängig vom lagern. In einer Gemeinde belaufen sich die Elternbeiträge bei Auslandlagern auf maximal 300 Franken, in einer anderen auf maximal 250 Franken. Letztere beteiligt sich mit 300 Fran- ken pro Schülerin und
140.3 - Bericht und Antrag der Kommission
diesen Kriterien, so ergibt sich folgendes: Bei den in § 1 Bst. a genannten Massnahmen (Erhaltung bzw. Schaffung guter Rahmenbedingungen für die zugerische Wirt schaft) handelt es sich weder um neue öffentliche es sich bei der Vergabe von Anerkennungspreisen (S 3) nicht um gebundene Ausgaben, die ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage im Rahmen des Voranschlages getätigt werden kannten. Zwar lassen sich solche n Wirtschaftsverbänden sehr begrüsst worden ist und zu zahlreichen Kontakter geführt hat, so dass sich auch ausländische Unternehmen mit guten Arbeitsplätzen neu in unserem Kanton ansiedeln. Der Weg der
3144.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Massnah- men und Anordnungen nicht mehr rechtzeitig getroffen werden könnten. Aus Sicht des Regierungsrats bewährte sich die verfassungsmässige Aufgabenteilung zwi- schen der gesetzgebenden, der vollziehenden Krankheiten im Kanton Zug neu beim Parlament liegen. Der Regie- rungsrat könnte nur noch dann von sich aus tätig werden, wenn ihm das Parlament einen Ent- scheid ausdrücklich überlassen würde. Diese Übernahme Kompetenzen überschritten und die Grundrechte der Zuger Bevölkerung verletzt. Das Bundesgericht befasste sich seit Beginn der Pandemie mehrfach mit der Frage, welche Massnahmen ein Kanton gestützt auf Art. 40
3016.3 - Bericht und Antrag der Kommission
nde die Gesetzesinitiative ab, während sich drei für die Gesetzesinitiative und 14 für den Gegenvorschlag des Regierungsrats aussprachen. Demnach äusserten sich gut zwei Drittel der Vernehmlassungstei Arbeitsgesetz gewährleistet. Die Initianten erklärten sich bereit, die Initiative zurückzuziehen, wenn der Gegenvorschlag im Kantonsrat angenommen würde und sich abzeichnen sollte, dass es keine Volksabstimmung sei angesichts der Coronakrise umso wichti- ger, da sich die Kundschaft bei längeren Öffnungszeiten besser verteilen könne. Eine Minder- heit sprach sich gegen das Eintreten aus, insbesondere da bei kleineren
412.113 - Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR)
in Deutsch setzt sich aus Hören, Lesen, Sprechen, Schrei- ben, Sprache im Fokus und Literatur im Fokus zusammen. * 5 412.113 3 Die Zeugnisnoten in Englisch und Französisch setzen sich aus Hören, Le- sen Zeugnisnote in Deutsch setzt sich aus Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Sprache im Fokus und Literatur im Fokus zusammen. * 1aa Die Zeugnisnoten in Englisch und Französisch setzen sich aus Hören, Le- sen, Sprechen 19902), * beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 * Beurteilen und Fördern 1 Die Beurteilung stützt sich auf die «Grundsätze Beurteilen und Fördern B&F». 2 Die Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I
3242.2 - Antwort des Regierungsrats
schlossen sind. Dazu gehört auch, möglichst sicher und direkt sowie – wenn möglich – staufrei von A nach B zu kommen. Im öffentlichen Verkehr manifestiert sich dieses Bedürfnis, indem der Kantonsrat im Zuger Verkehrswege. Dabei handelt es sich um den Strassenraum gemäss Definition in § 3 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14 ). Gestaltungen kon- zentrieren sich in der Regel jedoch auf Dieser richtet sich insbesondere nach dem Zustand der abzut retenden Strasse. Dabei gilt, je schlechter der Strassenzustand ist, desto grösser fällt die finanzielle Entschädigung aus. Drängt sich eine Sanierung
3410.1a - Beilage: Leitfaden
ihr das aktuelle Raum- planungsgesetz (RPG) ist darauf ausgerichtet, sich auf das bereits besiedelte Gebiet zu beschränken und sich nach innen zu entwickeln. Areale mit Entwicklungspotenzial haben eine physikalische Faktoren wirken sich auf unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit aus. Mit dem Ausarbeiten und Weiterentwickeln der positiven Auswirkungen verstärkt und bereichert sich diese Wechselwirkung. N Oberfläche, altern mit Charme, lassen sich leicht auffrischen und wieder in den Stoffkreislauf zurückführen. Natürliche, wenig behandelte Mate- rialien wirken sich positiv auf die Lebenszykluskosten aus
412.113 - Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR)
in Deutsch setzt sich aus Hören, Lesen, Sprechen, Schrei- ben, Sprache im Fokus und Literatur im Fokus zusammen. * 5 412.113 3 Die Zeugnisnoten in Englisch und Französisch setzen sich aus Hören, Le- sen Zeugnisnote in Deutsch setzt sich aus Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Sprache im Fokus und Literatur im Fokus zusammen. * 1aa Die Zeugnisnoten in Englisch und Französisch setzen sich aus Hören, Le- sen, Sprechen 19902), * beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 * Beurteilen und Fördern 1 Die Beurteilung stützt sich auf die «Grundsätze Beurteilen und Fördern B&F». 2 Die Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I
2228.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
teil. Das Protokoll führte der stellvertretende Generalsekretär Peter Kottmann. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Fragerunde und Eintretensdebatte 4. Detailberatung 5. S beschlossen, die entsprechende Formulierung in Ziff. V 7.6 wie folgt zu wählen: «Der Kanton setzt sich dafür ein, dass der Transitgüterverkehr nicht via Baar -Zug- Walchwil-Arth-Goldau geführt wird». Zugängen Richtung Norden vertieft geprüft werden soll. Vor der eigentl i- chen Fragerunde entspann sich eine längere Diskussion, ob die Kommission für öffentlichen Verkehr einige Fachberichte, welche die

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