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3299.2 - Antrag des Regierungsrats
Kostentragung. 3 Weigert sich Kann die verursachende Person nicht ermittelt werden oder deren Versicherung, können die Kosten für Einsätze nicht bei ihr oder ihrer Ver- sicherung erhältlich gemacht werden deren Eigentum oder Besitz sich das Objekt befindet, rechtzeitig anzuzeigen. 1 Die Feuerschau-KontrolleBrandschutzkontrolle ist den Personen, in deren Eigentum oder Besitz sich das Objekt befindet, rechtzeitig rechtzeitig anzuzeigen. 2 Diese sind a) berechtigt, bei der Kontrolle anwesend zu sein oder sich vertreten zu lassen; b) verpflichtet, selbst oder durch eine Stellvertretung Zutritt zu den Grundstücken, Gebäuden
3238.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
plan sichtbar gemacht7. Zur Umweltbelastung durch Ernährung trägt auch die Lebensmittelverschwendung einen we- sentlichen Teil bei. Als Gründungsmitglied des Vereins «United Against Waste» setzt sich der Schweizer Bevölkerung entsteht, wirkt sich zu mehr als 50 Prozent im Ausland aus (z. B. durch Seite 2/7 3238.2 - 16932 Futterimporte, Rodungen). Die Schweiz hat sich der UNO Agenda 2030 für nachhaltige Ent- Produkte (Nachfrage regelt Angebot). So zeigt sich aktuell, dass der Marktanteil von biologisch hergestellten Lebensmitteln zwar tendenziell steig t, sich jedoch nach wie vor auf einem eher tiefen Niveau
3308.2a - Beilage 1: Informatikstrategie
Risikoanalysen. Sie werden durch technische und organisatorische Mass- nahmen angemessen sichergestellt und richten sich nach den Datenschutzgesetzen und -vorgaben, ISO 27001 (Informationssicherheit) oder weiteren tegie setzt in der Informatik die Leitplanken für die nächsten fünf Jahre (2018–2022). Sie orientiert sich an den im Regierungsratsbeschluss vom 27. September 2016 definierten Zielvorgaben. Ebenfalls nimmt strategischen Zielen werden die Vorgaben gemäss Kap. 1.3 erfüllt. Zu jedem strategischen Ziel finden sich eine Erläuterung sowie konkrete Massnahmen. Das Kapitel Umsetzung zeigt die vorgesehenen Massnahmen
821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
Höhe der Gebühren des Amtes für Verbraucherschutz richtet sich nach dem Gebührentarif für die Lebensmittelkontrolle41). 3 Im Übrigen richten sich die Gebühren nach Ziffer 20 und subsidiär nach Ziffer 38 onen arbeiten fachlich eigenverantwortlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 2 Sie können sich zu einer Personengesellschaft zusammenschliessen mit Personen, die zur entsprechenden selbstständigen von §§ 9 Abs. 1 und 3 und 18 Abs. 1 GesG13) erfüllt sind. 3 Eine selbstständig tätige Person kann sich für Abwesenheiten ab 2 bis 14 Wochen innerhalb von zwölf Monaten durch eine ihr bereits als Assistenz
821.1 - Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG)
Kantonsarztes zur Sicherung der Diagnose, insbesondere bei Verdacht auf eine übertragbare Krankheit. 3 Die Personen gemäss § 38 können Einsicht in den Obduktionsbefund ver- langen, sofern sich die verstorbene Einschränkungen und Auflagen ihrer Bewilligung gelten auch für diese Tätigkeit. Diese Personen müssen sich vorgängig bei der Gesund- heitsdirektion melden. * 2 Keiner Berufsausübungsbewilligung bedürfen fachlich sowie Apothekerinnen und Apotheker, welche im Besitz einer Be- willigung sind, sind verpflichtet, sich persönlich an einem Notfalldienst zu beteiligen. 2 Die Berufsverbände sorgen für qualitativ hochstehende
413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
Hinsicht. Sie a) begutachtet die Studienkonzepte und Lehrpläne; b) befasst sich mit der Weiterentwicklung der HFTG; c) orientiert sich über den Stand und die Qualität der Ausbildungen und kann Schulbesuche sowie im Selbststudium. * 3 Das Studienkonzept gliedert sich in verschiedene Kompetenzbereiche. 4 Die Unterrichts- und Ferienzeiten richten sich nach jenen des GIBZ. § 4 Hospitierende 1 Hospitierende können Noten ermittelt. Diese errechnet sich als Durchschnitt der Abschlussno- ten aller Fächer im entsprechenden Kompetenzbereich. Die Abschlussnote pro Fach ermittelt sich aus dem Durchschnitt aller Semesternoten
914.2 - Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
Bei der Wahl ist auf eine angemessene Vertretung der Sprachregionen Rücksicht zu nehmen. 3 Sie gibt sich eine Geschäftsordnung. 4 Die KdK trägt die Bereitstellungskosten der IVK. Alle weiteren Kosten sind Beteiligung gewichtet werden. 2 Die Mitsprache- und Mitwirkungsrechte sind umfassend und erstrecken sich auf alle Bereiche der Leistungserbringung. Art. 13 Gleichberechtigter Zugang 1 Nachfragende aus den ssionen eingesetzt. 2 Die Sitzzuteilung ist grundsätzlich paritätisch. In Ausnahmefällen kann sie sich nach dem Finanzierungsschlüssel richten, wobei jedem Kanton eine Mindestvertretung einzuräumen ist
511.3 - Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
verpflichtet werden, sich für eine Dauer von bis zu drei Jahren zu bestimmten Zeiten bei einer von der zuständigen Behörde be- zeichneten Amtsstelle zu melden, wenn: * a) * sie sich anlässlich von Spor Sport- veranstaltung über die Möglichkeit von Durchsuchungen. Art. 4 Rayonverbot 1 Einer Person, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt in dem der Klub seinen Sitz hat, zu dem die betroffene Person in Beziehung steht. Der Vorrang bei sich konkurrenzierenden Zuständigkeiten folgt der Reihen- folge der Aufzählung in diesem Absatz. 4 Die
Art. 119 ZPO, Art. 326 ZPO
2010, Art. 326 N 4; a.A. Lukas Huber, a.a.O., Art. 121 N 9). (...) 3.1 Nach dem Gesagten erweist sich die Beschwerde als unbegründet und ist abzuweisen. 3.2 Bei diesem Ausgang sind die Kosten des B Gegenpartei des Hauptprozesses immer anzuhören, wenn die unentgeltliche Rechtspflege die Leistung der Sicherheit für die Parteientschädigung umfassen soll. Dies ist immer dann der Fall, wenn die klagende Partei
Unvereinbarkeitsfragen (Kantonsrat)
erfüllt sind. 5  Das Stimmregister steht den Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Wichtig: Sollte sich eine Kandidatin oder ein Kandidat auf diese Bestimmung berufen, wird geraten, die Einwohnergemeinde

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