Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12833 Inhalte gefunden
3234.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
. Mit dem Einverständnis der Leitung der Staatsanwaltschaft hat sich schliesslich Staatsan- walt Dr. Andreas Sidler bereit erklärt, sich für ein allfälliges Amt als ausserordentlicher Er- satzrichter am ausserordentliche Ersatzmitglied des Strafger ichts beläuft sich bei der beantragten Lohneinreihung auf CHF 190'809.40. Dieser Betrag reduziert sich um die – noch nicht bezifferbare - Differenz des derzeitigen e eines 100%-Arbeitspensums zu rechnen. Nach Einschätzung des Strafgerichtspräsidenten handelt es sich jedoch um mit Unsicherheiten behaftete Prognosen. Mit Bezug auf die Pendenzenlast des verunfallten
2801.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Dem wurde entgegengehalten, dass es sich um ein Konkordat im Bereich der Finanzierung der Höheren Berufsbildung handle, welche Aufgabe der Kantone sei. Es handle sich um eine Rege- lung im tertiären Bi Stimmen ohne Enthaltungen Eintreten auf die Vorlage. Detailberatung In der Detailberatung standen sich bei § 1 folgende Anträge gegenüber, die bei einer Mehr- fachabstimmung die in den Klammern genannten Bildungsbereich, der weitgehend durch interkantonale Vereinbarungen ger e- gelt werde. Dass es sich um eine originär kantonale Aufgabe handle, habe auch die ständerät- liche Kommission bestätigt: Sie sei
2821.2 - Antwort des Regierungsrats
ein Augen- schein durchgeführt worden sind und die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit hatten, sich ab- schliessend zu äussern. Dann schliesst der mit der Instruktion des Verfahrens betraute Rechts- ung bis zur Spruch- reife können bisweilen rund sechs Monate vergehen. Diese Verfahrensdauer kann sich insbe- sondere dann in die Länge ziehen, wenn es zu einem weiteren Schriftenwechsel kommen sollte Zürcher Modell als auch das zugerische Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren bekannt sind. Es äusserten sich namentlich Baurechtler, welche so- wohl im Kanton Luzern bzw. im Kanton Zürich als auch im Kanton
2851.2 - Antwort des Regierungsrats
(Entwurf MAG-ZH). Die Interpellantin stellt sich die Frage, ob dies auch für den Kan- ton Zug eine Lösung sein könnte. Dazu ist vorab festzuhalten, dass sich der zugerische Ge- setzgeber jeweils erfolgreich Einzonungen behält die Gemeinde 60 Prozent der Abgabe für sich und überweist 40 Prozent der Abgabe dem Kanton. Diese Aufteilung orientiert sich am Lösungsansatz der am 25. Januar 2018 im Kantonsrat ges ausführlich dargelegt. Wie stellt sich der Zuger Regierungsrat zu den betre f- fenden Vorschlägen? Was meinen die Gemeinden dazu? Für die Beantwortung der Fragen 3 und 4 kann an sich auf die Vorbemerkungen sowie
821.1 - Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG)
Kantonsarztes zur Sicherung der Diagnose, insbesondere bei Verdacht auf eine übertragbare Krankheit. 3 Die Personen gemäss § 38 können Einsicht in den Obduktionsbefund ver- langen, sofern sich die verstorbene Einschränkungen und Auflagen ihrer Bewilligung gelten auch für diese Tätigkeit. Diese Personen müssen sich vorgängig bei der Gesund- heitsdirektion melden. * 2 Keiner Berufsausübungsbewilligung bedürfen fachlich sowie Apothekerinnen und Apotheker, welche im Besitz einer Be- willigung sind, sind verpflichtet, sich persönlich an einem Notfalldienst zu beteiligen. 2 Die Berufsverbände sorgen für qualitativ hochstehende
2972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
die Geschäftsleitung. F. Postulatsanliegen bereits erfüllt Aus Sicht des Regierungsrats ist es bei dieser Ausgangslage nicht angebracht, sich bei den Verantwortlichen der Zuger Pensionkasse dafür einzusetzen bis 15 Jahren möglich, eine Überprüfung der sich tatsächlich in einem Kollektivgefäss befindlichen Titel durch einen sog. «Look-through» vorzunehmen. Da sich die Zuger Pensionskasse jedoch auch bei Kol sse ist sich seit vielen Jahren bewusst, welche Verantwortung sie nicht nur gegenüber ihren Destinatären, sondern auch gegenüber dem Kanton Zug, der Schweiz und international hat, wenn es sich um die Auswahl
3127.2 - Antwort des Regierungsrats
sitzt grundsätzlich am Untergrund fest, hat aber auch die Fähigkeit, sich an verschiedene Substrate anzuheften, unter anderem auch an sich selber. Diese Fähigkeit fördert die Entste- hung von Muschelbänken werden. B. Zu den einzelnen Fragen 1. Ist sich die Regierung und das zuständige Amt für Wald und Wild der Problemstellung bewusst? Der Regierungsrat ist sich der von den Interpellantinnen und Interpellanten sogenannte Wanderboote verbreitet wird. 2. Hat sich die Quaggamuschel in den Zuger Gewässern bereits ausgebreitet? Aktuell gibt es keine Hinweise dafür, dass sich die Quaggamuschel bereits in den Zuger Ge-
2985.2 - Antrag des Regierungsrats
2 (Laufnummer 16095) § 2 Begriffe 1 a) Personendaten (im Folgenden «Daten») sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person oder auf eine Personengesellschaft schaft des Handelsrechts beziehen. a) Personendaten (im Folgenden «Daten») sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person oder auf eine Personengesellschaft e (inklusive Verfahren der internationalen Rechtshilfe) sowie der Verwaltungsrechtspflege richten sich nach dem anwendbaren Verfahrens- recht. 2. Grundsätze beim Bearbeiten von Daten 2. Grundsätze beim
3109.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Am 19. Mai 2020 hat sich der Regierungsrat deshalb dazu entschlossen, zukunftsfähige Startups zu unterstützen, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Er hat sich deshalb für die Teilnahme stehenden 15 Millionen Franken (knapp) ausreichen werden. Sollte sich abzeichnen, dass eine Erhöhung der Bürgschaftssumme nötig sein sollte, behält sich der Regierungsrat gestützt auf § 35 Abs. 2 Bst. d des Fi entwickeln , welche innovativ, wis- sens- oder technologiebasiert sowie skalierbar sind. Es haben sich vielerorts Geldgeber, die im Frühstadium Entwicklungen bis zur Marktreife finanzieren, zurückgezogen
3294.2 - Antwort des Regierungsrats
Damen und Herren Die SP-Fraktion reichte am 1. September 2021 eine Interpellation ein, in welcher sie sich nach der Praxis der Pauschalbesteuerung im Kanton Zug erkundigt. Der Kantonsrat überwies den Vorstoss «aufwandbesteuerte Personen» verwendet. In § 14 des Zuger Steuergesetzes (StG; BGS 632.1) findet sich die gesetzliche Grundlage für die Aufwandbesteuerung. In der Verordnung zum Steuergesetz (Vo StG; Aufwandbesteuerung aufgeführt. Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) findet sich in Art. 14 die gesetzliche Grundlage für die direkte Bundessteuer. Sodann hat der Bund die Verordnung

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch