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2127.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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interessiert. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag, dass sich die Bevölkerung mit dem Staat identifiziert und diesen aktiv mitgestaltet. Daraus ergibt sich die konsequente Beachtung der Gemeindeautonomie im ausgezeichnete Zusammenarbeit be- einträchtigt. Der Kanton mit seinen kleinräumigen Strukturen präsentiere sich homogen. Es sei kein "Minderheitenschutz" aus regionalen, kulturellen oder konfessionellen Gründen Umsetzung im Alltag. 1.3. Bekenntnis des Regierungsrates zu starken Gemeinden Der Regierungsrat bekennt sich trotz Ablehnung der Motion zur zentralen staatspolitischen B e- deutung der Gemeinden als kleinster
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2193.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Gelegenheit gehabt, Anregungen zu deponieren, wobei sie sich hinter die Stossrichtung in der Vorlage gestellt hätten. Zudem wurde ausgeführt, dass sich der Kanton Zug in den letzten Jahren verschiedentlich g und -promotion der Fall gewesen sei. Insbesondere beim Zweckartikel handle es sich um eine Programmnorm, aus der sich keine konkreten Ansprüche für Akteure der Wirtschaft ableiten liessen, weshalb weiterhin Wirtschaft teil. Das Protokoll führte der stv. Generalsekr e- tär Peter Kottmann. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. In Kürze 2. Ausgangslage 3. Fragerunde und Eintretensdebatte 4. Detailberatung 5. S
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2207.6 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission zu den Paragrafen 9, 10 und 11
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Paragrafen 9, 10 und 11 Für die vorgeschlagene Struktur besteht Einigkeit. Die Kommission spricht sich im Konsens für die Neugliederung aus. Beschluss: Die Kommission stimmt der vorgeschlagenen Gliederung Paragrafen 9, 10 und 11 einstim- mig zu. Die nachfolgende inhaltliche Beratung der Paragrafen orientiert sich an der neuen Struktur. 4. Beratung der Paragrafen 9 bis 11 4.1. Geprüfte Varianten Variante 1: Auswertung g wie beispielsweise für Daten der Einwohnerkontrolle oder des Steueramtes. Der Systemaufbau muss sich flexibel an die unterschiedlichen Bedürfnisse anpassen können. Lokal unabhängige Systeme, aber auch
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2102.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Übertrag handelt es sich um ei- ne Ausgabe gemäss § 24 Abs. 2 Bst. c des Finanzhaushaltgesetzes vom 31. August 2006 (FHG, BGS 611.1). Die oben ermittelte Bruttorendite beläuft sich unter Berücksichtigung möglich sein wird, das «Lüssihaus» bis Ende April 2012 am neuen Standort zu er- richten, erklärten sich sowohl die Gemeinde Baar (Eigentümerin) als auch die Direktion des In- nern (Asylwesen) bereit, die (DFZ) Nach wie vor müssen der Kanton und die Einwohnergemeinden vielfältige Aufgaben wahrneh- men, die sich aus dem Vollzug des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel vom 3. Oktober 1951 (Betäubungsmittelgesetz
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2122.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Schnittstelle zum Integrationsgesetz stellte sich die Frage, ob mit der Beratung des EG AuG nicht abgewartet werden sollte, bis Klarheit darüber bestehe, wie sich der Kantonsrat zum Integrationsgesetz stellt Totalrevision zu unterziehen . Der Regierungs- rat hat eine entsprechende Vorlage vorbereitet, wobei er sich an den bisherigen und bewährten Zuständigkeiten und Verfahrensregelungen orientiert hat. Vom Rege EG AuG (Vorlage Nrn. 2122.1/.2 - 14008/09) einzutreten. 4. Detailberatung In der Detailberatung hat sich die Kommission mit sämtlichen Bestimmungen befasst. Nachfo l- gend wird lediglich auf diejenigen
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1466.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Beitrag von Fr. 0.5 Mio. geleistet, da es sich auch hier um ein Projekt handelt, das weit über die Stadtgemeinde Zug als Standortgemeinde hinausstrahlt. Ange- sichts von Totalkosten für den kulturellen Teil Schulen der Eintritt ins neue Eisstadion unentgeltlich ist, sofern es sich dabei um betreute Eislauflektionen handelt. Ähnliche - aus Sicht der Gesund- heitsförderung wünschenswerte - Auflagen der Gemeinden von 20%, wobei zu berücksichtigten ist, dass es sich dort um die Unterstützung einer privaten Trägerschaft handelte. Eine kantonale Beteiligung dürfte sich vorliegend im Rahmen zwischen 5 und 20% bewegen
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1344.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Beurteilung der erw. Stawiko nicht, dass es sich um "eine Flut" von Publikationen handelt. 26 Publikationen mussten vertieft über- prüft werden. Es handelt sich dabei um insgesamt externe Kosten von rund 25 der Beilage 3). - Eine weitere Gruppe von Publikationen richtet sich an die Klientschaft staatlicher Dienstleistungen. Es handelt sich hier um Werbe- und Informa- tionsmassnahmen, insbesondere im Schul- Organisationseinheiten wie Ämter, Abteilungen, Stabs- und Fachstellen. Dies unabhängig davon, ob sich die Publikation nur an interne oder auch an externe Zielgruppen richtet. Bei- spiele: Rechenschafts-
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1397.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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behandeln; die Kommis- sionsarbeit beschränkte sich immer mehr auf die Behandlung von Spezialfällen. Die detaillierte Behandlung jedes einzelnen Gesuches erübrigte sich aber auch, wurde doch die Verordnung mit mit Mehraufwendungen verbunden. Es ergibt sich im Gegenteil sogar eine geringe Einsparung wegen den entfallenden Sitzungs- geldern. Diese Einsparung beläuft sich aufgrund der entsprechenden Aufwendungen werden Ausbildungsbeiträge aufgrund verschiedener Gesetze und Erlasse gewährt. Einerseits handelt es sich dabei um Schulgeldbeiträge für Zuger Studierende an die Ausbildungsinstitution, die ohne Berücksichtigung
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1350.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Herti abgebrochen und dort ein neues Stadion erstellt wird. Aus der Sicht der Raumpla- nungskommission ist dieser Standort richtig, weil sich in der unmittelbaren Umge- bung die Sportanlagen und die dazugehörenden VOM 8. JULI 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Unsere Kommission hat sich an einer halbtägigen Sitzung mit der Vorlage des Regierungsrates zur Anpassung des kantonalen Richtplans Inertstoffdeponie Stockeri, wird der Bundesrat erst später entscheiden. Unsere Kommission befasste sich mit den vom Bundesrat vorgenommenen Ände- rungen beim kantonalen Richtplan und sie diskutierte über
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1368.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zeigt auf, dass sich die Sohlenlage zwischen Dietwil (Rotkreuz) und der Brücke Rottenschwil in der Periode 1928 - 1951 nicht wesentlich verändert hat. In der Periode 1951 bis 1991 hat sich die Reuss in diesem kam. Auch im Einzugsgebiet der Kleinen Emme, welche den Hauptzufluss der Reuss bil- det, handelte es sich um ein ausserordentliches Niederschlagsereignis, welches sta- tistisch als ein über hundertjährliches chäden an der Verkleidung sowie an der Tragkonstruktion aufgetreten. Dies zeigt auch auf, dass es sich um ein sehr seltenes Hochwasserereignis gehan- delt hat. Im Gebiet Rüsshalden und oberhalb des Rüssspitz