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2505.2 - Antwort des Regierungsrats
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2505.2 - 15071 Förderung unterscheiden sich von Klasse zu Klasse. Wesentliche Einflussfaktoren sind dabei die Berufserfahrung der Lehrpersonen und ihre Motivation, sich auf die besondere Förderung einzulassen gut funktionierenden Zusammenspiel der beteiligten Fachpersonen. Allgemein kann gesagt werden, dass sich die Schulen im Kanton Zug mit der besonderen Förderung auf gutem Weg befinden, dank guter Begleitung Folge der Änderung des Schulgesetzes gewesen ist. Mangels anderer Erkenntnis gehen wir davon aus, dass sich die genannten Zahlen bis zur Einführung der Normpauschale (1. Januar 2008) im Einklang mit den restlichen
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2543.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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(APK), die Auf- sichtskommission über die Rechtsanwälte (AK), die Interessengemeinschaft Anwaltspraktikanten des Kantons Zug (IGAP) und weitere. Die Vernehmlassungsteilnehmenden äusserten sich gross- mehrheitlich zur Prüfung vor- ausgesetzt. Die übrigen Kantone begnügen sich heute noch mit einer 12-monatigen Dauer. Der Schweizerische Anwaltsverband hat sich in seinem Entwurf für eine Praktikumsdauer von 18 Mona- lnehmende sprechen sich gegen eine Regelung betreffend den Entzug des Anwaltspatentes aus. Sie sind der Meinung, die fehlbare Rechtsanwältin bzw. der fehlbare Rechtsanwalt habe sich bereits strafrechtlich
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2609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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7. Kapazitätsausbau ist aus Zuger Sicht unbestritten 11 8. Anträge 12 1. In Kürze Kontinuierlicher Ausbau der Bahnkapazität Zürich–Zug–Luzern Drei Vorstösse, die sich mit der Bahnkapazität der Strecke (Vorlage Nr. 1899.2 - 13559), die Motion erheblich zu erklären und abzuschreiben. Ein Motionär setzte sich dafür ein, die Mo- tion nicht abzuschreiben, da der Bund in den nächsten 20 Jahren den Zimmerbergtunnel Rotkreuz, Zug und Baar wird die Stadtbahn im Kernbereich weiterhin im Viertelstundentakt verkehren. Der sich stark entwickelnde Raum nördlich von Zug soll mit einer Verlängerung der Stadtbah n- linie S2 (Er
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2614.2 - Antwort des Regierungsrats
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Verwaltung, konkret die Anregung an die Branche, sich im Rahmen einer Organisation zu finden, um damit auch öffentlich als Branche ansprechbar zu sein, sowie sich an runden Tischen (eine Empfeh- lung des Gr Menschenrechten und Umweltstandards war schon mehrfach Thema von Vorstössen im Kantonsrat, weshalb sich der Regierungsrat dazu schon mehrfach äusserte. Zu erwähnen gilt es insbesondere die Antworten des Rah- men der kantonalen Zuständigkeiten liegt. Schliesslich hat der Regierungsrat festgehalten, dass sich in unserer Wirtschaftsordnung die Zuständigkeit des Staats darauf beschränken, dafür zu sorgen, dass
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2611.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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stehen. Durch die Vertre tung aller Fraktionen im Büro können sich die einzelnen Fraktionen besser auf die Sitzungen vorbereiten, was sich positiv auf den Ratsbetrieb auswirken dürfte. Mit der Änderung 2611.1 - 15148 - sich in der Vernehmlassung zehn Einwohnergemeinden gegen den regierungsrätlichen Vorschlag ausgesprochen hätten. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates sprach sich somit gegen die tes vor, dass sich der Grosse Gemeinderat in seiner Geschäftsordnung selbst konstituiert und somit auch die Zusammensetzung seines Büros selbst regelt. Eine solch offene Norm hat sich auch in anderen
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2544.2 - Antwort des Regierungsrats
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respektive haben werden. Zudem be- stehen kaum kantonsspezifische Differenzen. In der Beantwortung stützt sich der Regierungs- rat auf im Zusammenhang mit den Vorstössen erfolgte Abklärungen der Konferenz der kommunalen Gesetze/Verordnungen und welche Rechtsbere iche werden vom Rahmenabkommen betroffen sein, wenn sich dieses wie geplant auf alle Marktzu- gangsabkommen mit der EU erstreckt? Von den zwischen der Schweiz EU-Rechtsakts. Die Form der Übernahme per se spielt diesbezüglich somit keine Rolle. Die Schweiz wird sich weiterhin im Rahmen der Gemischten Ausschüsse zu den zu übernehmenden Rechtsakten äussern können.
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2736.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Kommission für Raumplanung und Umwelt hat sich am 8. Juni 2017 an einer tägigen und am 30. Juni 2017 an einer halbtägigen Sitzung mit dieser Teilrevision Boden fördern, Bauzonen massvoll festlegen und kompakte Siedlungen anstreben. Dörfer und Städte sollen sich nach innen weiter entwickeln, beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken und Schlussabstimmung § 3 Abs. 1 lit. f (Zuständigkeiten – Regierungsrat) Für die Kommission stellte sich die Frage, ob der Kantonsrat Einfluss nehmen kann, wie die Mittel, die aus der Mehrwertabgabe fliessen
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2711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erhalten. Dem ist jedoch nicht so. Seite 2/7 2711.2 - 15646 Aktuelle Abstufung nach drei Kategorien hat sich bewährt Der Kanton Zug gewährt Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen heute keineswegs die «volle» Nichteintretensentscheid (NEE) gewährt, also Menschen, wel- che rechtskräftig weggewiesen wurden und sich illegal hier aufhalten. Verlangte Gesetzesänderung würde Bundesrecht verletzen Da die Mehrheit der verfassungsrechtlicher Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat A n- spruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges
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2717.2 - Antwort des Regierungsrats
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prüfen, wenn sich die Arbeiten an der SV 17, also am «Plan B», erheblich verzögern oder ein erfolgreicher Abschluss nicht realistisch erscheint . 3. In welche Richtung sollte aus Zuger Sicht die künftige drei Jahre) eine Alternativlösung zur USR III vorliegen, könnten sich privilegierte Firmen überlegen, ihren Steuerstatus zu wechseln bzw. sich ordentlich besteuern zu lassen, um ausländischem Druck zu entkommen Volks-Neins für die Unternehmen, insbesondere die Statusgesellschaften: Für die Zuger Unternehmen ändert sich mit dem Nein zur USR III kurzfristig nichts. Das gelten- de kantonale und eidgenössische Steuerrecht
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1520.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ein für Bund, Kantone und Gemeinden kompatibles System festlegt werden kann. Weitere Kantone können sich an den laufenden Versuchen beteiligen, wobei jedoch vermieden werden sollte, dass jeder Kanton sein Vorlage Nr. 1300.1-11641) führte der Regie- rungsrat aus, es scheine nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die Elektronik auch bei Wahlen und Abstimmungen durchsetzen werde – nicht als Ersatz für die persönliche ausgereift ist, andere Gemeinden und Kantone die Zuverlässigkeit schon bewiesen haben.“ Insgesamt schloss sich der Kantonsrat der Auffassung der Kommission an, die Bemühungen zur Einführung des E- Voting seien