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1899.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
tung und Antragstellung an den Regierungsrat überwiesen hatte: «Der Regierungsrat wird beauftragt, sich für ein Massnahmenbündel zugunsten eines raschen Ausbaus der Kapazitäten auf der SBB-Strecke Luze 2 – 13560) die Motion erheblich zu erklären und abzuschreiben. Der Motio- när Martin Stuber setzte sich dafür ein, die Motion nicht abzuschreiben, da der Bund in den nächsten 20 Jahren den Zimmerbergtunnel diese Züge dank befristeter baulicher Massnahmen (vgl. Ziffer 3) ein- und auszusteigen. Dafür hat sich nicht zuletzt der Kanton Zug erfolgreich eingesetzt. 1899.5/2403.2 - 14793 Seite 3/8 Fazit: Mit Ausnahme
2024.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
begrünt. Das neue Brückenbauwerk passt sich damit gut in die bereits mit den verschiedenen Verkehrs- trägern bebaute Landschaft ein. Die neue Brücke wird sich auf dem Niveau der bestehenden Nationalstrasse aus der Beratung der Strassenbaukommission vom 24. Mai 2006 hervor, wonach sich diese hohe Reserve rechtfertigt, weil es sich um ein schwieriges Projekt handelt. Somit hat der Kan- tonsrat im KRB vom 1 Verkehr aus Cham anzieht, ist eine Brücke über diesen Kreisel notwendig. Die Erstellungskosten belaufen sich auf 15,0 Mio. Franken. Seite 2/8 2024.1 - 13704 Projektbeschrieb Am 1. Juni 2006 genehmigte der Kantonsrat
1844.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eigne sich besonders gut für eine Zusammenarbeit mit dem Energy Science Center, da er eine überdurchschnittlich qualifizierte Bevölkerung besitze, geografisch nahe bei der ETH Zürich liege und sich als innovativ bis etwa 2050 soll sich nach Meinung des ESC die Kostenwahrheit für die Bean- spruchung der Ressource "Klima" etablieren. Technologien für die Speicherung von Elektrizität sollen sich kommerziell durchsetzen durch CO2-arme Elekt- rizität in Gebäuden und im Verkehr eine Vorreiterrolle einnehmen. Diese wirke sich mittelfristig positiv auf den Standort Zug aus. Das interdisziplinäre Energy Science Center der ETH
2037.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
handelt es sich um Beträge, die sich auf die bundesrechtlichen Vorgaben stützen und vom Kanton nur im Rahmen des Kostenteilers Kanton/Krankenkasse beeinflusst werden können. Grundsätzlich stellt sich die Frage umgesetzt werden müssen. Gemäss den uns vorliegenden Informationen der Gesundheitsdirektion wird sich aus Sicht des Kantons der Aufwand wie folgt verändern: Seite 2/5 2037.5 - 13786 Aufwand für: Budget 2011 finden sich ergänzende Informationen zu denjenigen Paragraphen, die dort zu Diskussionen führten. Die Kommission ist einstimmig auf das Ge- schäft eingetreten und stellt drei Änderungsanträge, die sich auf
1909.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
alle Spezialisten mit entsprechender Ausbildung für sich verfügbar haben müssen. Die Zahl der vielen Spezialisten könnte reduziert werden, wenn sich die Kantone im Regelfall gegenseitig aushelfen. Der sion schon bekannt. Im Rahmen des im Jahre 2009 durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens befasste sich unsere Kommission bereits ausführ- lich mit dem Polizeikonkordat Zentralschweiz. Damals waren auch tierten und ausführlich Fragen beantworteten. Im gegenwärtig laufenden Ratifizierungsverfah- ren wollte sich die Kommission vor allem über die praktischen Auswirkungen eines Konkor- datsbeitritts ins Bild setzen
1918.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Gebühren durch private Institutionen enthalte. Es handle sich um eine Kann-Vorschrift. Es bestehe seitens des Regierungsrates aus heutiger Sicht auch keine Absicht, in einem breiten Rahmen derartige Leistungen Revision unterzogen. Er enthält kaum Grundsätze der Gebührenbemessung und -erhebung, sondern beschränkt sich im We- sentlichen auf eine Auflistung der Gebührenrahmen für diverse Amtshandlungen. Weiter sind wichtige festlegen würden. Ein gewisser einheitlicher Rahmen sei zu begrüssen. Es könne nicht Ziel sein, dass sich die Gemeinden mit ihren Gebühren gegenseitig unterbieten würden. Die Kommission regt an, im GebG vorzuse-
1936.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
von 787 Franken sich aus der Abgeltung des Nominalwerts sowie für kapitalisierte Beteiligungs- und Subventionsbeiträge des Bundes an die ZVB zusammensetzt. Aus seiner Sicht handelt es sich um einen für den Aktie) vorsieht. Dies begründet sich darin, dass sich die Gemeinden bisher mit Ausnahme der Stadt Zug, für welche in § 2 Abs. 4 eine Ausnahmebestimmung vorgesehen ist, sich nicht an Infrastrukturen oder Bund hat im Vorvertrag mit dem Kanton Zug sich verpflichtet, sein Aktienpaket während maxi- mal zwei Jahren nicht an Dritte zu veräussern. Die Kommission einigte sich darauf, aufgrund des engen Bezugs der
2083.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
anderen Kantonen überdurchschnittli- che Wachstum unseres Kantons, welches sich teilweise auch auf die Justiz auswirkt. So erhöh- te sich die Wohnbevölkerung seit 1990 von 85'854 auf 115'831, d.h. um rund 35 aus dem vorliegenden Antrag resultierende neue Stellenetat für die Amtsperiode 2013 bis 2018 lässt sich wie folgt zusammenfassen (PE = Personaleinheiten): Geltender Beschluss vom 30.3.2006/26.10.2008 (BGS und die andere Stelle dem Obergericht (zur Überbrückung einer Vakanz) zugeteilt. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, konnte das Obergericht doch mit solchen befristeten Einsätzen auf erhebliche Schwankungen
2087.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ausbleiben, sondern auch höhere Sicherheitskosten anfallen. Mit der neuen Bossard Arena wurden erhebliche bauliche Vorkehrungen getroffen, dass die verschiedenen Fangruppen, oh- ne sich begegnen zu müssen, vom Sicherheitskos- ten tief zu halten. Zudem sind die Sicherheitskosten mit dem neuen Polizeiorganisationsgesetz definiert worden. In der Zwischenzeit hat sich ein Komitee "Faire Polizeikosten für öffentliche Linienbusse eingesetzt, was sich aber aufgrund der unterschiedlichen Spiel- dauern nicht als sinnvoll herausstellte, später nur noch Extrabusse. Seit 1995 beteiligten sich die Gemeinden an den Kosten.
2547.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
dass sich die bisherige, unbürokratische Regelung bewährt habe. In anderen Kantonen, di e ei- ne formelle Ausbildungsverpflichtung mit einem Bonus/Malus-System eingeführt hätten, prä- sentiere sich die kämen. Gleichzei- tig äusserte sich die Kommission besorgt über die möglichen Kostenfolgen bei der Zustimmung zur Änderung von § 51. Der Gesundheitsdirektor führte aus, dass sich die Errichtung von Tagesam Verfügung. Das Protokoll erstellte Daniel Liechti, juristi- scher Mitarbeiter. Der Bericht gliedert sich wie folgt: 1. Vorstellung der Vorlage 1 2. Eintretensdebatte 2 3. Detailberatung 2 4. Schlussabstimmung

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