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2771.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
des Bildungsrats. Die Kosten bewegen sich im Promillebereich der Zuger Bil- dungsausgaben. 1. Ausgangslage Die Beantwortung der vorliegenden Motion verzögerte sich aus drei Gründen. Erstens startete der August 2019 mit dem Lehrplan 21. Nach intensiven Phasen der Vorberei- tung und Einführung richtet sich der Blick nun nach vorne und damit auch in Richt ung Überprü- fung der Erreichung der neuen Lehrp Grundkompetenzen (ÜGK) publiziert und diskutiert. Für die Direktion für Bildung und Kultur stellte sich im Zusammenhang mit den Ergebnissen der ÜGK die Frage nach dem Erkenntnisgewinn im Sinne der Motion
2858.2 - Antwort des Regierungsrats
Notorganisationgesetz zu. Es enthält Massnahmen, die der Sicherstellung des öffentlichen Dienstes und der Hi lfeleistung in Notlagen dienen und sich mit den ordentlichen Organisationsstrukturen nicht bewältigen «vertraulich» klassifiziert und können aus Gründen der Sicherheit nicht nach aussen hin kommuniziert werden. Es kann lediglich gesagt werden, dass es sich bei den gelisteten Objekten um kritische Infrastrukturen eingeleitet. Zur Frage 13 Ist sich die Zuger Regierung bewusst, dass ihre Planungen, Vorkehrungen und bewussten U n- terlassungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit in ausserordentlichen Lagen in
2920.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
en auf Primarstufe für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich um fünf Jahre. Ausserdem zeigt sich aufgrund der gemachten Er- fahrungen Handlungsbedarf, weshalb gleichzeitig eine Änderung des genannten Asyl - und Flüchtlingsbe- reich von allen Beteiligten als zielführend und sinnvoll erachtet werden, - sich die erarbeiteten Unterlagen für den Betrieb der Integrationsklassen bewährt haben, - die Arbeit und Jah- res in die gemeindlichen Schulen zu integrieren, erreicht werden kann. Schwierigkeiten ergeben sich aus den unterschiedlichen Erfahrungen, die die Schülerinnen und Schüler hinsichtlich des Schulbetriebs
2921.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
abgeklärt. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Kanton Zug über keine geeigneten Grundstücke verfügt, die sich für den Bau einer weiteren Durc h- gangsstation eignen würden. Aufgrund der sich ab dem 1. März Grundstücks Nr. 963 sowie das sich ebenfalls im Eigentum des Kantons befindliche Nachbargrundstück Nr. 456 die maximal mögli- che Ausnützung abgeklärt. Aus heutiger Sicht soll der Bezug der neuen Durc Instandsetzung des sa- nierungsbedürftigen Gebäudes wäre mit grossen Investitionen verbunden, die sich we- der finanziell noch energetisch rechtfertigen liessen. Nebst der für die B laulichtorganisa- tionen
1251.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
erschienen der Kommission sinnvoll. Es zeigte sich bald einmal, dass die beantragte Sanierung grundsätzlich unbestritten war. Im Gegenteil. Die Kommission war sich bewusst, dass die Gebäulichkeiten bereits aufgenommen worden. Dabei stellte sich heraus, dass die Fenster der Nordfas- sade noch eine Lebensdauer von mindestens 10 bis 15 Jahren aufweisen werden. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass die Fenster chlag vor. Eine Wiedergabe der Ausgangslage und des Projektbeschriebes in diesem Bericht erübrigt sich deshalb. 2. Eintretensdebatte Nach einer kurzen Orientierung über die Vorlage und das Projekt durch
1293.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Hürde genommen hat, zeigt, dass die Ausgangslage nicht so einfach ist, wie sich dies vielleicht einige vorstellen. Zudem hat sich der Bund am 24. Juni 2004 mit der Unterzeichnung der WHO-Rah- menkonvention Gesundheit auf dem Spiel steht. - Die Initiative richtet sich nicht gegen Personen, die rauchen, sondern soll die Nichtrauchenden schützen. Einig waren sich Mehrheit und Minderheit, dass es durchaus richtig ist Kinos etc. Die Kommission fordert hier die Besitzer und Eigentümer auf, sich der Verantwortung noch vermehrt bewusst zu werden und sich diesbezüglich - auch ohne staatliche Intervention - gezielt für Rauchverbote
1292.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
solle sich nichts ändern. Es gehe doch nicht an, dass der Kantonsrat im Bereich Luftreinhaltung beim Regierungsprogramm mitreden und sich in Exekutivaufgaben einmischen solle. Die Kommission war sich jedoch ngungen für den ruhenden Verkehr stellte sich die Frage, ob es weiterhin einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage im EG USG bedarf. Die Kommission war sich in der Folge mehrheitlich einig, dass auf Regierungsrates ein ausführlicher Bericht vor. Eine Wiedergabe der Ausgangslage in diesem Bericht erübrigt sich deshalb. Es ist vorliegend lediglich noch einmal auf die Motion der FDP- Fraktion vom 18. Dezember
1247.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
h durchgeführt werden müssen. Versäumnisse in der jetzigen Planung würden sich allenfalls später rächen. Trotzdem wünscht sich die Kommission, dass die Baudirektion ein möglichst kostengünstiges Generelles Projekt wird nicht mehr die verschiedenen Varianten Süd, Mitte und Nord prüfen. Der Kantonsrat hat sich mit der Festlegung im Richtplan bereits für die Variante Nord entschieden. Es geht einzig noch um Kanton zum Schluss gekommen, dass das Pro- jekt so nicht realisiert werden kann. Im Juni 2001 entschied sich die Behördendele- gation für die Überarbeitung des Projektes. Der Tunnel konnte auf rund 360 m 1247
1255.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
deren Bewältigung beraten worden. Insbesondere stellte sich die Frage, wie solche «Übertretungen» in der Zukunft verhindert werden können. Aus Sicht einer Mehrheit der erweiterten Stawiko geht es nun darum verschiedene Angestellten- gruppen mit zivilrechtlichem Arbeitsverhältnis aufgeführt sind. Es handelt sich um die Gruppierungen «Lehrlinge und Praktikanten», «Aushilfen» und «Hilfskräfte». In den vergangenen Polizei vom 10. März 2003, Vorlage Nr. 1101.1 - 11105). Der bereits damals geäusserte Verdacht bestätigt sich nun. Der Begriff «Aushilfen» wurde sehr weit und nicht entsprechend der Definition in der Persona
1280.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Gesetzesänderungen handelt es sich um einen Teilbereich der Umsetzung der aktualisierten Finanzstrategie 2004 bis 2010 (Vorlage 2 1280.3 - 11662 Nr. 1190.1 - 11332), wobei sich die Kommission schwergewichtig erläuterte der Finanzdirektor, dass sich dieses System bis heute bewährt habe. Die Präsidentin ergänzte, dass es aber nur dann einen effektiven Nutzen bringe, wenn sich sowohl die Regierung als auch der gesetzes einzureichen und hat sich an der Sitzung vom 4. Februar 2005 grossmehrheitlich auf einen Text geeinigt (vgl. Vorlage Nr. 1310.1 - 11661). Die Kommission ist sich dabei bewusst, dass eine Änderung

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