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Vorbemerkungen
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des Jahres 2015 dargestellt. Über 440 weitere Fälle aus der datenschutzrechtlichen Praxis finden sich in den bisher erschienenen ausführlichen Tätigkeitsberichten der Jahre 1999 bis 2015. Diese stehen
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Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 117 ZPO
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in erster Linie die Unterstützung in einer persönlichen Notlage bezweckt. Demgegenüber handelt es sich bei den juristischen Personen um künstliche, aus Zweckmässigkeitsgründen zugelassene Schöpfungen;
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Vorbemerkungen
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DSB-Beratung des Jahres 2016 dargestellt. Weitere Fälle aus der datenschutzrechtlichen Praxis finden sich in den bisher erschienenen Tätigkeitsberichten der Jahre 1999 bis 2016. Diese stehen auf der Website
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Art. 270 ZPO
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Vollstreckungsrichter angeordneten Massnahmen aufgeschoben wird. Das Obergericht des Kantons Zug hatte sich mit der Zulässigkeit von Schutzschriften gegen die Gewährung der aufschiebenden Wirkung in Rechts 2. A. 2016, Art. 270 ZPO N 2).
Im Beschwerdeverfahren sind, auch bezüglich der Anordnung von sichernden Massnahmen und des Aufschubs der Vollstreckung (Art. 325 ZPO), grundsätzlich beide Parteien anzuhören
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Zivilprozessordnung
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Vollstreckungsrichter angeordneten Massnahmen aufgeschoben wird. Das Obergericht des Kantons Zug hatte sich mit der Zulässigkeit von Schutzschriften gegen die Gewährung der aufschiebenden Wirkung in Rechts 2. A. 2016, Art. 270 ZPO N 2).
Im Beschwerdeverfahren sind, auch bezüglich der Anordnung von sichernden Massnahmen und des Aufschubs der Vollstreckung (Art. 325 ZPO), grundsätzlich beide Parteien anzuhören
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§ 8 VESBV; Art. 16 FZV
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Umstritten und zu prüfen ist im vorliegenden Verfahren, ob das Guthaben von Fr. 67'707.65, welches sich per 30. November 2014 auf dem Freizügigkeitskonto Nr. ... der Beschwerdeführerin bei der Freizügi
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Beschwerdeverfahren
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mit dem Betreibungsbegehren eintraf, wäre das Betreibungsbegehren gemäss den obigen Ausführungen an sich als nicht gestellt zu betrachten gewesen. Demgemäss hätte es vom Betreibungsamt zurückgewiesen werden
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Abgrenzung zwischen Anlagekosten und Unterhaltkosten
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mehr angemeldet werden.Ob Instandstellungskosten werterhaltend oder wertvermehrend sind, beurteilt sich bei Geschäfts- wie bei Privatliegenschaften nach den gleichen Kriterien. Der Ausscheidungskatalog
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Beendigung des Nutzungsverhältnisses
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Grundeigentümer wird umfassend vermögenssteuerpflichtig.
Bei der Beendigung des Wohnrechts ändern sich die steuerlichen Verhältnisse nicht, der Grundeigentümer ist weiterhin vermögenssteuerpflichtig.
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Steuerliche Erleichterungen für denkmalpflegerische Arbeiten
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Abziehbar sind die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten sofern:
es sich um denkmalpflegerische Arbeiten handelt,
diese auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden,
die Vornahme im